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Kinderlärm in der Mietwohnung

Flur als Bolzplatz

Kinder spielen und toben durch die Wohnung, und das gerne auch mal laut. Was können Mieter tun, die sich davon gestört fühlen?

Ein junge mit Fußball unterm Arm liegt auf einem Teppich im Wohnzimmer und grinst in die Kamera.

Rechtsfrage des Tages:

Kinder können schon ordentlich Krach machen. Und so mancher Untermieter fühlt sich gestört, wenn der Flur über ihm zum Bolzplatz wird. Können Sie mietrechtlich etwas gegen Kinderlärm unternehmen?

Antwort:

Wohnen Kinder in Mehrfamilienhäusern, kann es schon mal hoch hergehen. Da wird im Flur gekickt, auf dem Klavier geklimpert oder lauthals gestritten. Verständlich, dass sich Nachbarn ab und an gestört fühlen. Allerdings müssen sie die Geräuschkulisse in der Regel hinnehmen. Gerade während des Lockdowns sollten Nachbarn kinderreicher Familien etwas nachsichtiger sein.

Kinderlärm erlaubt

Die Tendenz in der Gesetzgebung und Rechtsprechung geht eindeutig in die Richtung, dass Kinderlärm als sozialadäquat einzustufen und damit hinzunehmen ist. So wurde beispielsweise das Bundesimmissionsschutzgesetz, das vor übermäßiger Lärmbelästigung schützen soll, dahingehend ergänzt. Lärm, der von Kinderspielplätzen, Tagesstätten oder Bolzplätzen ausgeht, ist seitdem in der Regel nicht als umweltschädlicher Lärm zu bewerten. Mietrechtlich gilt diese Beurteilung ähnlich.

Krach gehört dazu, aber …

Von Kindern kann nicht erwartet werden, dass sie sich grundsätzlich ruhig verhalten. Zur normalen Entwicklung eines Kindes gehört es zu spielen, zu toben oder auch mal wütend zu sein und dabei entsprechend Lärm zu erzeugen. Daher müssen Sie auch als Mieter Kinderlärm aus Nachbarwohnungen hinnehmen und haben kein Recht auf eine Mietminderung. Allerdings darf dieser Lärm auch nicht ausufern. Mutwilliger Lärm muss beispielsweise nicht anstandslos überhört werden. Prellt ein Kind z. B. stundenlang einen Ball auf den Parkettfußboden, springt von Tischen und Bänken oder knallt aus lauter Spaß immer wieder Türen zu, so können Sie von Ihrem Vermieter verlangen, dass dieser auf die Eltern einwirkt. 

Eltern in der Pflicht

Erziehungsberechtigte haben nämlich umgekehrt die Pflicht, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Das bedeutet, dass mutwilliger Lärm von Eltern unterbunden werden muss. Dabei müssen sie insbesondere, wenn möglich auch auf die Ruhezeiten zur Mittagszeit und in den Abendstunden achten. Es kommt aber natürlich auch auf das Alter des Kindes an. Einem Baby kann man nicht verbieten, nachts zu schreien oder zu weinen. Auch wenn sich dies nicht nur die Nachbarn, sondern sicherlich auch die Eltern wünschen würden. Ebenso darf nicht verlangt werden, den Bewegungs- und Spiel-drang von Kindern einzuschränken.

Hausflur ist kein Spielplatz

Entsprechendes gilt übrigens auch für das Treppenhaus. Sie können nicht verlangen, dass Kinder mucksmäuschenstill durch das Treppenhaus schleichen. Trampeln, Lachen und Singen müssen Sie hinnehmen. Was Sie nicht akzeptieren müssen, ist ein Spielplatz im Hausflur. Erweitern Kinder ihr Spielzimmer bis auf den Treppenabsatz, kann dies für Sie einen Anspruch auf Mietminderung begründen.

Mietminderung möglich

In bestimmten Fällen können Sie also tatsächlich die Miete mindern. Allerdings müssen Sie vorher Ihren Vermieter informiert haben. Dieser muss die Möglichkeit haben, auf seine Mieter einzuwirken und zur Ruhe zu ermahnen. Hilft das alles nicht, haftet Ihr Vermieter für den Mangel Ihrer Wohnung. Dies gilt unabhängig davon, ob er etwas für die Lärmbelästigung kann oder nicht.

Kinder im Lockdown

Statt sich mit Freunden auf dem Spielplatz zu treffen oder im Fußballverein zu trainieren, müssen Kinder sich derzeit viel allein beschäftigen. Verständlich, dass die vorhandene Energie dann häufig auch in der Wohnung ausgelebt wird. Das kann natürlich an den Nerven der Nachbarn zehren, sollte aber toleriert werden. Vielleicht finden Sie die Möglichkeit, mit Ihren Nachbarn Absprachen bezüglich Ruhezeiten oder besonders störender Spiele wie Basketball im Kinderzimmer zu treffen. Sicherlich lohnt es sich, mit Ihren Nachbarn ein freundliches Gespräch zu führen. Manchmal sind sich Mieter auch gar nicht bewusst, wie viel Lärm in andere Wohnung dringt.

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Hier fühlt sich Ihr Recht zu Hause

Der Rechtsschutz für Mieter, Vermieter oder Eigentümer ist eine ausgezeichnete Wahl, wenn es um Ihre 4 Wände geht.

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