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Ehevertrag: wer braucht einen?

Romantik dahin ...

Eine Hochzeit hat auch rechtliche Folgen. Dessen sollten Sie sich bewusst sein und vielleicht über einen Ehevertrag nachdenken.

Ein Mann macht einer Frau einen Heiratsantrag.

Rechtsfrage des Tages:

Wollen sich zwei Menschen verheiraten, sollte die Liebe und Romantik im Vordergrund stehen. Manche Dinge müssen aber auch mit klarem Kopf geregelt werden. Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Antwort:

Eigentlich sollte die Ehe keine Geschäftsbeziehung sein. Daran dürften viele bei dem Wort „Vertrag“ zuerst denken. Es gibt aber Situationen, da sollten Paare trotz aller Verliebtheit einen Ehevertrag aufsetzen. Das gilt insbesondere, wenn einer erhebliche Vermögenswerte hat oder ein Unternehmen besitzt.

Gesetzliche Regelung als „Normalfall“

Das Gesetz hält klare Regelungen bereit, welche rechtlichen Folgen eine Eheschließung für die Partner hat. So finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Vorschriften über den Zugewinnausgleich, den Unterhalt und zum Versorgungsausgleich. Die Idee dahinter ist zum einen, dass Eheleute füreinander einstehen. Zum anderen will das Gesetz einen fairen Ausgleich schaffen, wenn sich Eheleute trennen. Für viele Ehen gibt es keinen Grund, von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen.

Der eheliche Güterstand

Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Was viele nicht wissen: Eigentlich handelt es sich um eine Gütertrennung. Jeder Ehepartner behält trotz Eheschließung sein Vermögen. Und auch das Vermögen, das Ehemann oder Ehefrau während der Ehezeit erwirtschaften, bleibt beim jeweiligen Partner. Im Falle einer Trennung sieht der gesetzliche Güterstand aber einen finanziellen Ausgleich zwischen dem Zugewinn der Partner vor. Dabei wird der Vermögensstand vor und am Ende der Ehezeit gegenübergestellt und gegebenenfalls zwischen den Partnern ausgeglichen. Hat also der eine mehr erwirtschaftet, steht dem anderen ein Teil von diesem Überschuss zu.

Versorgungsausgleich und Unterhalt

Beim Versorgungsausgleich geht es darum, dass mit der Scheidung die teils unterschiedlichen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern ausgeglichen werden. Besonders wichtig ist dies, wenn beispielsweise ein Ehepartner eine längere Zeit wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht gearbeitet hat. In dieser Zeit konnte er in der Regel keine Rentenpunkte sammeln. Kommt es zur Trennung, können Rentenansprüche des arbeitenden Partners auf den anderen übertragen werden. Zum Unterhalt zwischen Ehegatten sieht das Gesetz ebenfalls klare Regeln vor.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Nun gibt es aber Paare, auf die die eigentlich sinnvollen gesetzlichen Regelungen nicht so richtig passen wollen. Zu denken ist an Eheleute, die keine Kinder wollen und beruflich und finanziell bereits in geregelten Bahnen leben. Dann bietet sich zum Beispiel der Ausschluss des Versorgungsausgleichs und ein anderer Güterstand an. Eine mögliche Scheidung würde für die Partner dann keine finanziellen Folgen im Hinblick auf einen Zugewinnausgleich oder die spätere Rente haben. Ein wichtiges Beispiel ist auch, wenn ein Partner Inhaber oder Teilhaber eines Unternehmens ist. Im Falle einer Scheidung kann ein Zugewinnausgleich zum Ruin eines Unternehmens führen. Nämlich dann, wenn ein Partner aufgrund seines Unternehmens einen hohen Ausgleich zahlen müsste, die Mittel aber in der Regel im Unternehmen gebunden sind. Ein Ehevertrag kann da die Rettung sein.

Die Diskrepanz-Ehe

Ein weiteres Beispiel wäre die sogenannte Diskrepanz-Ehe, bei der ein Ehepartner wesentlich wohlhabender ist als der andere. Damit nicht der Anschein erweckt wird, die Ehe werde nur wegen der finanziellen Verlockungen eingegangen, ist ein Ehevertrag auch in dieser Konstellation nicht unüblich.

Viele Möglichkeiten

Möchten Sie bei Ihrer Ehe von den gesetzlichen Vorgaben abweichen, haben Sie viele Gestaltungsmöglichkeiten. So können Sie einen nur teilweisen Zugewinnausgleich vereinbaren im Hinblick auf ein Betriebsvermögen eines Unternehmens, das Sie aus dem Ausgleich herausnehmen können. Vereinbaren Sie Gütertrennung, findet gar kein Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung statt. Auch den Ehegattenunterhalt können Sie vertraglich ändern, erweitern oder ausschließen. Diese Vereinbarungen muss ein Rechtsanwalt oder Notar aber sorgfältig prüfen, da manche Regelungen unwirksam sein können. Letztlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich ganz auszuschließen. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn beide etwa gleich viel gearbeitet haben.

Beratung unerlässlich

Denken Sie über einen Ehevertrag nach, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Viele Gründe sprechen entgegen dem Bauchgefühl gar nicht für eine Abweichung von den gesetzlichen Grundsätzen. Beispiel Schulden: Solange nicht beide Eheleute gemeinsam eine Verbindlichkeit eingehen, haftet im Rahmen des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft jeder Ehepartner selbst für eigene Schulden. Letztlich muss Ihr Weg ohnehin zum Notar führen. Ein Ehevertrag unterliegt nämlich der Form der notariellen Beurkundung, um rechtlich wirksam zu sein.

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