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Umzugshilfe trotz Kontaktbeschränkung wegen Corona?

Fleißige Helfer benötigt!

Ein Umzug ist nicht nur in Pandemie Zeiten eine echte Mammutaufgabe. Aber fallen nun auch noch die Helfer weg?

Umzugshilfe trotz Kontaktbeschränkung wegen Corona?

Rechtsfrage des Tages:

Wegen der Corona-Krise werden sonst alltägliche Gefälligkeiten problematisch. Dürfen Sie trotz des Lockdowns umziehen?

Antwort:

Grundsätzlich ist ein Umzug trotz des Lockdowns nicht verboten. Der Wechsel einer Wohnung ist aber meist eine teure Angelegenheit. Und nicht jeder kann und mag sich ein Umzugsunternehmen leisten, um die Möbel von der alten in die neue Bleibe zu bringen. Da sind Freunde und Bekannte sehr willkommen, die sich als freiwillige Helfer anbieten. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen wird es allerdings schwierig, wenn Leute von außerhalb Ihres Haushalts helfen sollen. Und gilt eine Ausgangssperre, können Sie nur auf ein Umzugsunternehmen zurückgreifen.

Ein Umzug will gut geplant sein

Steht Ihr Umzug kurz bevor, haben Sie sich sicherlich schon reichlich Gedanken gemacht. Was muss mit und was kann entsorgt werden? Wie viele Kisten brauche ich? Und wer packt mit an? Gerade letzte Frage kann nun zum Problem werden. Sicherlich haben Sie auch viele gute Freunde, die gerne beim Umzug helfen möchten. Aber dürfen sie das auch?

Umzug bei Kontaktbeschränkung

Im Rahmen einer Kontaktbeschränkung darf zu Angehörigen eines Haushalts nur noch eine weitere Person hinzukommen. Stemmen Sie den Umzug mit Ihrer Familie? Dann dürfte das kein Problem sein. Sollen aber mehrere Freunde anrücken, verstößt dies gegen die Kontaktbeschränkung. Fragen Sie bei Ihrem Ordnungsamt nach. Manchmal werden Ausnahmen gewährt.

Hohe Fallzahlen

Zu den Maßnahmen des Lockdowns kann auch eine Einschränkung des Bewegungsradius zählen. In Regionen mit einem Inzidenzwert über 200 dürfen Sie sich nur noch im Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort aufhalten. Liegt Ihre neue Wohnung weiter entfernt, sollten Sie sich beim Ordnungsamt erkundigen. Dort erfahren Sie, was an Ihrem Wohnort gilt. Und Sie können um Bestätigung bitten, dass Ihr Umzug gegebenenfalls als triftiger Grund zum Verlassen des 15-Kilometer-Umkreises ausreicht.

Umzug bei Ausgangssperre

Bei einer Ausgangssperre dürfen Sie Ihre Wohnung nur verlassen, wenn Sie einen triftigen Grund dafür haben. Ein Umzug dürfte sicherlich dazu zählen. Schwieriger ist es aber bei Ihren freiwilligen Helfern. Diese verrichten weder ihre Arbeit, noch brauchen sie einen Arzt oder versorgen sich mit Nahrungsmitteln. Gilt eine Ausgangssperre, darf kein Helfer zum Anpacken ausrücken.

Umzugsunternehmen beauftragen

In vielen Fällen wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als auf ein Umzugsunternehmen zurückzugreifen. Berufliche Tätigkeiten bleiben erlaubt. Daher dürfen gewerbliche Umzugshelfer nach wie vor ihrer Arbeit nachgehen. Dabei müssen sie natürlich die geltenden Hygienevorschriften und Vorsichtsmaßnahmen beachten. Die Alternative wäre lediglich, den Umzug zu verschieben.

Nutzen Sie die Vorteile

Können Sie sich ein Umzugsunternehmen leisten, genießen Sie die Vorteile. Vielleicht können Sie sich sogar zusätzlich zum Kistenschleppen einen Montageservice gönnen. Die fleißigen Helfer demontieren dann Ihre Möbel und bauen sie in Ihrem neuen Heim wieder auf. Und wundern Sie sich nicht. Viele Umzugsunternehmen haben eigene Regeln für diese besondere Zeit aufgestellt. So können Sie persönlich von Ihrem eigenen Umzug ausgeschlossen werden. Oder das Unternehmen fährt mit mehr Fahrzeugen, um den Mindestabstand zwischen den Mitarbeitern einzuhalten.

Verschieben unumgänglich

Sicher müssen Sie Ihren Umzug verschieben, wenn Sie an Covid-19 erkrankt sind oder sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Dann sind Sie nämlich verpflichtet, Ihre Wohnung nicht zu verlassen. Das gilt auch, wenn Sie zu Hause auf das Ergebnis Ihres Corona-Tests warten.

Wenn es nicht klappt …

Trotz Corona-Krise gilt: Vertrag ist Vertrag. Haben Sie einen gültigen Mietvertrag unterschrieben, beginnt dieser zur vereinbarten Zeit zu laufen. Die Miete müssen Sie zahlen, selbst wenn Sie noch gar nicht eingezogen sind. Müssen Sie Ihren Umzug tatsächlich verschieben, sollten Sie mit Ihrem alten und neuen Vermieter reden. Da gegebenenfalls auch Ihr Nachmieter und der Mieter Ihrer neuen Wohnung betroffen sein können, finden Sie vielleicht eine einvernehmliche Lösung.

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