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Küche: Gehört sie zur Mietwohnung?

Wenn etwas kaputtgeht

Eine Wohnung ohne Küche ist undenkbar. Erfahren Sie hier, wann der Vermieter in der Pflicht ist und wer sich um defekte Hausgeräte kümmern muss.

Ein Paar tanzt miteinander in einer weißen Landhausküche.

Rechtsfrage des Tages:

Die Küche könnte man als das Herz einer jeden Wohnung bezeichnen. Und nicht nur begeisterten Hobbyköchen ist eine schicke und funktionstüchtige Küche wichtig. Gehört sie eigentlich zur Mietwohnung dazu? Und wer zahlt, wenn der Backofen streikt?

Antwort:

Wer eine Wohnung mit Einbauküche mietet, hat Rechte und Pflichten. Einen Anspruch auf eine komplette Küche mit Herd, Kühlschrank und Geschirrspülmaschine haben Sie jedenfalls in der Regel nicht. Und quittiert ein Küchengerät seinen Dienst, kommt es darauf an, wer den Schaden zu verantworten hat.

Küche Pflicht?

Vermieter sind nicht verpflichtet, ihren Mietern eine Küche zu stellen. Es muss lediglich ein Raum vorhanden sein, in dem die notwendigen Anschlüsse für Wasser und Abwasser, Strom und gegebenenfalls Gas verlegt sind. In Berlin ist die Rechtslage etwas anders. Hier müssen Vermieter aufgrund des Berliner Wohnungsaufsichtsgesetzes ihren Mietern eine Kochgelegenheit und einen Ausguss bieten. Anspruch auf einen Backofen und eine schicke Edelstahlspüle haben aber auch Mieter in Berlin nicht.

 Anspruch auf Kühlschrank

Häufig werden Wohnungen aber auch mit einer eingebauten Küche vermietet. Die Kücheneinrichtung wird dann vom Mieter mitgemietet. Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, haben Mieter dann Anspruch auf einen Kühlschrank und einen Herd. Eine Geschirrspülmaschine muss der Vermieter aber in der Regel nicht stellen. Auch können Mieter keinen gehobenen Luxusstandard erwarten. Die Kücheneinrichtung muss nicht auf dem neusten Stand der Technik sein.

Reparatur: Mieter oder Vermieter?

Hat ein Mieter seine eigene Küche in die Wohnung eingebaut, muss er sich natürlich auch selbst um anstehende Reparaturen kümmern. War die Küche bereits vorhanden und hat der Mieter diese mitgemietet, ist hingegen der Vermieter in der Pflicht. Er muss die Küche Instand halten. Dazu gehören auch die Reparatur des Kühlschranks und der Austausch eines defekten Herdes. Aber Achtung! Je nach Reparaturaufwand können Mieter über eine Kleinreparaturklausel für die Kosten kleinerer Reparaturen mit herangezogen werden.

Schuld des Mieters

Etwas anderes gilt, wenn der Mieter den Schaden verursacht hat. Ist ihm ein Topf auf den Herd gefallen und das Ceranfeld hat einen Riss, muss er auf seine Kosten das Kochfeld austauschen lassen. Wer eine Küche mitmietet, muss mit der Einrichtung auch pfleglich umgehen. Nach 25 Jahren ist allerdings Schluss. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin gilt eine Küche nach dieser Nutzungsdauer als verbraucht. Schadensersatz gibt es für den Vermieter nicht mehr (LG Berlin, Urteil vom 21.05.2001, Aktenzeichen 62 S 13/01).

Lieber anders

Natürlich kann es auch sein, dass Sie die Küche in Ihrer Traumwohnung nicht leiden können. Dann haben Sie die Möglichkeit, die alte Küche ab- und eine neue Küche einbauen zu lassen. Die alte Küchenausstattung müssen Sie aber sorgfältig einlagern. Ziehen Sie aus, müssen Sie die Küche zurückbauen und in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Am besten stimmen Sie sich mit Ihrem Vermieter ab. Vielleicht hat er sogar Interesse daran, Ihnen nach der Mietzeit die neue Küche abzukaufen. Dann können Sie in Absprache die alte Küche entsorgen. Eigenmächtig dürfen Sie aber nicht tätig werden, sonst machen Sie sich schadensersatzpflichtig.

Küche übernehmen

Als letzte Möglichkeit können Sie auch die Küche des Vormieters abkaufen. Genauso können Sie Ihre selbst eingebaute Küche an Ihren Nachmieter verkaufen. Sich dabei auf einen vernünftigen Preis zu einigen, ist dabei nicht immer ganz einfach. Es kommt auf das Alter und den Zustand der Küche an und welchen Standard diese hat. Eine Küche mit Induktionsherd und moderner Geschirrspülmaschine ist natürlich deutlich teurer als die sparsame Einbauvariante mit Herdplatten und Minikühlschrank.

Kostspielige Angelegenheit

Der Einbau einer eigenen Küche ist meist recht teuer. Finden Sie keine Wohnung mit einer fertig eingebauten Küche, können Sie ja mal über eine Küchenmiete nachdenken. Mittlerweile existieren Firmen, die komplette Küchen für Mietwohnungen inklusive Montage vermieten. Lesen Sie sich aber den Vertrag gut durch. Denn auch hier haften Sie meist für selbst verursachte Schäden und übermäßige Abnutzung.

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