
Rechtsfrage des Tages:
In vielen Bundesländern stehen die großen Ferien vor der Tür. Und viele Schüler nutzen die freie Zeit, um ihr Taschengeld durch einen Ferienjob aufzubessern. Was ist erlaubt und welche Regeln gelten?
Antwort:
Viele Eltern sehen es gerne, wenn ihre Kinder Verantwortung übernehmen und schon früh lernen, was Geldverdienen bedeutet. Damit der Nachwuchs aber auch jobben darf, muss er mindestens 15 Jahre alt sein. In besonderen Fällen kann es aber auch schon mit 13 Jahren losgehen. Außerdem sind nicht alle Arbeiten erlaubt und es gelten bestimmte Bestimmungen hinsichtlich der Arbeitszeit.
Ab welchem Alter ist jobben erlaubt?
Zu Recht ist Kinderarbeit in Deutschland verboten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) stellt dabei klare Regelungen auf. Kinder bis 15 Jahre dürfen nicht arbeiten. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Bereits mit 13 Jahren dürfen Kinder arbeiten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Arbeiten mit 13
Um schon mit 13 Jahren das eigene Geld verdienen zu dürfen, müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Außerdem darf es sich nur um leichte Arbeit wie Zeitungen austragen oder Babysitting handeln. Die Arbeitszeit ist begrenzt auf zwei Stunden pro Tag an höchstens fünf Tagen in der Woche. Helfen Kinder in der Landwirtschaft aus, dürfen sie auch drei Stunden täglich arbeiten. Samstag und Sonntag sind dabei aber ebenso tabu wie Feiertage. Vor acht Uhr morgens darf es nicht losgehen. Arbeiten nach 18 Uhr ist auch untersagt.
Ferienjob für Teenager
Die Regelungen für Jugendliche sind weniger streng als bei Kindern, aber dennoch deutlich strikter als bei Erwachsenen. Zwar dürfen Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren durchaus Vollzeit arbeiten. Allerdings ist dies nur für höchstens vier Wochen pro Jahr erlaubt. Mehr als acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche dürfen Jugendliche nicht schaffen. Die tägliche Arbeitszeit muss zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends liegen. Nur in der Gastronomie oder der Landwirtschaft gelten etwas andere Zeiten. Ferienjobs beim Bäcker oder als Erntehelfer dürfen bereits um 5 Uhr losgehen, in der Gastronomie ist das Arbeiten bis 22 Uhr erlaubt. Abgesehen von einzelnen Ausnahmen dürfen auch Jugendliche nicht an Samstagen, sonntags und an Feiertagen arbeiten. Zwischen den Arbeitseinsätzen müssen mindestens 12 Stunden liegen und es gelten andere Pausenzeiten als bei Erwachsenen. Arbeitet ein Jugendlicher 4,5 bis 6 Stunden täglich, hat er Anspruch auf 30 Minuten Pause. Bei längerer Arbeitszeit muss die Pausenzeit insgesamt eine Stunde betragen.
Nicht alles ist erlaubt
Für Kinder unter 15 Jahren kommen nur leichte, wenig anstrengende Arbeiten in Betracht. Aber auch Jugendliche dürfen nicht alles machen, was gutes Geld bringt. Das JArbSchG bestimmt genau, was nicht zulässig ist. Untersagt sind unter anderem körperlich oder psychisch besonders anstrengende Arbeiten, besonders unfallträchtige Tätigkeiten zum Beispiel mit gefährlichen Maschinen oder Arbeiten am Fließband. Zusammenfassend sind Arbeiten verboten, die Jugendliche körperlich oder psychisch überfordern und in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können.
Kein Mindestlohn für Jugendliche
Der Mindestlohn gilt nur für volljährige Arbeitnehmer. Jugendliche im Ferienjob, die noch keine 18 Jahre alt sind, können ihn nicht beanspruchen. Volljährige haben hingegen einen Anspruch auf entsprechende Bezahlung. Bei einem Minijob setzt also der Mindestlohn die natürliche Grenze für die Arbeitszeit. Wichtig! Bis zu einem Betrag von derzeit 9.408 Euro pro Jahr sind Einkünfte aus einem Ferienjob steuerfrei. Jugendliche müssen ihre Einkünfte bis zu dieser Grenze also nicht versteuern.
Versicherung und Lohnfortzahlung
Während des Ferienjobs sind Kinder und Jugendliche gesetzlich unfallversichert. Passiert etwas bei der Arbeit, greift der besondere Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Gleiche gilt auf dem direkten Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause. Außerdem haben auch Ferienjobber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wird ein Jugendlicher also während des Ferienjobs krank, kann er trotzdem seinen Lohn verlangen.
Geld und Erfahrung
Ferienjobs bieten Jugendlichen nicht nur die Möglichkeit, Geld zu verdienen. Viele Firmen nutzen Ferienjobangebote, um neue Auszubildende zu gewinnen. Jugendliche haben so die Möglichkeit, mit finanziellem Anreiz in einen Job reinzuschnuppern. Klappt es gut und stimmt die Chemie mit dem Arbeitgeber, kann der Ausbildungsplatz schon in greifbare Nähe rücken. Doch wie können junge Menschen einen geeigneten Ferienjob finden? Viel läuft über Mundpropaganda. Die Eltern oder deren Freunde können Kontakte zu Firmen herstellen. Auch das Schwarze Brett im Supermarkt kann helfen, kleinere oder größere Ferienjobs zu ergattern. Letztlich kann auch immer Eigeninitiative zum Ziel führen. Kurze Bewerbungen bei den örtlichen Firmen haben schon so manchem Tür und Tor geöffnet.