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Leihgroßeltern: Oma und Opa ausborgen

Hilfe für Familien

Sind Oma und Opa nicht vor Ort, fehlt die familiäre Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Vielleicht können Leihgroßeltern helfen.

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Wer keine Familie in der Nähe wohnen hat, erfährt meist wenig Unterstützung bei der Betreuung des Nachwuchses. Ein gutes Konzept können Leihgroßeltern sein. Welche Rechte und Pflichten haben geborgte Großeltern?

Antwort:

Großeltern können eine wichtige Rolle im Leben von Kindern spielen. Umgekehrt sorgen die eigenen Enkel für viel frischen Wind im Rentnerdasein. Aber nicht alle Familien können sich über Großeltern freuen und nicht jeder Senior hat ein Enkelkind zum Verwöhnen. Statt auf einen Babysitter zurückzugreifen, kann das Konzept der Leihgroßeltern für alle Beteiligten ein echter Gewinn sein.

Vorteil für Leihgroßeltern

Wer keine eigenen Enkelkinder hat, vermisst vielleicht manchmal ein bisschen kindlichen Wirbel in seinem Leben. Werden Sie als Leihoma oder Leihopa Teil einer Familie, können Sie nicht nur Ihr Rentnerleben auffrischen. Wenn Sie nicht ehrenamtlich tätig sein wollen, bessert die Betreuung der Kinder auch noch Ihre Haushaltskasse auf.

Mehrwert für Familien

Aber auch die jüngeren Generationen profitieren von den Leihgroßeltern. In Zeiten knapper Kita-Plätze und häufig weit auseinanderlebender Familienmitglieder können die geliehenen Großeltern die Eltern bei der Kinderbetreuung entlasten. Für Kinder bietet sich die Möglichkeit, von der älteren Generation zu lernen und im besten Fall liebevolle neue Familienmitglieder zu gewinnen.

Wie finden Sie Leihenkel?

Interessieren Sie sich für eine Leihgroßelternschaft? Mittlerweile gibt es spezielle Vermittlungsagenturen, die Interessierte zusammenbringen. Wollen Sie Ihre Zeit ehrenamtlich einsetzen, können Sie sich auch an eine der bekannten Wohlfahrtsorganisationen wenden. Es gibt sogar Konzepte, die Ihnen eine Zeit als „Granny Aupair“ anbieten. Dann können Sie für Kost und Logis Kinder im Ausland betreuen und so ganz nebenher andere Länder kennenlernen. Stöbern Sie doch mal im Internet. Bestimmt finden Sie eine passende Organisation.

Gut Ding braucht Weile

Da eine vertrauensvolle Beziehung insbesondere zu Kindern ihre Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie nicht auf schnelle Ergebnisse hoffen. Es kann durchaus sein, dass Sie zunächst einige Kinder und Familien kennenlernen müssen, bevor die Chemie stimmt. Schließlich sollte es nicht nur den Kindern gut gehen. Auch als Leihgroßeltern möchten Sie schließlich Ihre Zeit mit Menschen verbringen, die Sie mögen.

Leihgroßeltern und Versicherungsschutz

Während der Betreuung der Kinder stehen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern Ihre Leihfamilie Sie als Minijobber bei der Minijobzentrale angemeldet hat. Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch für Unfälle, die auf direktem Weg zur Familie und wieder zurück passieren. Unternehmen Sie mit den Leihenkeln einen Ausflug zum Beispiel zum Spielplatz, ist im Falle eines Unfalls ebenfalls die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt die Unfallversicherung in der Regel über die karitative Einrichtung oder Agentur.

Klare Regeln

Da Sie als Leihoma oder Leihopa einige Zeit mit den Kindern verbringen werden, sind klare Vereinbarungen unumgänglich. Mit den Eltern sollten Sie am besten schriftlich abklären, was Sie mit deren Nachwuchs unternehmen dürfen, wie die Verpflegung auszusehen hat und wie die Familie mit Verspätungen oder Ihrer Verhinderung umgeht. Über alle internen Familiengespräche sollten Sie Stillschweigen bewahren. Achten Sie darauf, dass die Eltern Sie mit Notfallrufnummern ausstatten, damit Sie im Ernstfall sofort einen Kontakt herstellen können.

Aufsichtspflicht

Vergessen Sie auch nicht, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum die Aufsichtspflicht für das Kind übernehmen. Sind die Eltern unterwegs, sind Sie zuständig. Eltern haben nämlich die Möglichkeit, ihre gesetzliche Aufsichtspflicht auf andere zu übertragen. Insbesondere geht es darum, das Kind vor Gefahren und Schäden zu bewahren. Je jünger Ihr Leihenkelkind ist, desto mehr müssen Sie auf es achtgeben. Für Schäden, die das Kind erleidet oder verursacht, können Sie in die Haftung genommen werden, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

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