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Kinder allein zu Haus

Ab welchem Alter?

Drängelt Ihr Nachwuchs auch, endlich mal allein zu Hause bleiben zu wollen? Was sollten Sie beachten, wenn die Kinder ohne Aufsicht sind?

Ein Mädchen träumt vor einem runden Fenster.

Rechtsfrage des Tages:

Wenn die Kinder größer werden, bekommen Eltern immer mehr Freiräume zurück. Irgendwann ist es auch kein Problem mehr, Kinder allein zu Hause zu lassen. Wie alt müssen Kinder sein, um ohne Aufsicht der Eltern daheim zu bleiben?

Antwort:

Viele Eltern freuen sich auf den Zeitpunkt, endlich mal wieder ohne den Nachwuchs oder organisierten Babysitter ausgehen zu können. Wann der richtige Zeitpunkt ist, den Nachwuchs das erste Mal allein zu Hause zu lassen, ist oft schwierig zu bestimmen. Auch wenn das Gesetz Ihnen nichts vorschreibt, sollten Sie ein paar Aspekte erwägen.

Fürsorge und Entwicklung

Eine gesetzliche Regelung zu Uhrzeiten und Alter des Kindes für den ersten Abend allein zu Hause gibt es nicht. Die Beurteilung hängt vielmehr von den Kindern und der Aufsichtspflicht der Eltern ab. Kinder haben dabei nicht nur das Recht auf elterliche Fürsorge, sondern auch auf eine eigenständige Entwicklung. In erster Linie geht es natürlich um das Kindswohl. Sie kennen Ihr Kind am besten: Ist es schon reif genug, ein paar Stunden allein zu verbringen? Hält es sich an gesetzte Grenzen oder müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Nachwuchs allein zu Hause über die Stränge schlägt? Achten Sie darauf, dass Ihr Kind keinen psychischen oder körperlichen Schaden davonträgt.

Aufsichtspflichtverletzung

Viele Kinder freuen sich unbändig auf den ersten Abend, den sie ohne die wachsamen Augen der Eltern zu Hause verbringen dürfen. Haben Sie Ihr Kind aber zu früh allein gelassen und war ein Schaden nicht ganz unwahrscheinlich, können Sie als Eltern für die Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht unter Umständen schadensersatzpflichtig sein. Hat Ihr Kind beispielsweise schon früher Gegenstände vom Balkon geworfen, müssen Sie gegebenenfalls die Beulen an den geparkten Autos bezahlen, wenn Ihr Kind die unbeobachtete Zeit für seinen Unsinn nutzt.

Je älter, umso reifer

Grundsätzlich spielen für das Maß der Aufsichtspflicht das Alter und die Einsichtsfähigkeit des Kindes eine entscheidende Rolle. Je jünger der Nachwuchs ist, umso mehr Kontrolle müssen Sie als Eltern ausüben. Und neigt Ihr Kind zum Quatschmachen, sollten Sie es lieber noch nicht einen ganzen Abend allein lassen. Wird das Kind älter und vernünftiger, werden Sie es irgendwann auch mal über Nacht alleine lassen können. Sie sollten Ihren Nachwuchs also gut kennen und versuchen, ihn und sein Verhalten realistisch zu beurteilen.

Unterstützung

Vielleicht haben Sie ja auch die Möglichkeit, sich für die ersten Male etwas Unterstützung zu holen. Verstehen Sie sich gut mit den Nachbarn, können diese eine gute Zuflucht für das Kind sein, bekommt es doch Angst oder hat sich weh getan. Manchen Kindern hilft es auch, wenn die Eltern bei kleinen Sorgen zumindest telefonisch erreichbar sind. Starten Sie daher zum Beispiel mit einem gemütlichen Abend im Restaurant nebenan, statt im Kino ohne Handyempfang.

Stand: 01.01.2025

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