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Jugendschutz: Horrorfilme auch für Kinder?

Das Alter zählt

Gruseln rund um Halloween? Machen Sie sich schlau in Sachen Altersfreigabe, bevor Sie Ihren Kindern eine lange Fernsehnacht erlauben.

Ein Mädchen spielt mit dem Tablet.

Rechtsfrage des Tages

Gerade im Herbst können Sie sich im Fernsehen und bei Streamingdiensten wunderbar gruseln. Für Kinder sind viele Horrorfilme aber nicht geeignet. Was sollten Eltern wissen?

Antwort:

Wird es draußen früher dunkel und kalt, lieben viele Familien einen gemütlichen Fernsehabend. Gerade rund um Halloween finden sich alte und neue Gruselschocker für einen wohligen Schauer. Wollen Sie dabei einen schaurig-schönen Film anschauen, sollten Sie an den Schutz Ihrer Kinder denken. Altersfreigaben können Ihnen dabei helfen, die richtige Unterhaltung auszusuchen.

Was macht die FSK?

Filme in Kinos und im Fernsehen unterliegen der Verpflichtung zur Alterskennzeichnung. Die Prüfung durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) erfolgt zwar nur auf Antrag. Da aber nach dem Jugendschutzgesetz Filme in der Öffentlichkeit nur mit entsprechender Altersfreigabekennzeichnung gezeigt werden dürfen, durchlaufen nahezu alle Filme in Deutschland diese Kontrolle. Dabei wird beurteilt, für welche Altersstufen Filme im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder deren Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit geeignet beziehungsweise nicht geeignet sind.

Sendezeit je nach Freigabe

Sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Fernsehsender sind an die Freigaben der FSK gebunden. Ab 18 freigegebene Filme dürfen vom Grundsatz her nur zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr gezeigt werden, Filme ab 16 zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr. Bei Filmen mit einer Altersbegrenzung ab 12 dürfen die Sender selbst über die Sendezeit entscheiden. Allerdings müssen sie dabei dem Wohl der jüngeren Kinder Rechnung tragen. Sind Filme nicht gekennzeichnet oder haben keine Jugendfreigabe, dürfen sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

Jugendschutz beim Streaming

Viele Kinder und Jugendliche nutzen heute eher Streamingdienste als das übliche Fernsehprogramm. Dabei unterliegen auch diese Anbieter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Beinhalten Streamingangebote ganz oder in wesentlichen Teilen Inhalte wie Filme auf Bildträgern, müssen sie deutlich auf eine Alterskennzeichnung hinweisen. Dabei werden beispielsweise Eigenproduktionen der Anbieter häufig nicht der FSK vorgelegt. Diese müssen Anbieter dann mit einer eigenen Alterskennzeichnung versehen.

Jugendschutzgesetz

Durch die teils intransparenten und voneinander abweichenden Bewertungskriterien war für Nutzer von Streamingdiensten dabei oft nicht nachvollziehbar, wie es zur Alterseinstufung gekommen ist. Das am 1. Mai 2021 in Kraft getretene neue Jugendschutzgesetz sollte dabei Abhilfe schaffen. Nunmehr soll die Altersbegrenzung unabhängig vom Medium einheitlich und nach denselben Kriterien und Verfahren erfolgen.

Kindersicherung

Bereits jetzt ist es Eltern möglich, den Medienkonsum ihrer Kinder zu kontrollieren. Die meisten Streamingdienste bieten Jugendschutzmaßnahmen an. So kann es notwendig sein, Filme mit einer Altersfreigabe beispielsweise ab 16 durch die Abfrage eines PIN-Codes zu sichern. Oder Eltern haben die Möglichkeit, für ihren Nachwuchs ein eigenes Profil mit altersentsprechenden Freigaben einzurichten. Ohne Jugendschutzvorrichtungen müssen sich auch Streamingdienste an die oben beschriebenen Sendezeiten je nach Altersfreigabe halten. Moderne Fernseher können zum Beispiel ab einer gewissen Uhrzeit durch einen Sicherheits-Code abgeriegelt werden. Im Hinblick auf die der FSK-Freigabe entsprechenden Sendezeit können Eltern so verhindern, dass Kinder heimlich in der Nacht gruselige Horrorfilme schauen.

Medienverhalten besprechen

Wie so oft kommt es aber vor allem darauf an, mit Ihren Kindern über deren Medienkonsum zu sprechen. Denn viele Jugendliche sind heutzutage technisch so versiert, dass digitale Zugangsbeschränkungen keine wirklichen Hürden darstellen. Machen Sie Ihren Kindern klar, dass Sie ihnen nicht willkürlich den Spaß verderben möchten. Sensibilisieren Sie sie dafür, dass manche Filme einfach noch nicht geeignet sind und im schlimmsten Fall nicht nur für Albträume sorgen können. Und auch wenn die FSK-Angabe dem Alter Ihres Kindes entspricht: Ein gemeinsamer Filmeabend kann gruseligen Szenen den Schrecken nehmen.

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