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Wonach suchen Sie?

Was ändert sich bei der IBAN?

Neues ab Oktober

Wollen Sie künftig eine Überweisung vornehmen, müssen Sie gut auf den Namen des Empfängers achten. Dafür gibt es einen sehr guten Grund.

Ein Mann nutzt Online Banking um seine Bankgeschäfte abzuwickeln.

Rechtsfrage des Tages:

An die lange IBAN dürften wir uns alle mittlerweile gewöhnt haben. Ab Oktober tritt eine Neuerung in Kraft, die größere Sorgfalt verlangt. Was müssen Sie künftig bei Überweisungen beachten?

Antwort:

Früher mussten Sie bei Überweisungen die Bankleitzahl, die Kontonummer und den Namen des Empfängers angeben. Seit vielen Jahren gibt es nun schon die 22-stellige IBAN, die unter anderem falsche Überweisungen eindämmen und den Geldverkehr innerhalb der EU vereinfachen sollte. Künftig soll es Betrügern noch schwerer gemacht werden. Denn die Banken werden nun den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen und Sie bei Fehlern warnen.

Warum wurde auf IBAN umgestellt?

Die IBAN wurde insbesondere eingeführt, um einen schnellen und sicheren Zahlungsverkehr innerhalb der EU zu gewährleisten. Früher hatte jedes EU-Land ein eigenes Kontosystem. Dadurch war der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr wesentlich komplizierter. Die IBAN folgt einem klaren Muster: Sie beginnt mit der Länderkennzeichnung und einer zweistelligen Prüfziffer. Dann kommen die Bankleitzahl und die Kontonummer mit maximal zehn Stellen. Kürzeren Kontonummern werden entsprechend viele Nullen vorangestellt.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Bisher keine Namensprüfung

Für eine Überweisung brauchen Sie nur die richtige IBAN. Aufgrund einer speziellen Berechnungsmethode aus Kontonummer und Bankleitzahl für die Prüfziffer, ist ein Zahlendreher nahezu ausgeschlossen. Ob aber Empfängername und IBAN zueinander passen, wurde bisher nicht überprüft. Das ändert sich ab dem 9. Oktober.

Jetzt wird geprüft

Geben Sie nun einen Empfängernamen und eine IBAN an, fragt Ihre Bank automatisch bei der Empfängerbank die Daten ab. Stimmen Name und Nummer überein, kann es losgehen. Gibt es allerdings gravierende Unterschiede, erhalten Sie vor dem Auslösen der Überweisung einen Warnhinweis.

Meier statt Meyer?

Keine Sorge. Kleine Tippfehler sollen nicht gleich zu einem Warnhinweis führen. Schreiben Sie Umlaute aus, vertippen Sie sich bei der Groß- und Kleinschreibung oder fügen versehentlich einen Bindestrich ein, wird es wohl keine Probleme geben. Machen Sie aber aus einem Boris eine Doris, kann dies schon auffallen.

Was passiert bei falschem Namen?

Bei kleinen Tippfehlern werden Sie als Vorschlag den richtigen Namen angezeigt bekommen. Meinten Sie eigentlich auch diesen Namen, geht alles klar. Bei deutlichen Abweichungen erhalten Sie einen Warnhinweis. Die Überweisung sollten Sie nicht auslösen, da immer der Verdacht eines Betrugsversuchs bestehen kann. Gelegentlich kann die Abfrage auch fehlschlagen und Sie bekommen kein Ergebnis. Auch in diesem Fall sollten Sie die Überweisung lieber zunächst zurückhalten.

Betrugsmasche

Hintergrund ist eine gängige Betrugsmasche. Kriminelle ändern auf Rechnungen von Unternehmen oder Handwerksbetrieben die IBAN, ohne dass Sie es als Kunde merken. Überweisen Sie dann pünktlich den Rechnungsbetrag, geht das Geld auf ein falsches Konto. Durch die neue Namensprüfung soll dies nicht mehr möglich sein. Passen nämlich Empfänger und IBAN nicht zusammen, bekommen Sie einen Warnhinweis. Fragen Sie beim Unternehmen gezielt nach und warten mit der Überweisung, bis Sie grünes Licht bekommen.

Bank haftet nicht

Lösen Sie trotz Warnhinweis eine Überweisung aus und das Geld wandert aufs falsche Konto, ist die Bank aus der Haftung ab Oktober raus. Für Fehlüberweisungen muss sie dann nur noch einstehen, wenn die Prüfung ausdrücklich Name und IBAN bestätigt hat und trotzdem etwas falsch läuft. Für Papierüberweisungen, die Sie bei der Bank in den Überweisungskasten werfen, gilt diese Pflicht übrigens nicht.

Stand: 09.09.2025

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