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Putzen am Wochenende

Krach auch sonntags?

Für große Putz- und Renovierungsaktionen bleibt meistens nur am Wochenende Zeit. Aber was, wenn sich dann der Nachbar beschwert?

Ein Pärchen steht Rücken an Rücken und posiert in Bauwerkertracht mit Bohrhammer und Hammer.

Rechtsfrage des Tages:

Planen Sie in diesem Jahr den großen Frühjahrsputz etwas eher? Vielleicht wollen Sie ja auch am Wochenende loslegen und dabei gleich die Wohnung umräumen? Was ist dabei gerade im Hinblick auf Ruhezeiten zu beachten? 

Antwort:

Mit viel Zeit und Muße kann eine Putzaktion richtig Spaß machen. Dafür bietet sich insbesondere das Wochenende an. Und helfen auch noch alle mit, kann sich die ganze Familie über ein blitzendes Zuhause freuen. Beim Wischen, Abstauben und Badputzen werden Sie von Ihren Nachbarn sicherlich unbehelligt bleiben. Rotiert aber die Waschmaschine und der Staubsauger scheuert über den Boden, kann das zu nachbarschaftlichem Unmut führen.

Hausarbeit auch am Wochenende

Grundsätzlich ist es nicht verboten, am Wochenende im Haushalt tätig zu sein. In Deutschland gilt die Sonntagsruhe zwar als besonders schützenswert. Normale Alltagsgeräusche aus der Wohnung brauchen Sie aber auch am Sonntag nicht zu vermeiden. Solange Ihr Staubsauger nicht übermäßig laut ist, dürfen Sie ihn auch am letzten Tag der Woche benutzen. Die Gerichte gehen bei den üblichen Haushaltsgeräten davon aus, dass diese nur Lärm im Rahmen der hinzunehmenden Wohngeräusche produzieren.

Ruhezeiten beachten

Allerdings sollten Sie sich an die Ruhezeiten halten. Diese gelten grundsätzlich werktags, also auch am Samstag. In Deutschland gibt es keine allgemein gesetzlich festgelegten Ruhezeiten. Gemeinden und Städte können diese selbst festlegen. In der Regel beginnt diese Zeit aber um 22:00 Uhr und endet zwischen 6:00 Uhr und 8:00 Uhr morgens. Die Mittagsruhe sollten Sie auch beachten. Diese liegt meist zwischen 13:00 und 15:00 Uhr. In diesen Zeiten sollten Sie aus Rücksicht auf Ihre Nachbarn auf lärmende Haushaltsgeräte verzichten. Schauen Sie doch auch mal in Ihren Mietvertrag oder Ihre Hausordnung. Vermieter geben für Wohnhäuser häufig selbst bestimmte Ruhezeiten vor. Auch wenn es kein generelles Verbot gibt, sonntags staubzusaugen. Vielleicht fangen Sie nicht unbedingt gleich um acht Uhr damit an. Sicherlich finden Sie frühmorgens auch ruhigere Haushaltstätigkeiten, die die Nerven Ihrer Nachbarn und damit auch Ihre schonen. 

Renovieren: Absprachen helfen

Ebenso wie die Hausarbeit gehören Renovierungsarbeiten zum normalen Gebrauch einer Wohnung. Wird es dabei mal lauter, müssen die Nachbarn das werktags hinnehmen. Allerdings kennt die Toleranz auch Grenzen. Wer sein Wohnzimmer in eine lärmträchtige Hobbywerkstatt verwandelt und dort regelmäßig bohrt und sägt, muss mit nachbarschaftlichem Ärger rechnen. Wollen Sie hingegen am Wochenende die Küche neu streichen, brauchen Sie sich nicht zu sorgen. Wird es beim Werkeln dann doch etwas lauter, beachten Sie wie im Haushalt auch die Ruhezeiten. Feier- und Sonntage sind dabei grundsätzlich tabu.

Umzugslärm

Etwas lockerer sind die Regeln beim Ein- oder Auszug aus einer Wohnung. Kommt es dabei zu kurzfristigen Störungen beispielsweise in der Mittagszeit, können die Nachbarn sich nicht beschweren. An einem Sonntag darf aber eigentlich kein Umzugslärm den Hausfrieden stören. Daher sollten Sie versuchen, den Umzug auf einen Werktag zu legen. Sonst machen Sie sich unter Umständen im neuen Wohnhaus unbeliebt, bevor die erste Kiste ausgepackt ist.

Wenn die Polizei klingelt

Treiben Sie es trotz Ruhezeit oder Sonntagsfrieden zu bunt, kann durchaus die Polizei bei Ihnen klingeln. Unberechtigter Lärm kann nämlich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein saftiges Bußgeld nach sich ziehen. Je nach Einzelfall können Sie zwar bei einem ersten Besuch der Ordnungshüter mit einer eindringlichen Ermahnung davonkommen. Sind Sie aber uneinsichtig, kann es teuer werden.

Reden hilft

Wie immer gilt: Je besser das Klima im Wohnhaus ist, umso wohler fühlen sich alle Parteien. Planen Sie einen lautstarken Umbau, sollten Sie Ihre angrenzenden Nachbarn rechtzeitig vorwarnen. Und können Sie den Umzug nicht anders planen als über die Mittagszeit, können Sie bei frühzeitiger Absprache auch auf Nachsicht hoffen. Selbstverständlich sollte dabei sein, sich um so wenig Krach wie möglich zu bemühen. Ein aufgedrehtes Radio sollten Sie nicht ins Treppenhaus stellen. Zum guten Ton gehört es auch, nach Renovierungen oder einem Umzug das Treppenhaus von möglichen Verschmutzungen zu reinigen.

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