Rechtsfrage des Tages:
Kündigen Sie Ihre Mietwohnung, wird sich Ihr Vermieter umgehend auf die Suche nach neuen Mietern machen. Dabei wird er die Wohnung möglichst ansprechend präsentieren wollen. Aber müssen Sie wirklich dulden, dass Ihr Vermieter Bilder der Wohnung inklusive Ihrem Mobiliar und Ihren persönlichen Gegenständen ins Internet stellt?
Antwort:
Ob die Wohnung gemietet ist oder dem Bewohner selbst gehört, die Räumlichkeiten stellen unsere Privatsphäre dar. In diese darf niemand so einfach eingreifen. Und wollen Sie Ihre Wohnung verlassen, hat Ihr Vermieter bestimmte Ansprüche. Wild drauflos fotografieren darf er allerdings nicht.
Mitwirkung gefragt
Grundsätzlich treffen Mieter gegenüber ihren Vermietern Mitwirkungspflichten an der Neuvermietung der Wohnung. Gegenstand dieser Pflicht kann es beispielsweise sein, dass der Vermieter die Wohnung besichtigen darf. Dabei kann er sich ein Bild davon machen, ob möglicherweise Reparaturen oder Modernisierungen notwendig sind. Auch müssen Sie es hinnehmen, dass gelegentlich Mietinteressenten Ihre Wohnung besichtigen.
Besichtigung ja, aber …
Natürlich muss Ihr Vermieter die Chance haben, neuen Mietinteressenten die Wohnung zu zeigen. Daher müssen Sie ihm auch gelegentlich Einlass gewähren. Ihr Vermieter muss die Termine aber mit Ihnen abstimmen und Rücksicht auf Ihre Belange, wie z. B. Arbeitszeiten, nehmen. Und jeden Tag mit zehn Interessenten anrücken darf er natürlich auch nicht.
Fotos sind tabu
Was Sie aber tatsächlich nicht hinnehmen müssen, ist eine Präsentation Ihres Einrichtungsstils auf einer Vermietungsplattform. Ihr Vermieter darf aber nicht nur keine Bilder Ihrer Wohnung mit Möbeln ins Internet stellen. Schon für die Fertigung der Fotos braucht er Ihre Zustimmung. Und die dürfen Sie verweigern. Ein Anspruch ergibt sich nicht aus Ihren Pflichten als Mieter. Im Gegenteil stehen den zwar sicherlich nachvollziehbaren Interessen Ihres Vermieters Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht entgegen.
Keine Schnappschüsse
Natürlich kann auch eine Wohnungsbesichtigung als Eingriff in Ihre Privatsphäre gewertet werden. Hält sich Ihr Vermieter aber an die Regeln, müssen Sie diesen Eingriff dulden. Die Fertigung von Fotos, insbesondere um diese im Anschluss im Internet zu präsentieren, stellt aber nach Ansicht verschiedener Gerichte einen schweren Eingriff dar. Diesen brauchen Sie nicht zu dulden. Übrigens dürfen auch Mietinteressenten bei der Besichtigung nur Fotos machen, wenn Sie vorher Ihre Erlaubnis dazu erteilt haben. Wurde hinter Ihrem Rücken heimlich geknipst, können Sie direkt vor Ort die Löschung der Bilder verlangen.
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