Zum Inhalt springen

Wer bestimmt das Umgangsrecht?

Zeit mit dem Kind

Trennen sich Eltern, müssen sie bezüglich ihrer Kinder einige Regelungen treffen. Gerade das Umgangsrecht sollten sie klar besprechen.

Ein Paar sitzt mit verschränkten Armen nebeneinander und sieht sich mit ernstem Blick gegenseitig in die Augen.

Rechtsfrage des Tages:

Nicht jede Ehe hält bis dass der Tod sie scheidet. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, müssen sich scheidende Eltern eine gemeinsame Regelung überlegen. Doch wie wird das Umgangsrecht bestimmt?

Antwort:

Die Trennung vom Partner bedeutet für viele Elternteile häufig auch die zumindest zeitweise Trennung von ihren Kindern. In der Regel entspricht es dem Kindeswohl am besten, weiterhin regelmäßigen Umgang mit beiden Elternteilen zu haben. Entsprechend sollte und muss sich die Umgangsregelung daran orientieren, wie es dem Wohl des Kindes entspricht.

Umgang ist Pflicht

Eltern haben nicht nur ein gesetzlich festgelegtes Recht auf Umgang, sondern sind hierzu sogar verpflichtet. Die Festlegung des Umgangsrechtes ist zunächst allein Sache der Eltern. Das Gesetz nennt zwar das Umgangsrecht. Eindeutige Angaben zu der Frage, wann, wie und wie oft ein Kind sein Elternteil sehen kann, bei dem es nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, legt das Gesetz aber nicht fest. Und das ist auch gut so. Denn es kommt erheblich auf die individuelle Situation der Familie an.

Gemeinsam klären

Im Idealfall wird gemeinsam eine Lösung gefunden, die den Interessen des Kindes am besten entspricht. Es sind hierbei nahezu alle Modelle denkbar, sofern es dem Kind damit gut geht. Als Beispiel ist das sogenannte Wechselmodell zu nennen, bei dem das Kind jeweils die Hälfte der Zeit bei der Mutter und dem Vater verbringt. In der Praxis häufiger ist die Variante, dass das Kind zum Beispiel jedes zweite Wochenende bei dem Elternteil verbringt, bei dem es nicht die meiste Zeit lebt. Solange die Eltern sich einig sind und das Kind zufrieden ist, mischt sich kein Gericht in ihre Planung ein.

Gericht klärt den Umgang

Finden die Eltern hingegen keinen gemeinsamen Weg, haben sie die Möglichkeit, das Gericht um eine Klärung der Umgangsregelung zu ersuchen. Bevor sie diesen Weg beschreiten, können sie auch zunächst beim Jugendamt um Hilfe bitten. Dieses kann versuchen zu vermitteln und eine Umgangsregelung mit beiden Elternteilen zu treffen. Das Jugendamt wird dabei stets die Interessen des Kindes vertreten.

Jede Familie ist anders

Um dem Kindeswohl gerecht zu werden, kommt es für die Beurteilung maßgeblich darauf an, wie alt und wie belastbar das Kind ist und wie stark die Bindung zum jeweiligen Elternteil ist. Aber auch die Entfernung zwischen den Wohnorten der beiden Elternteile spielt eine Rolle. Sinnvoll ist es stets, auch bei einer einvernehmlichen Klärung, die Umgangsregelung schriftlich zu fixieren. Dort sollten die Eltern auch festlegen, wie sie mit Feiertagen wie Weihnachten oder Ostern und Ferienzeiten umgehen wollen.

Schriftlich festgehalten

Auch das Jugendamt wird eine schriftliche Regelung festlegen. Allerdings sind diese Schriftstücke nicht vollstreckbar. Hält sich ein Elternteil trotz der schriftlichen Vereinbarungen nicht an die Umgangsregelung, muss das Familiengericht zur Klärung angerufen werden. Sprechen schwerwiegende Gründe gegen einen Umgang, kann das Recht natürlich auch durch das Familiengericht versagt werden.

Umgangsrecht auch ohne Sorgerecht

Übrigens besteht ein Recht auf und die Pflicht zum Umgang unabhängig von der Sorgerechtsregelung. So kann es durchaus sein, dass nur ein Elternteil das elterliche Recht und die Pflicht zur Betreuung und Versorgung eines minderjährigen Kindes hat. Aber auch das Elternteil ohne Sorgerecht kann auf einem Umgang mit seinem Kind bestehen. Und sogar noch mehr: Auch bei alleinigem Sorgerecht hat das andere Elternteil eine Pflicht, den Umgangsanspruch des Kindes zu erfüllen. Natürlich gilt dies wiederum nur, wenn es zum Wohl des Kindes ist.

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: