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Darf der Chef Betriebsurlaub anordnen?

Ferien vorgegeben

Als Arbeitnehmer möchten Sie sicherlich selbst entscheiden, wann Sie Urlaub nehmen. Kann der Betrieb Ihnen einen Zeitraum vorgeben?

Eine Frau springt von einer Bank auf die nächste.

Rechtsfrage des Tages:

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub und möchte diesen selbst bestimmen. Darf aber der Arbeitgeber durch die Anordnung von Betriebsferien einen bestimmten Zeitraum festlegen?

Antwort:

Zunächst klingt der Ausdruck Betriebsferien ja eher verheißungsvoll. Gerade für kinderlose Arbeitnehmer kann es aber schnell zum Ärgernis werden, wenn sie den ersehnten Sommerurlaub ausgerechnet in der Hochsaison nehmen müssen. Da diese Angestellten eigentlich auf Schulferien und Co. keine Rücksicht nehmen müssen, bevorzugen sie häufig eine Urlaubsplanung in der Nach- oder Nebensaison. Wichtig zu wissen ist nämlich, dass die Zeit der Betriebsferien auf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers angerechnet wird. Es gibt also leider keine zusätzlichen Urlaubstage.

Was will der Arbeitnehmer?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt, dass der Arbeitgeber bei der Genehmigung von Urlaub auf die Belange des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen muss. Dies bedeutet, dass er zunächst den Wunschtermin beachten muss. Den Urlaubsantrag darf der Chef nur ablehnen, wenn die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer im Wege stehen und diese aus sozialen Erwägungen Vorrang haben. Auch dringende betriebliche Gründe können dem Wunschtermin entgegenstehen. Das kann eine zeitlich begrenzte hohe Arbeitsbelastung genauso sein wie personelle Engpässe. Allerdings darf der Grund dafür nicht in einer schlechten Personalplanung liegen.

Betriebsferien gerechtfertigt

Auch wenn die Betriebsferien nicht immer auf Gegenliebe stoßen, so ist der Arbeitgeber in bestimmten Fällen durchaus berechtigt, diese anzuordnen. Dringende betriebliche Gründe können einen Betriebsurlaub rechtfertigen.

Gut zu wissen ...

Beispiele für dringende betriebliche Gründe können sein:

  • Der einzige Arzt in einer Praxis macht selbst Urlaub und seine Angestellten hätten ohne ihn nichts zu tun.
  • Saisonal bedingt sinken die Auftragszahlen in einem vorhersehbaren Zeitraum regelmäßig deutlich ab.
  • Die Firma ist ein Zulieferbetrieb für ein Unternehmen, das selbst Betriebsurlaub macht.

Manche Arbeitsgerichte sehen die Anordnung von Betriebsferien sogar vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Es sprechen aber mehr Gründe dafür, dass eine dringende betriebliche Notwendigkeit vorliegen muss. Gerichtlich ist das Thema bisher nicht abschließend geklärt. Gibt es in Ihrer Firma einen Betriebsrat, hat dieser bei einer Vereinbarung über Betriebsferien stets ein Wörtchen mitzureden.

Rechtzeitig ankündigen

Die Urlaubsplanung in Betrieben erfolgt meist am Ende eines Jahres für das Folgejahr oder gleich zu dessen Beginn. Daher sollte zu diesem Zeitpunkt der Betriebsurlaub feststehen und den Arbeitnehmern mitgeteilt werden. Nur so können diese ihre Urlaubspläne sinnvoll schmieden. Einen genauen Zeitraum legt das Gesetz für die Ankündigung zwar nicht fest. Hat aber der Arbeitgeber bereits Urlaub bewilligt, kann er durch die spätere Anordnung eines Betriebsurlaubs die Bewilligung nicht einfach zurückziehen.

Restliche Urlaubstage

Außerdem muss der Arbeitgeber auch bei der Anordnung von Betriebsferien die Belange seiner Arbeitnehmer beachten. So darf die ferienbedingte Schließung des Betriebes nicht den gesamten Urlaubsanspruch aufzehren. Jedem Arbeitnehmer müssen noch genug Urlaubstage zur freien Planung zur Verfügung stehen. Wie viele Tage dies sein müssen, entscheiden die Gerichte aber leider uneinheitlich. 

Stand: 13.05.2025

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