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Kinderfotos im Internet

Wirklich posten?

Sicherlich haben Sie auch einige entzückende Schnappschüsse von Ihrem Nachwuchs gefertigt. Aber sollten Sie diese wirklich ins Internet stellen?

Viele Kinder auf einen Kindergeburtstag.

Rechtsfrage des Tages:

Gerade wenn die Kinder noch klein sind, lassen sich mit dem Smartphone viele lustige und herzerwärmende Fotos schießen. Viele Eltern möchten ihren Nachwuchs dann auch voller Stolz im Internet, zum Beispiel in den sozialen Medien, präsentieren. Ist das eine so gute Idee?

Antwort:

Auch wenn Sie vor Stolz platzen: Überlegen Sie genau, ob und wo Sie Kinderbilder im Internet veröffentlichen. Sie müssen nämlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht Ihres Kindes beachten und auch das Recht vielleicht mitfotografierter anderer Personen. Und nicht jeder ist begeistert, ein Bild von sich im Internet zu entdecken. Daher sollten Sie gerade im Sinne Ihrer Kinder gut überlegen und einige Schutzmaßnahmen treffen.

Recht am eigenen Bild

Jedem Menschen steht das grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht zu. Dazu gehört das Recht am eigenen Bild. Und zwar unabhängig vom Alter. Entsprechend hat auch Ihr Kind Anspruch darauf, dass Bilder von ihm nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Bei kleinen Kindern liegt die Entscheidung über die Veröffentlichung bei den Erziehungsberechtigten.

Nicht ohne Einwilligung

Als Eltern können Sie für Ihr Kind sozusagen sich selbst die Einwilligung erteilen. Denken Sie aber auch an die Rechte anderer Personen. Haben Sie Ihr Kind mit Spielgefährten im Sandkasten geknipst? Oder die Tante, als sie den Nachwuchs auf dem Arm hatte? Bevor Sie solche Bilder online stellen, müssen alle abgebildeten Personen beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte (bei Kindern) ihre Zustimmung erklären. Je mehr Personen abgebildet sind, umso schwieriger wird es. Zur Vorsicht sollten Sie solche Bilder vielleicht besser nicht in die sozialen Medien stellen.

In der Kita

Nichts anderes gilt in Kindergarten und Schule. Fertigen die Mitarbeiter beim Sommerfest oder am Wandertag Fotos und wollen diese an die Presse weitergeben oder im Internet veröffentlichen, müssen die Eltern vorher zugestimmt haben. In vielen Kitas erstellen die Erzieher für die Kinder Portfolios, um die Entwicklung der Kleinen zu dokumentieren. Auch hierfür sollten sie immer eine schriftliche Zustimmung der Eltern einholen. Diese sollte auch die Einwilligung enthalten, dass das Kind auch auf Bildern in Portfolios anderer Kinder erkennbar sein darf. Sinnvoll ist es, zum Kita- oder Schulstart von den Eltern eine entsprechende Erklärung zu erbitten.

Lieber zurückhaltend

Wollen Sie nun also Kinderbilder in Ihren sozialen Medien posten, sollten Sie einiges beachten. Vermeiden Sie das Hochladen in öffentlichen Profilen. Private Bilder sollten Sie ohnehin nur verwenden, wenn Sie in der Privatsphäreneinstellung nur Freunden oder ausgewählten Personen den Zugriff gewähren. Verbinden Sie so wenig sensible Daten mit den Fotos wie möglich. Auf keinen Fall sollten Sie Name und Anschrift Ihres Kindes an die Bilder hängen. Und kontrollieren Sie immer mal wieder, welche Bilder Sie hochgeladen haben. Vielleicht möchten Sie später das eine oder andere Bild doch nicht mehr öffentlich zur Schau stellen.

Stand: 01.01.2025

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