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Cybermobbing: Mehr als Hänselei

Böses Spiel

Wer Opfer von Cybermobbing geworden ist, leidet oft schlimme Qualen. Wie können Sie dagegen vorgehen?

Cybermobbing: Mehr als Hänselei

Rechtsfrage des Tages:

Hänseleien gibt und gab es unter Jugendlichen schon immer. Durch Internet und soziale Medien hat das Bloßstellen und Ärgern von Mitschülern aber neue Dimensionen erreicht. Und auch Erwachsene können zu Opfern werden. Was können Betroffene unternehmen, wenn sie im Internet gemobbt werden?

Antwort:

Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sollte eigentlich jeder wissen. Dennoch nutzen viele die vermeintliche Anonymität, um andere zu beleidigen, zu hänseln oder gar zu quälen. Cybermobbing ist gerade für Kinder und Jugendliche besonders schlimm. Doch trotz der Scham sollten sie sich unbedingt Eltern, Lehrern oder anderen Vertrauten öffnen und Hilfe annehmen. Und auch rechtlich können Sie einiges unternehmen.

Viele Gesichter

Cybermobbing, auch Cyberbullying genannt, kann die unterschiedlichsten Ausgestaltungen haben. Diffamierende Fotos oder Videos können junge Internetnutzer ebenso verstören wie Chatgruppen, in denen mehrere Mitschüler über eine bestimmte Person lästern. Auch der „Identitätsklau“ kann unter diese Quälereien fallen. Dabei meldet sich jemand mit der Identität des Opfers beispielsweise bei einem Kommunikationsdienst an und verbreitet unter dem missbrauchten Namen Lügen und Schmähkritik. Und schon Beleidigungen oder Bedrohungen über das Handy, per E-Mail oder in Foren können die Betroffenen stark belasten und zu ersthaften psychischen Problemen führen.

Nicht nur Kinder

Kinder und Jugendliche sind psychisch und emotional noch nicht so gefestigt wie ein erwachsener Mensch. Gerade in der Pubertät fallen Hänseleien oder Ausgrenzungen meist auf fruchtbaren Boden. Außerdem sind junge Internetnutzer häufig noch nicht so vertraut mit der Nutzung des Mediums. Natürlich können aber nicht nur Kinder und Jugendliche Opfer einer Mobbingattacke werden. Auch Erwachsene sehen sich nicht selten Anfeindungen, Bedrohungen oder Beleidigungen aus dem Internet ausgeliefert. Dafür müssen sie noch nicht einmal als bekannte Person im öffentlichen Fokus stehen.

Keine Kleinigkeit

Cybermobbing ist keine Bagatelle. Im Gegenteil. Je nach Ausgestaltung der Attacken kommt gleich eine ganze Palette von Straftaten in Betracht. So können sich die Angreifer beispielsweise wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Bedrohung, wegen Nötigung, Körperverletzung oder Volksverhetzung strafbar machen. Je nach Einzelfall kommen auch noch andere Straftaten in Betracht. Daher sollten Betroffene Beweise beispielsweise durch Screenshots sichern und sich an die Polizei wenden. Am besten erfolgt die Beweissicherung im Beisein eines Zeugen. So kann dem Betroffenen nicht hinterher eine Manipulation unterstellt werden. Jugendliche ab 14 Jahre sind strafmündig und können strafrechtlich belangt werden. Aber auch jüngere Täter müssen mit Konsequenzen rechnen. So kann die Polizei beispielsweise in gravierenden Fällen das Jugendamt informieren.

So nicht mehr!

Zivilrechtlich haben Betroffene, wie bei einigen anderen Rechtsverletzungen auch, einen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung der verletzenden Einträge. Außerdem kann ihnen ein Schadenersatzanspruch zustehen. Je nach Reifegrad kann schon ein jugendlicher Täter ab dem siebten Lebensjahr persönlich in Anspruch genommen werden. Andernfalls kommt es darauf an, ob den Eltern eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorgeworfen werden kann.

Schützen Sie sich!

Leider gibt es keinen Geheimtrick, um sich vollständig gegen Cybermobbingangriffe zu schützen. Ein paar Verhaltensregeln können das Risiko aber verkleinern. Achten Sie darauf, so wenige Fotos und Videos wie möglich im Internet zu verbreiten und knausern Sie mit Ihren persönlichen Daten. Geben Sie nur das Nötigste von sich öffentlich preis. Legen Sie sich zum Beispiel ein Profil in einem sozialen Netzwerk an, schauen Sie auf die Sicherheits- oder Privatsphäreneinstellungen. Sinnvoll ist es, seinen eigenen Namen gelegentlich im Internet zu suchen. So können Sie erfahren, falls jemand Schindluder mit Ihrem Namen treibt. Eltern sollten mit ihren Kindern über Verhaltensregeln im Internet regelmäßig sprechen und gerade jüngere Kinder überwachen.

Seid nett zueinander

Im Internet hat sich im Laufe der Zeit die sogenannte Netiquette entwickelt. Diese stellt allgemeine Verhaltensregeln im World Wide Web auf. Die meisten Betreiber von Foren, sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten haben zudem eine eigene Netiquette ausgearbeitet. Diese Regeln können in Details voneinander abweichen. Wirklich rechtsverbindlich ist die Netiquette allerdings nicht. Sie können Sie aber als eine Art "Allgemeine Geschäftsbedingungen" im übertragenden Sinne verstehen. Betreiber von sozialen Netzwerken und Plattformen überwachen deren Einhaltung. Bei einem Verstoß droht dem Nutzer eine Ermahnung oder sogar ein Ausschluss aus dem Dienst. Selbst wenn die Folgen recht harmlos klingen. Nehmen Sie die Netiquette trotzdem besser ernst. Denn nicht selten sind die Übergänge zwischen den Verhaltensregeln und verschiedenen Straftatbeständen fließend. Fazit: Verhalten Sie sich im Internet so, wie Sie auch von anderen Menschen in der digitalen Welt mit Respekt behandelt werden möchten.

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