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Musikdownloads aus dem Internet

Legal oder illegal?

Eben den neuesten Song gehört und schon heruntergeladen? Lesen Sie, wie Sie sich absichern und was im Falle einer Rechtsverletzung droht.

Eine junge Frau sitzt mit Kopfhörern und Tablet auf einem Dach und videotelefoniert.

Rechtsfrage des Tages:

Statt im Laden CDs zu kaufen, nutzen viele Leute für ihre persönliche Musikbibliothek das Internet. Aber nicht alles, was Sie im Internet herunterladen können, ist legal zu bekommen. Wann ist ein Musikdownload legal und wann illegal?

Antwort:

Für viele gilt es immer noch als Kavaliersdelikt. Schließlich zieht sich doch fast jeder Musik aus dem Internet, da kann es so schlimm doch gar nicht sein. Kommt dann Post vom Anwalt, gibt es ein böses Erwachen. Illegale Musikdownloads können weitreichende Folgen haben. 

Straftat illegaler Download

Wer ohne Zustimmung des Urhebers oder Nutzungsberechtigten Musiktitel oder ganze Alben aus dem Internet herunterlädt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Damit können Sie sich sogar strafbar machen. Auch Kinder sind davor nicht geschützt, da die Strafmündigkeitsgrenze bei 14 Jahren liegt. Und selbst wenn Sie strafrechtlich mit einem blauen Auge davonkommen, so drohen Ihnen unter Umständen zumindest im Ermittlungsverfahren Wohnungsdurchsuchungen und die Beschlagnahme von Computern oder Festplatten.

Teure Folgen

Zivilrechtlich müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen. Zusätzlich wird der Rechteinhaber von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern. In dieser Erklärung sollen Sie gegen Androhung einer erheblichen Vertragsstrafe bestätigen, künftig keine illegalen Downloads des betroffenen Künstlers mehr vorzunehmen. Neben den oft beträchtlichen Anwaltskosten können auch noch Schadensersatzansprüche dazukommen. Doch wie schützen Sie sich und Ihre Kinder davor, vielleicht unwissentlich eine Urheberrechtsverletzung zu begehen?

Bei Kosten meist legal

Im Internet werden Musikdownloads kostenpflichtig von vielen Anbietern zur Verfügung gestellt. Ist das Original nicht offensichtlich rechtswidrig, können Sie gegen Zahlung des Downloadpreises bedenkenlos Musik auf Ihren PC oder Ihr Handy laden. Bei den namhaften und bekannten Anbietern können Sie sich darauf verlassen, dass diese die Rechte haben und die Originale anbieten dürfen. Schwieriger ist die Lage bei kostenlosen Angeboten.

Augen auf beim kostenlosen Download

Werden Alben, Sampler oder Songs von offenkundig rechtswidrigen Quellen beispielsweise im Wege des Filesharings angeboten, sollten Sie tunlichst die Finger davonlassen. Wer solche Werke herunterlädt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Seien Sie sich auch nicht zu sicher, dass Sie nicht entdeckt werden. Die Musikindustrie erleidet durch solch illegale Verbreitung hohe finanzielle Schäden. Daher setzt sie Profis ein, die Gesetzesbrecher aufspüren und abmahnen. Eine kostenpflichtige Abmahnung ist dann eine der teuren Folgen des vermeintlich günstigen Musikgenusses.

Ausnahmen sind möglich

Kostenlose Angebote sind meist sehr kritisch zu betrachten. Allerdings gibt es dabei auch Ausnahmen. Gerade Newcomer oder Hobbykünstler stellen gern ihre Musik kostenfrei zur Verfügung, um bekannt zu werden. Hellhörig sollten Sie aber bei bekannten Stars werden. Deren Musik wird meistens nicht einfach so kostenlos zur Verfügung gestellt. Handelt es sich um eine Werbemaßnahme, beispielsweise um einen neuen Song schnell bekannt zu machen, wird dies in der Regel auch mit einem erheblichen Aufwand beworben. So kann es durchaus sein, dass ein Song einer neuen CD für einen bestimmten Zeitraum vom Rechteinhaber zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund der Werbemaßnahmen dürften dann aber auch keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Quelle bestehen. Da die Frage der Rechtmäßigkeit eines Musikdownloads nicht immer eindeutig zu bestimmen ist, sollten Sie gerade von kostenlosen Angeboten im Zweifel lieber Abstand nehmen.

Privatkopien erlaubt

Haben Sie einen Titel erworben, dürfen Sie diesen für den Privatgebrauch kopieren. So können Sie beispielsweise den Titel auf Ihren MP3-Player überspielen, auch wenn Sie ihn am Computer gekauft haben. Auch eine CD dürfen Sie kopieren, sofern Sie keinen Kopierschutz umgehen müssen. Das würde wieder eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Mitschnitte aus dem Internetradio sind erlaubt. Allerdings wiederum nur im Rahmen der privaten Nutzung. Haben Sie hingegen ein Lied illegal heruntergeladen, wäre auch eine Privatkopie verboten. 

Haften Eltern für ihre Kinder?

Es gehört zu den Rechtsirrtümern, dass Eltern immer für Rechtsverletzungen ihrer Kinder haften. So ganz aus der Pflicht sind sie aber auch nicht. Erlauben Sie Ihren Kindern die freie Internetnutzung am Handy oder Computer, müssen Sie auch ein ernstes Gespräch mit Ihrem Nachwuchs führen. So müssen Sie sie über illegale Tauschbörsen und Filesharing-Plattformen aufklären und ihnen illegale Downloads verbieten. Je nach Alter des Kindes können gelegentliche Kontrollen hilfreich sein. Haben sich Eltern diesem Thema nicht zusammen mit ihren Kindern gewidmet, können sie unter Umständen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in die Haftung genommen werden.

 

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