Zum Inhalt springen

Cybermobbing: Bedrohung online

Hass im Internet

Wer schon mal Opfer von Cybermobbing geworden ist, leidet oft schlimme Qualen. Wie können Betroffene dagegen vorgehen?

Junge Menschen posieren für ein Selfie.

Rechtsfrage des Tages:

Hänseleien gibt und gab es unter Jugendlichen schon immer. Durch Internet und soziale Medien hat das Bloßstellen und Ärgern von Mitschülern aber neue Dimensionen erreicht. Und auch Erwachsene können zu Opfern werden. Was können Betroffene unternehmen, wenn sie im Internet gemobbt werden?

Antwort:

Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sollte eigentlich jeder wissen. Dennoch nutzen einige die vermeintliche Anonymität, um andere zu beleidigen, zu hänseln oder gar zu quälen. Cybermobbing ist gerade für Kinder und Jugendliche besonders schlimm. Doch trotz der Scham sollten Sie sich unbedingt Eltern, Lehrern oder anderen Vertrauten öffnen und Hilfe annehmen. Und auch rechtlich können Sie einiges unternehmen. Und die Bundesregierung plant einen Referentenentwurf zur Stärkung der Rechte Betroffener.

Offen oder versteckt

Cybermobbing, auch Cyberbullying genannt, kann die unterschiedlichsten Ausgestaltungen haben. Diffamierende Fotos oder Videos können junge Internetnutzer ebenso verstören wie Chatgruppen, in denen mehrere Mitschüler über eine bestimmte Person lästern. Auch der „Identitätsklau“ kann unter diese Quälereien fallen. Dabei meldet sich jemand mit der Identität des Opfers beispielsweise bei einem Kommunikationsdienst an und verbreitet unter dem missbrauchten Namen Lügen und Schmähkritik. Und auch Beleidigungen oder Bedrohungen über das Handy, per E-Mail oder in Foren können die Betroffenen stark belasten und zu ernsthaften psychischen Problemen führen.

Keine Altersgrenze

Kinder und Jugendliche sind psychisch und emotional noch nicht so gefestigt wie ein erwachsener Mensch. Gerade in der Pubertät fallen Hänseleien oder Ausgrenzungen meist auf fruchtbaren Boden. Außerdem sind junge Internetnutzer häufig noch nicht so vertraut mit den Risiken des Mediums. Natürlich können aber nicht nur Kinder und Jugendliche Opfer einer Mobbingattacke werden. Auch Erwachsene sehen sich nicht selten Anfeindungen, Bedrohungen oder Beleidigungen aus dem Internet ausgeliefert. Dafür müssen diese noch nicht einmal als bekannte Person im öffentlichen Fokus stehen.

Kein Kavaliersdelikt

Cybermobbing ist keine Bagatelle. Im Gegenteil. Je nach Ausgestaltung der Attacken kommt gleich eine ganze Palette von Straftaten in Betracht. So können sich die Angreifer beispielsweise wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Bedrohung, wegen Nötigung, Körperverletzung oder Volksverhetzung strafbar machen. Je nach Einzelfall kommen auch noch andere Straftaten in Betracht. Daher sollten Betroffene Beweise beispielsweise durch Screenshots sichern und sich an die Polizei wenden. Am besten sollten sie die Beweise im Beisein eines Zeugen sichern. So kann dem Betroffenen nicht hinterher eine Manipulation unterstellt werden. Jugendliche ab 14 Jahre sind strafmündig und können strafrechtlich belangt werden. Aber auch jüngere Täter müssen mit Konsequenzen rechnen. So kann die Polizei beispielsweise in gravierenden Fällen das Jugendamt informieren.

So nicht mehr!

Zivilrechtlich haben Betroffene, wie bei einigen anderen Rechtsverletzungen auch, einen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung der verletzenden Einträge. Außerdem kann ihnen ein Schadenersatzanspruch zustehen. Je nach Reifegrad kann schon ein jugendlicher Täter ab dem siebten Lebensjahr persönlich in Anspruch genommen werden. Andernfalls kommt es darauf an, ob den Eltern eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorgeworfen werden kann.

Gesetz gegen digitale Gewalt

Das Bundesjustizministerium hat kürzlich ein Eckpunktpapier für einen neuen Gesetzesentwurf gegen Cybergewalt vorgestellt. Diese Eckpunkte sollen zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs dienen. Insbesondere sollen mit dem geplanten Gesetz die rechtlichen Möglichkeiten Betroffener verbessert werden. Unter anderem ist eine Erweiterung des Auskunftsanspruchs und eine effektivere Ausgestaltung vorgesehen. Dazu gehört die mögliche Verpflichtung von Diensteanbietern, nach Einleitung des Auskunftsverfahrens die Bestands- und Nutzungsdaten sowie die beanstandete Äußerung zu sichern und die Beschleunigung gerichtlicher Verfahren. Außerdem sollen Betroffene unter Umständen gerichtlich eine Accountsperre anordnen lassen können und die Zustellung von Schreiben an die Diensteanbieter soll erleichtert werden. Der Gesetzentwurf soll nach derzeitiger Planung in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt werden.

Schützen Sie sich!

Leider gibt es keinen Geheimtrick, um sich vollständig gegen Cybermobbingangriffe zu schützen. Ein paar Verhaltensregeln können das Risiko aber verringern.

  • Achten Sie darauf, so wenige Fotos und Videos wie möglich im Internet zu verbreiten und knausern Sie mit Ihren persönlichen Daten. Geben Sie nur das Nötigste von sich öffentlich preis. Legen Sie sich zum Beispiel ein Profil in einem sozialen Netzwerk an, schauen Sie auf die Sicherheits- oder Privatsphäreneinstellungen
  • Sinnvoll ist es, seinen eigenen Namen gelegentlich im Internet zu suchen. So können Sie erfahren, falls jemand Schindluder mit Ihrem Namen treibt. 
  • Eltern sollten mit ihren Kindern über Verhaltensregeln im Internet regelmäßig sprechen und gerade jüngere Kinder überwachen. 
  • Außerdem hat sich im Internet im Laufe der Zeit die sogenannte Netiquette entwickelt. Diese stellt allgemeine Verhaltensregeln im World Wide Web auf. Die meisten Betreiber von Foren, sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten haben zudem eine eigene Netiquette ausgearbeitet. Diese sollten Sie beachten. Verhalten Sie sich im Internet so, wie Sie auch von anderen Menschen in der digitalen Welt mit Respekt behandelt werden möchten.

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: