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Handwerkerkosten von der Steuer absetzen

So gehts

Soll Ihr Haus in neuem Glanz erstrahlen, dann kann es teuer werden. So beteiligen Sie das Finanzamt.

Ein Mann in Malerhosen kniet auf dem Boden und rührt in einem Farbeimer.

Rechtsfrage des Tages:

Wollen Sie Ihr Badezimmer umbauen oder das Wohnzimmer neu streichen lassen, kann das ganz schön teuer werden. Wie können Sie die Kosten steuerlich absetzen?

Antwort:

Gute Handwerker sind gefragt, viele Arbeiten gehen ganz schön ins Geld. Dafür erhalten Sie aber auch professionelle Arbeit. Stellen Sie bereits bei der Auftragsvergabe die richtigen Weichen, können Sie einen Teil der Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Voraussetzung ist zunächst, dass Sie als Privatperson Arbeiten an Ihrer selbst bewohnten Immobilie ausführen lassen. Absetzen können Sie Leistungen, die zur Renovierung oder Verschönerung Ihres Eigenheims oder Ihrer Wohnung dienen. Einbezogen werden der Arbeitslohn sowie Maschinen- und Fahrtkosten, nicht aber das Material. Daher ist es sinnvoll, gleich zu Beginn um eine detaillierte Rechnung zu bitten.
Einen Pauschalpreis ohne zumindest prozentuale Trennung vom Arbeitslohn und Materialkosten akzeptiert das Finanzamt nicht. Ebenso wenig wie die Kosten rund um einen Neubau. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung per Überweisung gezahlt haben. Ihrer Steuererklärung müssen Sie eine Kopie des Überweisungsbelegs oder des entsprechenden Kontoauszugs beilegen. Eine Barzahlung können Sie trotz Rechnung nicht absetzen. Haben Sie alles beachtet, können Sie bis zu 6.000 Euro für Handwerksleistungen von Ihrer Steuer absetzen. Bis zu 20 % der Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro von Ihrer Einkommenssteuer abgezogen.

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