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Rechte und Pflichten im Praktikum

Gute Vorbereitung

Ob Pflicht oder freiwillig: Arten von Praktika gibt es viele. Entsprechend unterscheiden sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Junge Kfz-Mechaniker bei der Arbeit.

Rechtsfrage des Tages:

Ein Praktikum ist eine gute Vorbereitung auf den Berufsalltag. Ob Ihnen ein Gehalt zusteht und ob ein schriftlicher Vertrag sinnvoll ist, kommt auf die Art des Praktikums an. Welche Rechte und Pflichten sollten Praktikanten kennen?

Antwort:

Jeder Schüler wird in der Regel mindestens einmal in seinem Leben ein Praktikum absolvieren. Daneben gibt es viele Stationen wie zum Beispiel im Rahmen eines Studiums, in denen ein Praktikum Pflicht ist. So mancher nutzt außerdem ein freiwilliges Praktikum, um sich fortzubilden, sich auf das Berufsleben vorzubereiten oder Zeit zu überbrücken. Der Abschluss eines schriftlichen Vertrags ist zwar nicht vorgeschrieben, in vielen Fällen aber sinnvoll. Und ob Praktikanten eine Vergütung, vielleicht sogar der Mindestlohn zusteht, kommt auf die Art des Praktikums an.

Schülerpraktikum

Es gehört zur schulischen Laufbahn dazu, mindestens einmal an einem Praktikum teilzunehmen. Als Teil der Schulausbildung ist dieses Praktikum Pflichtprogramm. Je nach Vorgabe der Schule dauern Schulpraktika meist zwischen einer und vier Wochen. In dieser Zeit muss der Schüler nicht die Schulbank drücken, hat aber Anwesenheitspflicht bei seinem Praktikumsbetrieb. Manche Schulen schreiben auch regelmäßige Praxistage vor. An berufsbildenden Schulen gibt es außerdem Fachpraktika entweder als Block über mehrere Monate oder als festen Bestandteil im Wechsel mit dem Schulbesuch.

Studium und freiwillig

Auch Studenten müssen in aller Regel ein oder mehrere Praktika nachweisen. Und viele junge Leute nutzen freie Zeiten, um im Rahmen eines Praktikums etwas Geld zu verdienen, Berufserfahrung zu sammeln oder in einen neuen Beruf reinzuschnuppern.

Arbeitszeit im Praktikum

Wie viel im Praktikum gearbeitet werden darf, kommt auf das Alter des Praktikanten an. Kinder unter 15 Jahren dürfen nicht mehr als 7 Stunden pro Tag und höchstens 35 Stunden pro Woche arbeiten. Bei älteren Jugendlichen, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen es bis zu 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich sein. Auch Pausenzeiten sind klar vorgeschrieben. Während sich die Regelungen bei Minderjährigen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ergeben, gilt für Erwachsene das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auch im Rahmen eines Praktikums.

Gibt es Geld?

Schulpraktikanten haben keinen Anspruch auf eine Vergütung. Dasselbe gilt für Studienpraktika. Es handelt sich nicht um ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis, weswegen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bezahlung gibt. Natürlich kann der Praktikumsbetrieb seinen Praktikanten freiwillig eine Vergütung bezahlen. Anders ist die Rechtslage bei einem freiwilligen Praktikum, zum Beispiel in den Sommerferien. In diesem Fall können Praktikanten im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) eine Vergütung verlangen. Voraussetzung ist aber, dass das Praktikum mindestens drei Monate dauert und nicht der Berufsorientierung dient oder studienbegleitend absolviert wird. Unter Umständen steht ihnen sogar der gesetzliche Mindestlohn zu. Jugendliche unter 18 Jahren haben nur Anspruch auf Mindestlohn, wenn sie bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben.

Vertrag oder Handschlag?

Es existiert keine gesetzliche Regelung, die einen schriftlichen Praktikumsvertrag vorschreibt. Gerade bei Pflichtpraktika im Rahmen der Schulzeit ist dies auch eher unüblich. Wer aber ein freiwilliges Praktikum absolvieren möchte, sollte auf einen schriftlichen Vertrag wert legen. Darin können beide Seiten Rechte und Pflichten niederschreiben, eine Regelung zur möglichen Vergütung, zu Arbeitszeiten und Kündigung aufnehmen. Auch die Dauer der Probezeit kann dort vereinbart werden. Damit sind sowohl der Betrieb als auch der Praktikant auf der sicheren Seite.

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