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Gegenseitige Rücksichtnahme statt Nachbarschaftsstreit

Spielende Kinder

Kinder, die im Garten toben, sind manchen Nachbarn ein Dorn im Auge. Wie viel Lärm ist erlaubt und darf man den Ball aus dem Nachbargarten zurückholen

Rechtsfrage des Tages:

Die Sonne und damit steigende Temperaturen locken viele Kinder wieder in die Gärten und Höfe. Es wird gekickt, getobt und gespielt. Da kann es schon mal laut werden. Was müssen Nachbarn hinnehmen und wann ist die Grenze des Zumutbaren überschritten?

Antwort:

Gründe für einen handfesten Nachbarschaftsstreit gibt es viele. Und häufig sind spielende Kinder die Ursache. Dabei müssen Gartenbesitzer den fröhlichen Nachwuchs der Nachbarn hinnehmen. Nur wenn die Belästigung beispielsweise durch umhergeworfenes Spielzeug überhandnimmt, kann ein Unterlassungsanspruch im Raum stehen. Geht etwas zu Bruch, müssen die Eltern des Kindes in der Regel für den Schaden einstehen.

Der Ball im Nachbargarten

Ob Junge oder Mädchen – viele Kinder spielen begeistert Fußball. Bei einer wilden Bolzerei kann es natürlich immer wieder passieren, dass der Ball statt im Tor im Nachbargarten landet. Eigentlich dürfen Sie nicht einfach so in den Nachbargarten spazieren, um den Ball wiederzuholen. Auch darf Ihr Kind nicht einfach über den Zaun klettern. Hat Ihr Nachbar Ihnen dies vielleicht sogar untersagt, würden Sie einen strafbaren Hausfriedensbruch begehen. Umgekehrt haben manche Gerichte schon geurteilt, dass es zum nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis gehört, ein kurzes Betreten des Gartens zu dulden. So beispielsweise, wenn Kinderspielzeug seinen Weg über den Gartenzaun gefunden hat. Um gar nicht erst in Streit zu geraten, sollten Sie Ihre Nachbarn fragen. Vielleicht hat er gar nichts dagegen, wenn Sie in seiner Abwesenheit nur kurz den Ball zurückholen. Findet er die Idee nicht so gut, sollten Sie sich allerdings auch daran halten. Sicherlich würde es Sie ebenfalls nicht erfreuen, wenn andere gegen Ihren ausdrücklichen Willen in Ihren Garten laufen.

Spielende Kinder müssen geduldet werden

Ansonsten haben Nachbarn spielende Kinder hinzunehmen. Dazu kann es auch gehören, ab und zu einen Ball wieder auf den Heimweg zu bringen. Fliegt der Ball allerdings alle fünf Minuten über den Zaun, kann Ihr Nachbar einen Unterlassungsanspruch haben. Dann muss Ihr Kind sich einen anderen Bolzplatz suchen. Oder Sie stellen das Tor an die andere Grundstücksseite oder spannen ein Fangnetz. Es gilt die nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn – sowohl wenn Ihr Kind im Garten spielt, als auch wenn Sie sich gestört fühlen. Bevor ein Streit entsteht, gibt es viele Wege für einen gemeinsamen Kompromiss.

Meins bleibt meins

Übrigens bleibt der Ball auch auf dem Nachbargrundstück Ihr Eigentum. Sie können also verlangen, ihn zurückzubekommen. Einfach behalten darf Ihr Nachbar den Ball nicht. Allerdings ist er auch nicht verpflichtet, den Ball sofort postwendend zurückzubefördern. Ist er gerade mit anderem beschäftigt, muss Ihr Kind noch etwas auf seinen Ball warten. Zersticht Ihr Nachbar allerdings aus Wut den Ball, hat er sich nicht nur schadensersatzpflichtig gemacht. Sie könnten ihn auch wegen Sachbeschädigung anzeigen.

Für Schäden aufkommen

Zerbricht der Ball eine Scheibe des nachbarlichen Gewächshauses oder zerstört den teuren japanischen Zierahorn, sollten Sie den Schaden ersetzen. Rechtlich ist die Lage dabei nicht immer ganz einfach. Ein Kind unter sieben Jahren kann deliktsrechtlich nicht in Anspruch genommen werden. Dann haften die Eltern, wenn ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Bei Kindern zwischen sieben und 18 Jahren kommt es auf deren Einsichtsfähigkeit an. Schlussendlich sollte es aber eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Nachbar nicht auf seinem Schaden sitzenbleibt.

Wie viel Lärm darf sein?

Je ausgelassener Kinder spielen, umso lauter kann es hergehen. Das müssen auch Nachbarn akzeptieren. Allerdings sollten Sie als Eltern darauf achten, dass Ihre Kinder nicht unbedingt morgens um fünf, spät abends oder in der Mittagszeit Radau machen. Die in Ihrer Gemeinde geltenden Ruhezeiten sollten beachtet werden. Insgesamt urteilen die meisten Gerichte aber sehr kinderfreundlich. So wurde bereits als zulässig erachtet, wenn nicht nur die im Haus lebenden Kinder lautstark spielen, sondern auch deren Spielbesuch. Und auch den Krach mitspielender Eltern müssen Nachbarn akzeptieren. Natürlich gibt es auch hier Grenzen. Veranstalten die Kinder jeden Nachmittag ein Fußballspiel mit stundenlangem Vuvuzela-Konzert, werden sich die Nachbarn irgendwann zu Recht beschweren.

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