Zum Inhalt springen

Schnäppchen im Internet: Vorsicht vor Plagiaten!

Fake statt Markenware

Zu schön um wahr zu sein? Sind Markenartikel beim Onlineshopping zu günstig, sollten Sie stutzig werden. Doch was, wenn Sie schon bestellt haben?

Eine Frau sitzt auf dem Sofa in einem gemütlichen Zuhause und schaut in ihren Laptop.

Rechtsfrage des Tages:

Wer derzeit Lust auf Einkaufen hat, muss größtenteils auf das Internet zurückgreifen. Hüten Sie sich dabei vor vermeintlichen Schnäppchen. Was droht, wenn Sie ein Plagiat gekauft haben?

Antwort:

Im Internet gibt es fast nichts, was es nicht gibt. Und als fleißiger Onlineshopper können Sie durch geschickten Preisvergleich oft bares Geld sparen. Entdecken Sie aber die heiß begehrte Handtasche in einem Onlineshop für 80 Euro statt regulär 800 Euro, sollten Sie skeptisch werden. Insbesondere wenn Sie bei ausländischen Onlineshops ein Plagiat bestellen, können Sie am Ende nicht nur leer ausgehen. Auch Ihrem Geld können Sie meist nur noch nachtrauern.

Plagiat als Rechtsmangel

Haben Sie eine Original-Uhr gekauft, die sich dann als billige Fälschung entpuppt, liegt rechtlich ein Mangel vor. Sie haben Anspruch auf Nacherfüllung, also Lieferung einer Original-Uhr. Rein praktisch werden Sie diesen Anspruch meist nicht durchsetzen können. Daher können Sie entweder Ihr Widerrufsrecht nutzen und die gefälschte Uhr einfach zurücksenden. Der Verkäufer muss Ihnen den Kaufpreis erstatten. Das gleiche Ergebnis erzielen Sie, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten. Dann muss Ihnen der Verkäufer den Kaufpreis zurückzahlen und Sie die Uhr ebenfalls zurücksenden. Unter Umständen kommt auch ein Schadensersatzanspruch in Betracht in Höhe der Differenz zwischen dem Marktwert des Originals und dem des Plagiats.

Wie bekommen Sie Ihr Geld zurück?

Schwierig kann es werden, von einem unredlichen Verkäufer sein Geld zurückzubekommen. Haben Sie den Kaufpreis überwiesen, werden Sie wohl oder übel auf eine Erstattung warten oder den gerichtlichen Weg einschlagen müssen. Gleiches gilt bei einer Zahlung per Kreditkarte. Bei Lastschrifteinzug ist es für Sie etwas einfacher. Sie haben sechs Wochen Zeit, die Abbuchung rückgängig zu machen. Haben Sie ein Bezahlsystem genutzt, kommt es auf dessen Bedingungen an, ob Sie das Geld einfach zurückbekommen können.

Engpass Zoll

Besonders vorsichtig sollten Sie sein bei neuen, aber extrem günstigen (vermeintlichen) Markenartikeln in ausländischen Shops. Es kann nämlich passieren, dass Sie vergebens auf Ihr Paket warten. Nicht selten werden diese Warenlieferungen bereits beim Zoll abgefangen. Wegen des Verdachts einer Markenrechtsverletzung dürfen die Zöllner Pakete kontrollieren und im Ernstfall beschlagnahmen. Sodann informieren sie den Inhaber der Marke über ein mögliches Plagiat. Dieser prüft, ob tatsächlich eine Fälschung vorliegt. Bestätigt sich der Verdacht, wird die Ware vernichtet.

Unerreichbare Verkäufer

Für Sie kann das aber nicht nur bedeuten, dass Ihr Paket nicht ankommt. Eine Rückabwicklung des Vertrages scheitert leider oft rein praktisch schon an einer vergeblichen Kontaktaufnahme zum Verkäufer. Daneben drohen auch zivilrechtliche Ansprüche des Markeninhabers und eventuell sogar ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Markengesetz. Allerdings kommt es darauf an, ob Sie als Privatmann die Plagiate bestellt haben oder als Geschäftsperson.

Privatkauf oder Gewerbe?

Wollten Sie als Händler eine große Lieferung gefälschter Markenhosen weiterverkaufen, wird der Markeninhaber Ihnen sicherlich eine strafbewährte Unterlassungserklärung abverlangen. Schadensersatzansprüchen werden Sie sich ebenfalls gegenüber sehen. Außerdem wird sich vermutlich die Staatsanwaltschaft bei Ihnen melden. Als Privatperson haben Sie diese schlimmen Folgen meist nicht zu fürchten. Haben Sie außerhalb des geschäftlichen Verkehrs gehandelt, können Sie in der Regel zivil- und strafrechtlich nicht in Anspruch genommen werden. Aber Achtung! Eine gefälschte Handtasche wird unproblematisch als Privatkauf angesehen werden. Haben Sie aber zwanzig Sonnenbrillen gleichen Aussehens bestellt, wird Ihnen die Argumentation eines Privatgebrauchs schwerfallen. Die Menge und Art der bestellten Ware ist nämlich ein deutliches Indiz, wann die Grenze zum geschäftlichen Verkehr überschritten ist.

Lieber etwas teurer

Auch wenn das Schnäppchen noch so sehr lockt. Prüfen Sie genau, ob sich dahinter eine Fälschung verbergen könnte. Schauen Sie sich das Impressum des Verkäufers an, beispielsweise ob alle Kontaktdaten angeführt sind und wo sich der Firmensitz befindet. Haben Sie Zweifel, lassen Sie lieber die Finger von der Ware. Schlimmstenfalls werfen Sie sonst dem schlechten Geld noch gutes hinterher.|

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: