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Bienen halten auf dem Balkon und im Garten

Der eigene Honig

Träumen Sie auch von einem Glas mit frischem Honig aus dem eigenen Garten? Dann sollten Sie dies zum Halten von Bienen wissen.

Rechtsfrage des Tages:

Der Frühling steht vor der Tür. Wollen Sie Hobbyimker werden, sollten Sie schon jetzt mit der Planung starten. Was müssen Sie rechtlich beachten, wenn Sie einem Bienenvolk eine neue Heimat geben wollen?

Antwort:

Das Insektensterben ist eine der großen Bedrohungen unseres Ökosystems. Umso erfreulicher ist es, dass viele Menschen die Imkerei als neues Hobby entdeckt haben. Und so summt und brummt es nicht nur auf dem Land. Auch in den Städten finden Sie Bienenstöcke auf Hausdächern, Balkonen und in Gärten. Als Grundstückseigentümer brauchen Sie allerdings nicht selten eine Baugenehmigung für große Bienenhäuser. Mieter müssen vorher ihren Vermieter fragen.

Bienen im eigenen Garten

Grundsätzlich ist es nicht untersagt, auf Ihrem eigenen Grundstück Bienenvölker anzusiedeln. Möchten Sie aber ein großes Bienenhaus fest einrichten, brauchen Sie häufig eine Baugenehmigung. Andere Genehmigungen oder eine besondere Qualifikation als Imker müssen Sie hingegen meist nicht nachweisen. Zur Sicherheit sollten Sie aber bei Ihrer Gemeinde nachfragen. Wichtig ist es auch, den Bebauungsplan Ihrer Wohngegend zu studieren. Manchmal ist die Bienenhaltung dort untersagt. In reinen Wohngebieten kann die übermäßige Bienenhaltung ebenfalls zu einem Verbot führen. Wann dies der Fall ist, kommt auf die Ortsüblichkeit an. Auch hier kann Ihnen die Gemeinde Auskunft geben.

Wenn der Nachbar sich gestört fühlt

Auch wenn Sie sich für Ihr neues Hobby begeistern, muss nicht jeder Ihre Ansicht teilen. Streit unter Nachbarn ist da vorprogrammiert. Grundsätzlich sollten Sie vor der Anschaffung von Bienen mit Ihren Nachbarn sprechen. Allerdings müssen Nachbarn den Bienenflug tolerieren, wenn die Nutzung des Grundstücks dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt ist. Wird Ihr Nachbar hingegen übermäßig und nicht mehr hinnehmbar gestört, hat er einen Anspruch auf Beseitigung der Bienenstöcke und künftige Unterlassung. Wann eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, kommt immer auf den Einzelfall an. Die Angst vor einem Stich reicht dabei eher nicht aus. Hat Ihr Nachbar hingegen nachweislich eine lebensbedrohliche Allergie gegen Bienenstiche, kann die Rechtslage wieder anders aussehen.

Bauliche Gestaltung der Bienenhäuser

Allgemeine Vorschriften über Grenzabstände zwischen Bienenstock und Nachbargrundstück oder öffentlichem Verkehrsweg gibt es nicht. Die baurechtlichen Regeln richten sich nach der Größe und Anzahl der Bienenbehausungen. Sinnvoll ist aber ein Abstand von mindestens fünf Metern zur Grundstücksgrenze. Und durch Heckenbepflanzung können Sie die Flughöhe der Bienen beeinflussen und so eine Belästigung der Nachbarn vermeiden. Letztlich kommt es auch hier auf die Ortsüblichkeit an. Halten Sie sich als Hobbyimker daran, müssen Ihre Nachbarn die Bienen in der Regel dulden.

Bienenhaltung als Mieter

Leben Sie in einer Mietwohnung, können Sie einen Bienenstock auf dem Balkon aufstellen. Allerdings sollten Sie unbedingt Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. So hat das Amtsgericht Hamburg-Harburg entschieden, dass Bienen nicht zu den Kleintieren zählen, die Sie ohne Genehmigung Ihres Vermieters in einer Wohnung halten dürfen. Das Halten von Bienen auf dem Balkon könne auch nicht als vertragsgemäßer Gebrauch definiert werden (AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 07.03.2014, Aktenzeichen 641 C 377/13). Ohne Erlaubnis kann Ihr Vermieter Sie also auffordern, die Bienen zu entfernen. Ist er einverstanden, sollten Sie um des nachbarschaftlichen Friedens willen Ihre Nachbarn informieren. Vielleicht finden Sie gemeinsam auch eine Alternative. Bienen lassen sich beispielsweise gut auf Flachdächern halten. So kann aus Ihrer Hobbyimkerei sogar ein gemeinschaftliches Nachbarprojekt werden.

Bienen in Kleingärten

Nennen Sie einen Schrebergarten Ihr Eigen, können Sie diesen auch für Ihr Bienenvolk nutzen. Allerdings kommt es auch hier auf die Ortsüblichkeit an. Außerdem sollten Sie prüfen, ob Ihr Kleingartenverein als eingetragener Verein eine Satzung hat. In manchen Satzungen ist die Haltung von Bienen in Kleingärten nämlich ausgeschlossen. Oder sie ist an die Zustimmung der direkten Nachbarn gekoppelt. Derartige Verbote oder Auflagen in Satzungen sind durchaus zulässig.

Schäden durch das Bienenvolk

Verschmutzte Gegenstände oder auch Arztkosten und Schmerzensgeld nach einem Stich können teuer werden. Schauen Sie zur Sicherheit in die Police Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. In vielen Fällen sind Schäden durch Bienenhaltung tatsächlich abgedeckt. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz um Bienenhaltung erweitern. Oder Sie treten einem Imkerverband bei. Dann sind Sie über die Haftpflichtversicherung Ihres Imkerlandesverbands abgesichert.

Bereiten Sie sich gut vor

Bevor Sie sich Ihre fliegenden Mitbewohner anschaffen, sollten Sie sich gut vorbereiten. Da ist jetzt genau die richtige Zeit. Schulungen und eine Beratung durch den örtlichen Imkerverein sind sehr empfehlenswert. Auch wenn Sie keine Qualifikation nachweisen müssen, sollten Sie nicht ohne theoretisches und praktisches Wissen loslegen. Über den Imkerverband können Sie auch Kontakt zu einem Imker-Paten aufnehmen. Dieser steht Ihnen in der Anfangszeit zur Seite. Wichtig: Melden Sie die Bienenhaltung unbedingt beim zuständigen Veterinäramt an. Dazu sind Sie nach der Bienenseuchenverordnung verpflichtet. Falls bei Ihrem Insektenbestand ansteckende Krankheiten auftreten, haben Sie zudem eine Anzeigepflicht.

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