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Schulferien: Geld verdienen im Ferienjob

Geld und Erfahrung

Viele Jugendliche nutzen die Sommerferien für einen Ferienjob, um das Taschengeld aufzubessern. Welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten?

Teenagerin mit Bauarbeiterhelm trägt Holzlatten auf der Schulter.

Rechtsfrage des Tages:

Wer schon früh sein eigenes Geld verdienen möchte, kann sich in den bevorstehenden großen Ferien auch als Schüler einen kleinen Job suchen. Was ist erlaubt und welche Regeln gelten?

Antwort:

Will Ihr Kind Erfahrungen mit dem Geldverdienen sammeln, sollten Sie es als Eltern unterstützen. Damit der Nachwuchs jobben darf, muss er mindestens 15 Jahre alt sein. In besonderen Fällen kann es aber auch schon mit 13 Jahren losgehen. Außerdem sind nicht alle Arbeiten erlaubt und es gelten besondere Bestimmungen hinsichtlich der Arbeitszeit.

Kinderarbeit verboten

Zu Recht ist Kinderarbeit in Deutschland verboten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) stellt dabei klare Regelungen auf. Kinder bis 15 Jahre dürfen nicht arbeiten. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Bereits mit 13 Jahren dürfen Kinder arbeiten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ist der Nachwuchs bis einschließlich 12 Jahre alt, gibt es keine Möglichkeit für einen legalen Verdienst.

Ausnahmsweise ab 13

Um schon mit 13 Jahren das eigene Geld verdienen zu dürfen, müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Außerdem darf es sich nur um leichte Arbeit wie Zeitungen austragen oder Babysitting handeln. Die Arbeitszeit ist begrenzt auf zwei Stunden pro Tag an höchstens fünf Tagen in der Woche. Helfen Kinder in der Landwirtschaft aus, dürfen sie auch drei Stunden täglich arbeiten. Samstag und Sonntag sind dabei aber ebenso tabu wie Feiertage. Vor acht Uhr morgens darf es nicht losgehen. Arbeiten nach 18 Uhr ist auch untersagt. Für 13- und 14-Jährige bietet sich ein klassischer Ferienjob daher eher nicht an. Vielleicht hat Ihr Kind ja aber auch Lust, anderen Schülern gelegentlich Nachhilfe zu geben. Das wäre im gesteckten zeitlichen Rahmen erlaubt.

Ferienjob für Teenager

Die Regelungen für Jugendliche sind weniger streng als bei Kindern, aber dennoch deutlich strikter als bei Erwachsenen. Zwar dürfen Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren durchaus Vollzeit arbeiten. Allerdings ist dies nur für höchstens vier Wochen pro Jahr erlaubt. Mehr als acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche dürfen Jugendliche nicht schaffen. Die tägliche Arbeitszeit muss zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends liegen. Nur in der Gastronomie oder der Landwirtschaft gelten etwas andere Zeiten. Ferienjobs beim Bäcker oder als Erntehelfer dürfen bereits um 5 Uhr losgehen, in der Gastronomie ist das Arbeiten bis 22 Uhr erlaubt. Abgesehen von einzelnen Ausnahmen dürfen auch Jugendliche nicht an Samstagen, sonntags und an Feiertagen arbeiten. Zwischen den Arbeitseinsätzen müssen mindestens 12 Stunden liegen und es gelten andere Pausenzeiten als bei Erwachsenen. Arbeitet ein Jugendlicher 4,5 bis 6 Stunden täglich, hat er Anspruch auf 30 Minuten Pause. Bei längerer Arbeitszeit muss die Pausenzeit insgesamt eine Stunde betragen.

Schweres Schuften verboten

Für Kinder unter 15 Jahren kommen nur leichte, wenig anstrengende Arbeiten in Betracht. Aber auch Jugendliche dürfen nicht alles machen, was gutes Geld bringt. Das JArbSchG bestimmt genau, was nicht zulässig ist. Untersagt sind unter anderem körperlich oder psychisch besonders anstrengende Arbeiten, besonders unfallträchtige Tätigkeiten zum Beispiel mit gefährlichen Maschinen oder Arbeiten am Fließband. Zusammenfassend sind Arbeiten verboten, die Jugendliche körperlich oder psychisch überfordern und in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können.

Anspruch auf Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt nur für volljährige Arbeitnehmer. Jugendliche im Ferienjob, die noch keine 18 Jahre alt sind, können ihn nicht beanspruchen. Volljährige haben hingegen einen Anspruch auf entsprechende Bezahlung. Bei einem Minijob setzt der Mindestlohn die natürliche Grenze für die Arbeitszeit. Wichtig! Bis zu einem Betrag von derzeit 10.908 Euro pro Jahr sind Einkünfte aus einem Ferienjob steuerfrei. Jugendliche müssen ihre Einkünfte bis zu dieser Grenze also nicht versteuern beziehungsweise bekommen den automatischen Lohnsteuerabzug erstattet, auch wenn sie mehr verdienen als im Minijob. Geringfügige Beschäftigungen sind nicht sozialversicherungspflichtig. Verdient ein Jugendlicher mehr als 520 Euro im Monat, kommt es für die Sozialversicherungspflicht drauf an. Ist die Beschäftigung auf maximal 70 Tage oder drei Monate pro Jahr befristet, ist sie sozialversicherungsfrei. Bei einer unbefristeten Beschäftigung mit einem höheren Verdienst als im Minijob werden hingegen Sozialabgaben fällig.

Versicherung und Krankheit

Während des Ferienjobs sind Kinder und Jugendliche gesetzlich unfallversichert. Passiert etwas bei der Arbeit, greift der besondere Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Gleiche gilt auf dem direkten Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause. Außerdem haben auch Ferienjobber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wird ein Jugendlicher also während des Ferienjobs krank, kann er trotzdem seinen Lohn verlangen. Allerdings greift dieser Anspruch erst nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von vier Wochen. Daher kommt dieser Anspruch bei einem Ferienjob eher selten zum Tragen. Übrigens: In der Regel wird der Verdienst aus einem Ferienjob nicht auf das Kindergeld angerechnet.

Ferienjob als Türöffner

Ferienjobs bieten Jugendlichen nicht nur die Möglichkeit, Geld zu verdienen. Viele Firmen nutzen Ferienjobangebote, um neue Auszubildende zu gewinnen. Jugendliche haben so die Möglichkeit, mit finanziellem Anreiz in einen Job zu schnuppern. Klappt es gut und stimmt die Chemie mit dem Arbeitgeber, kann der Ausbildungsplatz schon in greifbare Nähe rücken. Doch wie können junge Menschen einen geeigneten Ferienjob finden? Viel läuft über Mundpropaganda. Die Eltern oder deren Freunde können Kontakte zu Firmen herstellen. Auch das Schwarze Brett im Supermarkt kann helfen, kleinere oder größere Ferienjobs zu ergattern. Letztlich kann auch immer Eigeninitiative zum Ziel führen. Kurze Bewerbungen bei den örtlichen Firmen haben schon so manchem Tür und Tor geöffnet.

 

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