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Wonach suchen Sie?

Wie kann ich die Kita kündigen?

Form und Frist

Ziehen Sie um oder sind Sie mit der Kita unzufrieden, bleibt oft nur die Kündigung. Was sollten Sie rund um dieses Thema wissen?

Ein Mädchen und ein Junge stehen vor gelben Hintergrund.

Rechtsfrage des Tages:

Wollen Sie den Kitaplatz Ihres Nachwuchses vorzeitig kündigen, müssen Sie einiges beachten. Welche Fristen gelten und kann auch die Kita eine Kündigung aussprechen?

Antwort:

Fühlt sich Ihr Kind in der Kita nicht wohl, ziehen Sie in eine andere Stadt oder ändert sich Ihre familiäre Situation, kann die Kündigung des Kita-Platzes anstehen. Welche Frist gilt, erfahren Sie im Kita-Vertrag. Achten Sie darauf, dass Ihr Schreiben eindeutig formuliert ist und auch beweissicher zugeht. Flattert Ihnen umgekehrt eine Kündigung des Kita-Trägers ins Haus, sollten Sie genau prüfen, ob diese wirksam ist.

Welche Frist gilt?

Wollen Sie Ihr Kind aus der Kita nehmen, müssen Sie für Ihre Kündigung bestimmte Kündigungsfristen einhalten. Diese sind nicht gesetzlich geregelt und können daher je nach Betreuungsvertrag variieren. Um einen Blick in den Kita-Vertrag kommen Sie also nicht herum. Üblich sind meist Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten. Ob eine längere Kündigungsfrist angemessen ist, müsste ein Gericht klären. Die Rechtsprechung hält im Schnitt zwei bis drei Monate Kündigungsfrist für beide Seiten für angemessen.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Vorzeitig lösen

Wie stets ist auch immer eine außerordentliche Kündigung möglich. Das kann der Fall sein, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen und Ihr Kind nicht mehr in die Kita kommen kann. Kommt Ihr Kind partout nicht in der Kita zurecht und die Eingewöhnung scheitert, kann auch das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Wichtig ist, dass besondere Gründe vorliegen, die ein Abwarten der vereinbarten Kündigungsfrist unzumutbar machen.

Kündigung zum Schuleintritt?

In der Regel sind die Betreuungsverträge so formuliert, dass der Vertrag automatisch mit dem Schuleintritt des Kindes endet. Einer Kündigung bedarf es dann seitens der Eltern nicht. Zur Sicherheit sollten Sie aber im Vertrag nachlesen, wie Ihre Kita das Ausscheiden zu Schulbeginn handhabt.

Kann die Kita kündigen?

Kita-Verträge sehen meist auch ein Kündigungsrecht des Trägers gegenüber den Eltern vor. Erhalten Sie überraschend eine ordentliche Kündigung, sollten Sie den Vertrag genau prüfen. Manchmal sind die Klauseln zur Kündigung auch nicht wirksam. Daneben steht dem Träger aber auch ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, zum Beispiel wenn die Eltern wiederholt in Zahlungsverzug geraten oder immer wieder eklatant gegen die Hausordnung verstoßen wird.

Form und Zugang

Auch wenn eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben ist, sollten Sie diese immer schriftlich und eindeutig formulieren. Zwar wäre eine Kündigung per E-Mail nicht unzulässig. Allerdings können Sie damit später Beweisprobleme über den Zugang bekommen. Am besten geben Sie das Kündigungsschreiben persönlich ab und lassen sich den Empfang quittieren. Ist das nicht möglich, sollten Sie das Schreiben per Einschreiben verschicken. Wollen Sie außerordentlich kündigen, müssen Sie die Gründe dafür darlegen.

Umentschieden?

Auch bei der Kita gilt: Verträge sind einzuhalten. Entscheiden Sie sich vor Antritt des ersten Kita-Tages um, kommen Sie nicht einfach so aus dem Vertrag raus. Haben Sie keinen besonderen, schwergewichtigen Grund, müssen Sie sich oft an die Kündigungsfrist halten. Da Kita-Plätze meist immer noch Mangelware sind, sollten Sie die Leitung ansprechen. Vielleicht können Sie einen Aufhebungsvertrag schließen und eine andere Familie auf der Warteliste freut sich über den unverhofften Platz.

Stand: 03.09.2025

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