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Umzug: So klappt die Wohnungsübergabe

Ärger vermeiden

Eine Wohnungsübergabe hat ihre Tücken. Wann müssen Sie die Wohnung spätestens zurückgeben und sollten Sie ein Übergabeprotokoll unterschreiben?

Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden und Ihre alte Bleibe gekündigt? Glückwunsch! Nun müssen Sie nur noch die Wohnungsübergabe meistern. Worauf sollten Sie dabei achten?
Der Wechsel einer Wohnung ist eine aufregende Angelegenheit. Fallstricke lauern dabei insbesondere bei der Wohnungsübergabe. Ein Übergabeprotokoll sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben. Sonst drohen später Zusatzarbeiten, mit denen Sie nicht gerechnet haben. Auch um den Übergabetermin herrscht nicht selten Streit. Sie brauchen sich aber nicht darauf einlassen, die Wohnung bereits mehrere Tage vor Vertragsende zu übergeben.

Bis wann müssen Sie die Wohnung zurückgeben?

Grundsätzlich haben Sie Anspruch darauf, die Wohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu nutzen. Theoretisch brauchen Sie die Wohnung nicht vor Mitternacht des letzten Tages Ihres Mietverhältnisses zurückgeben. Endet Ihr Vertrag beispielsweise am 31.03.2020, kann Ihr Vermieter die Übergabe der Wohnung erst ab 24:00 Uhr dieses Tages verlangen. In der Praxis wird dies jedoch meist anders gehandhabt. Es ist durchaus üblich, die Wohnung bereits einige Tage vor Vertragsablauf zu übergeben. Als Mieter haben Sie dann Anspruch auf anteilige Erstattung der Miete. Übrigens: Ein gemeinsamer Übergabetermin ist nicht zwingend erforderlich. Sie können Ihrem Vermieter auch nur die Schlüssel übergeben. Einfach in den Briefkasten sollten Sie sie hingegen nicht werfen. Da Ihr Vermieter dadurch noch nicht in den Besitz der Wohnung gekommen ist, droht eine Mietnachzahlung.

Wenn der Vermieter keine Zeit hat

Als Mieter müssen Sie Ihrem Vermieter die Übergabe der Wohnung ausdrücklich, am besten schriftlich, anbieten. Findet er kein passendes Zeitfenster, sind Sie aus dem Schneider. Kann Ihr Vermieter nämlich beispielsweise wegen Urlaubs die Wohnung nicht rechtzeitig zurücknehmen, müssen Sie auch bei einem späteren Übergabetermin kein Nutzungsentgelt zahlen. Die entsprechenden Daten und Vereinbarungen sollten Sie sich unbedingt notieren. Sonst kann es doch noch zum Streit kommen.

Ist ein Übergabeprotokoll sinnvoll?

Können Sie sich auf den Zustand der Wohnung und etwaige Nacharbeiten einigen, ist ein Übergabeprotokoll durchaus sinnvoll. Diesem kommt eine hohe Beweiskraft zu und kann für beide Seiten Sicherheit bringen. Genau aus diesem Grund sollten Sie ein Protokoll vor der Unterzeichnung aber auch genau lesen. Nicht selten finden sich darin weitere Verpflichtungen, die vielleicht gar nicht zum Mietvertrag gehören. Unterschreiben Sie diese trotzdem, bekommen Sie hinterher Schwierigkeiten. Statt die Unterschrift zu verweigern, können Sie auch selbst einen entsprechenden Zusatz aufnehmen und Ihre Unterschrift darunter leisten. So können Sie beispielsweise erklären, dass Sie mit dem Inhalt des Protokolls einverstanden sind mit Ausnahme der Renovierungsarbeiten im Wohnzimmer. Streit wird es dann vermutlich trotzdem geben. Zumindest haben Sie sich aber nicht den Beweisweg verbaut.

Stärken Sie sich den Rücken

Bereits vor der Übergabe sollten Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos und Videos dokumentieren. Während der Übergabe wird dies nicht gerne gesehen. Und ist die Wohnung erst einmal übergeben, kommen Sie nicht mehr hinein. Ratsam ist es auch, einen Zeugen zum Übergabetermin mitzunehmen. Dieser kann im Streitfall Aussagen und Zugeständnisse des Vermieters wiedergeben und mündliche Vereinbarungen bezeugen. Als Zeuge eignet sich auch ein Familienmitglied. Wichtig ist nur, dass es sich nicht um einen Mitmieter handelt. Dieser wäre in einem möglichen Gerichtsverfahren als Partei einbezogen und könnte nicht als Zeuge aussagen.

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