
Rechtsfrage des Tages:
Die meisten denken sich nichts dabei, wenn sie ihre Kinder, sich selbst oder Freunde beim Planschen fotografieren. Welche Regeln müssen Sie beachten, wenn Sie im Freibad Fotos machen wollen?
Antwort:
Der gewagte Sprung vom Dreier oder die ersten Schwimmversuche der Kinder – Gelegenheiten für Fotos und Videos gibt es im Freibad zur Genüge. In Zeiten von Smartphones kommen noch die überall beliebten Selfies dazu. Aber nicht jeder möchte gern in einer vielleicht unvorteilhaften Pose mit fotografiert werden. Besondere Brisanz erfährt dieses Thema, wenn Sie Bilder und Videos ins Internet stellen wollen.
Foto nur mit Einwilligung
Zunächst müssen Sie ohnehin, wie auch außerhalb des Schwimmbads, das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) beachten. Andere Leute dürfen Sie nur mit deren Einwilligung fotografieren. Und möchten Sie die Fotos im Internet veröffentlichen, müssen Sie im Hinblick auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht auch dafür ein Einverständnis einholen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn die abgebildete Person nur im Hintergrund, quasi als "Beiwerk" erscheint.
Regeln des Betreibers
Gesetzlich ist es Ihnen nicht generell verboten, in Schwimmhallen oder Freibädern Fotos zu machen oder Videos zu drehen. Um die Intimsphäre ihrer Badegäste zu schützen, greifen allerdings immer mehr Betreiber von Badeanstalten zu solch einer Regelung. Mancherorts habe Städte und Kommunen für alle kommunalen Bäder ein Foto- und Filmverbot eingeführt. Auch viele Badbetreiber selbst haben ein solches Verbot in ihre Nutzungsbedingungen aufgenommen.
Hausrecht gilt
Als Hausrechtinhaber kann ein Betreiber bestimmen, welche Regeln im Schwimmbad gelten sollen. Wichtig ist dabei nur, dass es zu keiner Ungleichbehandlung kommt. Unzulässig wäre es zum Beispiel, das Fotografieren nur Eltern mit Kindern zu gestatten. Wenn aber allen Besuchern das Fotografieren untersagt wird, ist das zulässig.
Badeverbot droht!
Sehen die Badeanstalten ein Fotoverbot vor, fallen die Kontrollen recht unterschiedlich aus. Diese reichen von generellen Handy- und Kameraverboten über kleine Aufkleber für die Linsen der Smartphones bis hin zu Kontrollen durch Angestellte. Teilweise kann Ihnen sogar ein Badeverbot drohen, halten Sie sich nicht an die Anweisung. Was in Ihrem Freibad gilt, sollten Sie am Kassenhäuschen erfragen. Denn nicht alle Betreiber verbieten das Fotografieren.
Rücksicht nehmen
Ist Ihnen das Fotografieren weiter gestattet, sollten Sie aber auf jeden Fall Rücksicht auf die Intimsphäre anderer Badegäste nehmen. Auf keinen Fall sollten Sie lustige Schnappschüsse, die andere bloßstellen könnten, ins Internet stellen. Es drohen eine Unterlassungserklärung und erhebliche Kosten. Das gilt im Freibad genauso wie an öffentlichen Badeseen.