
Rechtsfrage des Tages:
Den Rasen zu mähen macht nicht jedem Gartenbesitzer Spaß. Eine Alternative kann ein praktischer Mähroboter sein. Wann und wie lange darf der Roboter im Garten fahren?
Antwort:
Ein typisches Geräusch des Sommers ist das laute Röhren der Rasenmäher. Immer wieder können Sie aber auch automatische kleine Kästen beobachten, die wie von Geisterhand durch Gärten schnurren. Diese Rasenroboter mähen den Rasen im Dauerbetrieb und halten ihn dadurch ständig auf der gewünschten Länge. Obwohl diese Geräte recht leise sind, können sich manche Nachbarn trotzdem gestört fühlen.
Mähroboter vor Gericht
Tatsächlich musste sich das Amtsgericht Siegburg mit so einem Fall auseinandersetzen (AG Siegburg, Urteil vom 19.02.2015, Aktenzeichen 118 C 97/13). Nachbarn hatten sich über den ständigen Betrieb des Rasenroboters des Nachbarn beschwert und geklagt. Das Gericht ließ im Rahmen der Beweisaufnahme ein Sachverständigengutachten über die Geräuschentwicklung einholen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der Rasenroboter Lärm unterhalb der gesetzlichen Richt- und Grenzwerte verursache. Gerade in reinen Wohngebieten schreibt die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) recht niedrige Grenzwerte für zulässige Geräusche vor. Der untersuchte Rasenroboter hielt sich im Rahmen dieser Grenzwerte. Grundsätzlich steht nach dieser Entscheidung dem Einsatz eines Rasenroboters nichts entgegen. Ein paar Dinge müssen Sie aber doch beachten.
Ruhezeiten einhalten
Programmieren Sie Ihren neuen Gartenfreund so, dass er nicht während der Ruhezeiten unterwegs ist. Die tägliche Arbeitszeit des Roboters sollte zwischen 7 und 20 Uhr liegen. In der Zeit von 13 bis 15 Uhr sollten Sie eine Mittagspause einplanen, in der der Roboter friedlich in seiner Ladestation schlummert. Und an Sonn- und Feiertagen sollte Ihr Rasenroboter auch freihaben. Halten Sie sich an diese zeitlichen Grenzen, wird Ihr Nachbar kaum etwas einwenden können. Vorausgesetzt natürlich, dass Ihr Rasenroboter nicht deutlich mehr Lärm erzeugt, als die Richt- und Grenzwerte vorschreiben.
Keine wesentliche Beeinträchtigung
Nur wenn Ihr Nachbar tatsächlich eine wesentliche Belästigung durch das tägliche Rasenmähen nachweisen kann, müssten Sie Ihren Roboter vorzeitig in Rente schicken. Im Fall vor dem Amtsgericht Siegburg war dies den Klägern nicht gelungen. Wie immer in nachbarschaftlichen Angelegenheiten gilt: Um des lieben Friedens willen sollten Sie versuchen, sich mit Ihren Nachbarn abzustimmen. Vielleicht finden Sie gemeinsam Zeitfenster, in denen sich niemand gestört fühlen muss.
Nie ohne Aufsicht?
In der Betriebsanleitung Ihres Mähroboters werden Sie sicherlich den Hinweis finden, dass das Gerät nicht ohne Aufsicht genutzt werden darf. Wie sieht es aber rechtlich aus? Mit dem Hinweis wollen Hersteller eine mögliche Haftung für Schadenfälle ausschließen. Gesetzlich sind Sie nicht verpflichtet, den Rasenroboter ständig zu beaufsichtigen. Allerdings kommt eine Haftung in Betracht, wenn durch das Gerät ein Schaden entsteht. Vergessen Sie nicht, dass sich unter dem Roboter scharfe Klingen befinden. Eine Verletzung von Mensch oder Tier kann trotz umfangreicher Sicherheitstechnik nicht ausgeschlossen werden. Ob Sie als Betreiber für diese Schäden haften, kommt immer auf den Einzelfall an.