Rechtsfrage des Tages:
Bäume und Sträucher wachsen wie sie wollen. Und so hängen wunderbar reifes Obst und pralle Beeren nicht selten über dem nachbarlichen Grundstück. Die Verlockung ist dann groß, sich nach Herzenslust zu bedienen. Dürfen Sie Obst des Nachbarn ernten, wenn es in Ihrem Garten hängt?
Antwort:
Das Obst wächst nicht immer da, wo es eigentlich soll. Daher führen überhängende Äste und wuchernde Büsche nicht selten zu unerfreulichen Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Und dabei geht es nicht nur um hereinragende Äste und Büsche, die das Nachbarbeet beschatten. Fallobst zieht Bienen und Wespen an und fault auf dem Rasen. Oder der Eigentümer eines Baumes ärgert sich, wenn der Nachbar sich an seinem Obst bedient. Das ist nämlich nicht erlaubt.
Ohne Grenzen
Hängen Äste und Zweige in den Nachbargarten, können reife Früchte zum Ernten verlocken. Die Rechtslage ist aber recht klar. Auch wenn die Äpfel im Luftraum über Ihrem Grundstück wachsen, so gehören sie doch Ihrem Nachbarn. Sie wachsen an dem Baum, der auf dessen Grundstück steht. Ihr Nachbar verliert auch nicht das Eigentum dadurch, dass der Baum einzelne Zweige mit saftigen Äpfeln auf Ihr Grundstück streckt.
Mit langem Arm
Daher dürfen Sie sich ohne Erlaubnis Ihres Nachbarn nicht an dessen Obst vergreifen. Vielmehr ist Ihr Nachbar berechtigt, mit einem Apfelpflücker die Äpfel vom Ast über Ihrem Grundstück zu ernten. Manchmal reicht der Apfelpflücker aber nicht aus. Muss Ihr Nachbar für die Ernte Ihr Grundstück betreten, muss er Sie vorher fragen. Einfach so in den Garten kommen und ernten darf er nicht.
Fallobst
So ist die Rechtslage, solange das Obst am Baum hängt. Etwas anderes gilt, wenn sich die Äpfel lösen und auf Ihr Grundstück fallen. Sie gehen nach § 911 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Ihr Eigentum über. Möchten Sie die Äpfel aufsammeln und verwerten, dürfen Sie sich nach Herzenslust bedienen. Allerdings sollten Sie nicht dem noch am Baum hängenden Obst nachhelfen. Werden die Äpfel erst durch kräftiges Schütteln zu Fallobst, gehen diese nicht in Ihr Eigentum über. Im Extremfall müssen Sie sogar Schadenersatz leisten.
Faules Obst
Fallobst müssen Sie in der Regel dulden. In Extremfällen kann das Obst aber auch zur Belästigung werden. Beeinträchtigt Fallobst Ihr Grundstück erheblich, können Sie von Ihrem Nachbarn verlangen, dass er dieses entsorgt. Fallen nur vereinzelt Äpfel in Ihren Garten, werden Sie sich selbst danach bücken müssen. Wirft der Baum hingegen derart viele Äpfel ab, dass Sie im Garten mit einer Wespenplage kämpfen müssen, können Sie Ihren Nachbarn zur Entsorgung auffordern. Es kommt immer darauf an, wie stark der Obstfall Ihr Grundstück tatsächlich beeinträchtigt.
Ein Baum für zwei
Denkbar sind Fälle, in denen ein Baum beiden Nachbarn zu gleichen Teilen gehört. Steht der Baum nämlich auf der Grenze und wird von ihr quasi durchschnitten, handelt es sich um einen Grenzbaum. Beide Grundstückseigentümer haben dann Anspruch auf das Obst zu gleichen Teilen. Umgekehrt sind auch beide für den Baum verantwortlich. Steht ein Baumschnitt an oder ist der Baum krank und muss gefällt werden, müssen sich beide Grundstückseigentümer an den Kosten beteiligen. Dies gilt aber nur, wenn der Baum wirklich auf zwei Grundstücken gleichzeitig wächst. Auch wenn er noch so nah an der Grundstücksgrenze steht: Wächst der Baum im Nachbargarten, ist es kein Grenzbaum.
Nachfragen
Schlussendlich sollten Sie den nachbarschaftlichen Frieden stets im Fokus haben. Sprechen Sie Ihren Nachbarn an. Sind ihm die Äpfel ohnehin lästig, können Sie vielleicht mit seiner Zustimmung den gesamten Baum abernten. Oder er gestattet Ihnen, zumindest die überhängenden Äpfel zu pflücken. So gibt es dann auch keinen Streit über das Fallobst.
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