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Wenn fremder Müll die Tonne verstopft

Wer war es?

Ist die Mülltonne mal wieder viel zu schnell voll und Sie haben den Verdacht, dass nicht aller Müll von Ihnen stammt? Was Sie dagegen tun können.

Ein Müllbeutel wird in eine Mülltonne geworfen.

Rechtsfrage des Tages:

Home-Office und Kurzarbeit sorgen dafür, dass viele Menschen mehr zu Hause sind als sonst. Entsprechend mehr Müll fällt an. Was aber, wenn jemand fremden Müll in Ihrer Tonne entsorgt und diese vielleicht sogar komplett verstopft?

Antwort:

Müllentsorgung ist eine nicht ganz billige Angelegenheit. Ob Sie ein Eigenheim bewohnen oder Mieter in einer Hausgemeinschaft sind – die Kosten für die Müllabfuhr sind nicht zu unterschätzen. Ärgerlich ist es dann, wenn Fremde in Ihrer Tonne Müllsäcke oder sogar Elektroschrott entsorgen. Je nach Wohnort können den Übeltätern saftige Bußgelder drohen. Dem Tonnenbesitzer steht das Recht auf Beseitigung der Störung, Unterlassung und gegebenenfalls sogar Schadensersatz zu. Rein praktisch ist es aber oft schwierig, dem Müllsünder auf die Schliche zu kommen.

Besitzstörung durch fremden Müll

Für die Müllentsorgung in Ihrem Haushalt bestellen Sie in der Regel bei Ihrer Gemeinde eine Tonne, deren Größe Ihren Bedürfnissen entspricht. Je größer die Tonne, umso höher sind auch die Kosten der Müllabfuhr. Eigentümer der Tonne werden Sie nicht, sie gehört weiterhin der Gemeinde oder dem Entsorger. Allerdings werden Sie Besitzer. Und auch der Besitz ist vor unberechtigten Übergriffen geschützt. Die Nutzung einer fremden Tonne stellt eine Besitzstörung dar. Der Tonnenbesitzer kann die Beseitigung des störenden Zustands, also die Entfernung des fremden Mülls verlangen. Droht eine Wiederholungsgefahr, hat er auch Anspruch auf Unterlassung.

Wer ist zuständig?

Satzungen und die Abfallgesetze der Länder schreiben genau vor, wie Sie Ihren Abfall entsorgen dürfen. Diese Regelungen fallen teilweise unterschiedlich aus. Allerdings enthalten alle Vorschriften bestimmte Verbote hinsichtlich der Müllentsorgung. Auch die illegale Müllentsorgung ist grundsätzlich verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies betrifft jedoch meist nur die Ablagerung von Müll an öffentlichen Plätzen wie in Parks oder auf öffentlichen Parkplätzen. Bußgelder für die Entsorgung auf fremden Grundstücken oder anderer Leute Mülltonnen sind eher selten vorgesehen. Hingegen ist in den Regelungen klar vorgeschrieben, wie welcher Müll zu entsorgen ist. So gehört Sperrmüll ebenso wenig in die Hausmülltonne wie Elektroschrott oder Lebensmittelreste in die gelbe Wertstofftonne. Bei Verstößen müssen die Müllsünder mit einem Bußgeld rechnen.

Schadensersatz für den Tonnenbesitzer

Dem Besitzer einer Mülltonne kann entsprechend ein Bußgeld drohen, selbst wenn er sich an die Regeln der Mülltrennung hält. Denn werden beispielsweise Lacke oder ein defekter Toaster in seiner Tonne entdeckt, haftet er als Besitzer. Selbst wenn jemand Fremdes diesen Müll dort abgelegt hat. Kann der Täter aber ermittelt werden, hat der Tonnenbesitzer einen Anspruch auf Schadensersatz. In der Praxis kann das natürlich schwierig zu beweisen sein.

Volle Tonnen im Mietshaus

Nutzen mehrere Parteien eines Wohnhauses eine Tonne, sind Schwierigkeiten oft vorprogrammiert. Können Sie als Mieter Ihren Müll nicht entsorgen, weil die Tonne ständig verstopft ist? Dann sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Dieser ist Ihr Ansprechpartner. Er kann zum Beispiel über einen Aushang am Schwarzen Brett dazu aufrufen, keine sperrigen Gegenstände in die Tonnen zu pressen und alte Kartons nur zerlegt in die Papiertonne zu befördern. Außerdem kann er für eine Sonderleerung sorgen. Die Kosten dafür kann er dem Müllsünder auferlegen. Kann er diesen nicht ermitteln, darf er allerdings die Kosten auf die Hausgemeinschaft umlegen.

Folgen falscher Müllentsorgung

Um zu wissen, welcher Müll in welche Tonne gehört, sollten Sie sich die Nutzungs- und Abfuhrbedingungen Ihres Entsorgers zu Gemüte führen. Trennen Sie Ihren Müll falsch, kann der Entsorger die Abfuhr verweigern. Auch überfüllte Tonnen darf die Abfuhr stehenlassen. Nutzen Sie in Ihrer Gemeinde gelbe Säcke für den Recyclingmüll, bleibt ein falsch befüllter Sack nach der Abholung manchmal einfach an der Straße liegen. Manche Entsorger weisen mit einem leuchtenden Aufkleber darauf hin, warum der Sack nicht mitdurfte. Wurde Ihr Sack nicht mitgenommen, müssen Sie ihn zurücknehmen und den Müll richtig trennen. Lassen Sie den Sack einfach liegen, können Sie vielerorts mit einem Bußgeld belegt werden. Ein weiteres Problem ist, dass die gelben Säcke trotz Füllung meist sehr leicht sind. Geht ein kräftiger Wind, wirbeln sie nicht selten über die Straßen und platzen auf. Manche Satzungen sehen daher vor, dass der Müll nicht zu früh an die Straße gelegt werden darf. Teilweise droht auch hier ein Bußgeld.

Problem: Wer war es?

Das größte Problem dürfte es sein, einen Müllsünder zu erwischen. Wird Ihre Tonne häufiger mal missbraucht, können Sie sich auf die Lauer legen. Mit Glück erwischen Sie den Übeltäter in flagranti. Sprechen Sie Ihre Nachbarn an. Vielleicht haben diese ein ähnliches Problem. Je mehr Menschen aufmerksam sind, umso größere Chancen haben Sie. Sie können sich auch an Ihren Entsorgungsbetrieb wenden. Viele Betriebe beschäftigen Mitarbeiter, die Ihnen Tipps rund um die Müllentsorgung geben können. Außerdem finden Sie in Baumärkten und im Internet eine Vielzahl von Mülltonnenschlössern, mit denen Sie Ihre Tonne vor Missbrauch schützen können. Denken Sie nur daran, dieses am Tag der Abholung zu entriegeln.

Müll in öffentlichen Abfalleimern entsorgen

Auch das gibt es tatsächlich: So mancher nutzt einen öffentlichen Abfalleimer in einem Park oder an der Straße um seinen Hausmüll kostenlos loszuwerden. In den meisten Gemeinden droht Ihnen dafür aber ein erhebliches Bußgeld. Ihren Pappbecher oder Eisstiel dürfen Sie dort natürlich wegwerfen. Dafür sind die Eimer schließlich aufgestellt worden. Ihren prall gefüllten Hausmüllsack sollten Sie allerdings nicht in eine öffentliche Tonne stopfen. Da die Gemeinden oder Entsorger nicht selten eigene „Mülldetektive“ beschäftigen, sind Sie vor einer Entdeckung auch keinesfalls sicher.

Müll vermeiden

Ganz auf die Hausmülltonne wird wohl kein Haushalt verzichten können. Es gibt aber viele Wege, Müll zu vermeiden. Das beginnt beim Verzicht auf Einkaufstüten im Supermarkt und endet beim wiederverwendbaren Kaffee-Becher statt eines Pappbechers to go. Haben Sie einen Garten, können Sie sich auch einen Kompost anlegen. Viele Bioabfälle können Sie dort sinnvoll loswerden und sorgen auch noch für frische Erde für Ihre Beete. Der charmante Vorteil: Wenn Sie weniger Müll produzieren, können Sie vielleicht auf eine kleinere, günstigere Tonne umsteigen.

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