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(Nicht nur) Rauch für die Nachbarn

Grillen auf Balkonien

Laue Sommerabende auf dem Balkon mit leckerem Essen vom Grill. Perfekt, oder nicht? Kann sich der Nachbar gegen Grillen auf dem Balkon wehren?

(Nicht nur) Rauch für die Nachbarn

Rechtsfrage des Tages

Im Sommer liegt regelmäßig der Duft von Grillfleisch und Holzkohle in der Luft. Haben Sie keinen Garten, müssen Sie auf den Balkon ausweichen. Aber ist das eigentlich erlaubt?

Antwort:

Wie so oft liegen Freud und Leid eng beieinander. Während der eine sich in froher Erwartung über sein brutzelndes Grillgut beugt, ärgert sich der Nachbar über Rauch und Ascheflug. Grillen auf dem Balkon ist nicht grundsätzlich verboten. Im Mietvertrag oder der Hausordnung kann es Mietern allerdings wirksam untersagt werden. Was immer gilt, ist die gegenseitige Rücksichtnahme.

Der Blick in den Mietvertrag

Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon zunächst nicht verboten. Mieter von Wohnungen mit Balkon oder Garten müssen aber einen genauen Blick in ihren Mietvertrag werfen. Der Vermieter ist nämlich berechtigt, das Grillen auf dem Balkon zu verbieten. Eine solche Klausel ist zulässig und muss vom Mieter beachtet werden. Auch die Hausordnung, die in der Regel Bestandteil des Mietvertrages ist, kann ein entsprechendes Verbot vorsehen. Halten Sie sich nicht daran, droht Ihnen eine Abmahnung. Können Sie es wiederholt nicht lassen, müssen Sie sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Eigentumswohnung

Ganz ähnlich sieht es aus, wenn Sie eine Wohnung Ihr Eigen nennen. Auf dem Balkon dürfen Sie grillen, wenn keine Vereinbarung dagegenspricht. Da Sie keinen Mietvertrag haben, müssen Sie dafür in die Teilungserklärung und die Hausordnung schauen. Auch dort kann das Grillen auf dem Balkon ausdrücklich untersagt sein. Eine Kündigung droht Ihnen zwar nicht. Verstoßen Sie aber wiederholt und schwerwiegend gegen die Teilungserklärung, kann die Eigentümergemeinschaft Sie sogar zum Verkauf der Wohnung zwingen.

Bußgeld droht

Haben Sie die erste Hürde genommen und Ihr Vermieter hält sich raus, müssen Sie dennoch umsichtig sein. Es kann Ihnen im schlimmsten Fall sogar ein Bußgeld drohen. Zieht nämlich der Rauch der Holzkohle in die Nachbarwohnung, kann ein Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz vorliegen. Das gilt für Mietwohnungen ebenso wie für Eigentumswohnungen.

Wenn ja, wie oft?

Spricht nichts gegen das Grillvergnügen auf dem Balkon, dürfen Sie dennoch nicht sieben Tage die Woche zweimal täglich den Grill anschmeißen. Die Gerichte geben dabei unterschiedliche zeitliche Regelungen vor. Teilweise dürfen Sie nur wenige Male im Jahr auf dem Balkon grillen. Andernorts steht einem häufigeren Grillvergnügen nichts im Wege, sofern Sie Ihre Nachbarn rechtzeitig vorher warnen. Und wieder andere Gerichte halten das Grillen im Sommer für eine hinzunehmende Normalität.

Rücksichtnahme ist wichtig

Egal, ob Sie im Garten oder erlaubt auf dem Balkon grillen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Platzieren Sie den Grill so, dass möglichst wenig Rauch zu den anderen Wohnungen zieht. Sagen Sie Ihren Mitmietern und Nachbarn vor der Grillparty Bescheid. So können sie rechtzeitig ihre Fenster schließen. Vielleicht wechseln Sie zu einem Gasgrill, der grundsätzlich weniger Gerüche in die Umgebung schickt. Grillschalen und Alufolien können zudem die Rauchentwicklung einschränken. Letztlich sollten Sie sich auch an die üblichen Ruhezeiten halten. Der gesellige Grillabend sollte nicht die ganze Nacht dauern.

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