Rechtsfrage des Tages:
Nicht nur für Kinder kann es ein großer Spaß sein, selbst gezogene Karotten zu ernten oder die eigenen Himbeeren zu naschen. Gibt es Einschränkungen, wenn Sie im Garten oder auf dem Balkon Gemüse und Obst anbauen wollen?
Antwort:
Haben Sie auch Lust auf echtes Biogemüse aus dem eigenen Garten? Dann legen Sie sich doch ein üppiges Nutzbeet an und pflanzen auch gleich noch ein paar Himbeeren. Tatsächlich müssen Sie sich aber als Grundstückseigentümer an die Bebauungspläne halten, die nicht selten Vorschriften zur Gartengestaltung enthalten. Wollen Sie Ihren Balkon als Gemüsebeet nutzen, müssen Sie besonders Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. Und auch in Schrebergärten ist nicht alles erlaubt, was vielleicht möglich wäre.
Im eigenen Garten
In vielerlei Hinsicht dürfen Sie sich bei der Gestaltung Ihres Gartens ausleben. Gegen das Anlegen von Beeten, den Bau eines Hochbeetes und das Anpflanzen von Stachelbeerbüschen spricht zunächst nichts. Allerdings enthalten viele Bebauungspläne Vorschriften hinsichtlich der Gartengestaltung. Manchmal werden diese Grünordnung genannt. Dort ist festgelegt, ob beispielsweise bestimmte Bepflanzungen untersagt oder andere vorgeschrieben sind. Ein Beispiel wäre die Vorgabe, dass Sie nur heimische Bäume anpflanzen dürfen. Einer Nashi-Birne dürften Sie dann nicht in Ihrem Garten eine Heimat bieten. Oder Sie sind verpflichtet, bestimmte vorhandene Bepflanzungen zu erhalten. Den für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, teilweise auch im Internet. Dieser gilt übrigens auch für Mieter, die einen Garten allein nutzen dürfen. Sie müssen zudem den Vermieter um Erlaubnis bitten, möchten Sie Büsche roden, um ein Beet anzulegen.
Abstand halten
Gerade wenn Sie Bäume oder größere Sträucher pflanzen wollen, sollten Sie sich mit den Regeln des Nachbarschaftsrechts auskennen. Meist ist klar definiert, welche Abstände Sie bei der Anpflanzung bestimmter Gewächse zur Grundstücksgrenze einhalten müssen. Denken Sie dabei auch daran, dass manche Obstbäume schneller wachsen als andere. Seien Sie bei der Bemessung der Entfernung zum Zaun lieber etwas großzügiger. Was in Ihrem Bundesland gilt, können Sie in Ihrer Gemeinde erfragen. Häufig finden Sie auch im Internet entsprechende Broschüren und Infomaterial.
Das eigene Gewächshaus
Gleiches gilt für das Aufstellen von Gewächshäusern. Neben bestimmten Grenzabständen müssen Sie sich zudem mit der Bauordnung Ihres Bundeslandes auseinandersetzen. Gegebenenfalls brauchen Sie eine Baugenehmigung. Dabei kommt es neben der jeweiligen Regelung Ihres Bundeslandes in der Regel auf die Größe des geplanten Gewächshauses an. Außerdem haben nicht wenige Gemeinden noch eigene Vorschriften aufgestellt. Damit Sie Ihren Pflanzenpalast nicht gleich wieder abreißen müssen, sollten Sie sich vor dem Aufstellen gründlich informieren.
Erdbeeren vom Balkon
Die Begrünung Ihres Balkons gehört zur vertragsgemäßen Nutzung Ihrer Mietwohnung. Daher spricht nichts dagegen, Tomatenpflanzen im Topf zu ziehen und sich mit ein paar frischen Erdbeeren zu versorgen. Halten Sie sich aber an die allgemeinen Regeln, die für die Bepflanzung eines Balkons gelten. So dürfen Sie weder in die Bausubstanz des Gebäudes eingreifen noch Ihre Nachbarn übermäßig belästigen. Rankgitter sollten Sie daher nicht in der Fassade verankern. Schauen Sie auch in Ihren Mietvertrag oder die Hausordnung. Leben Sie in einer Eigentumswohnung, müssen Sie die Teilungserklärung Ihrer Eigentümergemeinschaft beachten.
Ein Garten für alle
Viele Mehrfamilienhäuser verfügen über einen Garten, der von allen Mietern genutzt werden darf. Hier gilt besonders das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Sprechen Sie sich mit den anderen Gartennutzern ab. Vielleicht können Sie ja ein spannendes Gemeinschaftsprojekt starten. Als Mieter müssen Sie vor weitreichenden Maßnahmen aber auch wieder die Erlaubnis Ihres Vermieters einholen. Was nicht geht: sich einen Teil des Gartens abzutrennen und dort ein eigenes Beet anzulegen. Sie dürfen die anderen Mieter nämlich nicht von der Nutzung auch nur eines Teils des Gartens ausschließen.
Für Laubenpieper
Besonders umsichtig müssen Sie bei der Planung Ihres Kleingartens sein. Diverse Vorschriften legen genaue Details zur erlaubten Nutzung fest. Beispielsweise sind Sie nach dem Bundeskleingartengesetz verpflichtet, mindestens ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse zu nutzen. Während Sie bei der Auswahl der Obst- und Gemüsesorten recht frei sind, sind andere Pflanzen wie beispielsweise Waldbäume tabu. Bevor Sie mit dem Gärtnern anfangen, müssen Sie auch noch die Verordnungen Ihres Bundeslandes und die Gartenordnung des Verbandes oder Ihres Kleingartenvereins kennen.
Neues probieren
Auch wenn Sie vieles beachten müssen. Die eigene Ernte von Obst und Gemüse macht in der Regel der ganzen Familie Spaß. Vielleicht können Sie dadurch auch Ihre Kinder überzeugen, Neues auszuprobieren und ihnen gleichzeitig einen Zugang zu bisher unbekannten Gemüsesorten vermitteln. Und pflegen Sie einen Biogarten, brauchen Sie keine Angst vor Pestiziden oder anderen schädlichen Substanzen auf Ihrem Salatteller zu haben.
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