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Lieber mit einem Dienstfahrrad ins Büro

Radeln statt Auto

Dank E-Bikes kann der Arbeitsweg schnell und ohne große Anstrengung bewältigt werden. Zudem gibt es finanzielle und steuerliche Vorteile.

Ein Mann in Businesskleidung fährt mit dem E-Bike durch die Stadt.

Rechtsfrage des Tages:

Wer nicht mit dem Auto zur Arbeit fahren möchte, steigt auf öffentliche Verkehrsmittel um. Aber nicht immer sind diese ausreichend verfügbar. Ihr Chef kann Ihnen statt eines Dienstwagens auch ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen. Welche Vorteile bringt das mit sich?

Antwort:

Der Verkehr wird immer dichter und Parkplätze sind vielerorts knapp. Außerdem sind während der Pandemie viele auf das Fahrrad umgestiegen, um fit zu bleiben und das Gedränge in öffentlichen Verkehrsmitteln zu umgehen. Auch der Umweltschutz lässt immer mehr Arbeitnehmer auf das Fahrrad umsteigen. Als positiver Nebeneffekt fördert das Radeln auch noch die Gesundheit. Besonders beliebt sind bei einigen Fahrradfans E-Bikes oder Pedelecs. Bieten diese doch die Möglichkeit, nicht völlig verschwitzt im Büro anzukommen.

Dienstfahrrad statt Auto

In vielen Branchen ist es üblich, Arbeitnehmern neben dem Gehalt einen Dienstwagen unter anderem auch zur privaten Nutzung zur Verfügung zu stellen. Wer kein Auto fahren möchte, kann mit seinem Chef auch über ein Fahrrad verhandeln. Arbeitgeber haben nämlich die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern nicht nur Firmenautos zur Verfügung zu stellen. Das Dienstwagenprivileg besagt, dass Arbeitnehmer bei auch privater Nutzung des Fahrzeugs nur den geldwerten Vorteil versteuern müssen. Seit 2012 gilt dieses Privileg auch für Fahrräder.

Geldwerter Vorteil?

Haben Sie sich für ein Dienstfahrrad entschieden, dürfen Sie dieses je nach Vereinbarung auch privat nutzen. Ob Sie die Nutzung des Fahrrades auch als geldwerten Vorteil versteuern müssen, kommt auf die Art der Überlassung an.

Dienstfahrrad per Gehaltsumwandlung

Bekommen Sie Ihr Rad im Wege der Gehaltsumwandlung, werden die Leasing- oder Finanzierungsraten für das Rad aus Ihrem Bruttogehalt bedient. Für die private Nutzung müssen Sie dann 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Die zusätzliche Versteuerung der Entfernungskilometer für die Fahrt zur Arbeit entfällt. Diese Regelung gilt ab 2020 für Räder, die seit dem 01. Januar 2019 erstmals überlassen wurden. Wurde das Fahrrad vor 2019 überlassen, gilt die 1%-Regelung wie bei einem Auto.

Als Extra

Besonderes Glück haben Sie als Arbeitnehmer, wenn Ihnen Ihr Chef ein Fahrrad als Extra zu Ihrem Gehalt spendiert. Auch für die private Nutzung müssen Sie keinen geldwerten Vorteil versteuern. Diese Vergünstigung sollte zunächst für drei Jahre gelten, wurde nun aber bis 2030 verlängert. Die Regelung gilt für Fahrräder und Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h. Letztere werden trotz der elektrischen Unterstützung wie Fahrräder behandelt. Für schnelle E-Bikes, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, greift die Vergünstigung nicht.

Vergünstigung für E-Bike?

Sie können sich auch für ein teures E-Bike oder S-Pedelec als Gehaltsbestandteil entscheiden. Die Leasingrate wird vor dem Steuerabzug vom Gehalt abgezogen. Durch das so verringerte Gehalt sparen Sie also Steuern. Zusätzlich müssen Sie zwar noch den geldwerten Vorteil versteuern, insgesamt sind die Kosten aber überschaubar. Allerdings müssen Sie bedenken, dass Sie bei einem E-Bike, anders als bei einem Fahrrad oder Pedelec, noch die Kilometer für den einfachen Arbeitsweg mit 0,03 Prozent der geviertelten und auf volle hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers versteuern müssen. Für den Arbeitgeber fällt lediglich der Verwaltungsaufwand, beispielsweise in der Personalabteilung, an.

Günstiger als Dienstauto

Die Versteuerung des geldwerten Vorteils ist beim Fahrrad günstiger als beim Dienstwagen. Für das Firmenauto bekommen Sie ein Prozent des Bruttolistenpreises sowie weitere 0,03 Prozent des Anschaffungswertes je Kilometer Arbeitsweg auf Ihr Gehalt angerechnet. Das so erhöhte Gehalt müssen Sie versteuern. Beim Fahrrad entfällt die Entfernungspauschale von 0,03 Prozent, beim E-Bike hingegen nicht. Zudem fällt auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils wegen des erheblich geringeren Listenpreises deutlich niedriger aus.

Werbungskosten auch fürs Rad

Steigen Sie vom Auto auf das Fahrrad um, müssen Sie nicht auf die Geltendmachung von Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung verzichten. Für die Fahrt ins Büro können Sie die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer für den einfachen Fahrweg genauso geltend machen, als wenn Sie mit dem Auto gefahren wären. Ab dem 21. Kilometer wurde die Pauschale rückwirkend zum 01. Januar 2022 auf 38 Cent angehoben.

Günstig und umweltbewusst

Wenn Sie aufs Fahrrad umsatteln, können Sie nicht nur Geld sparen. Gleichzeitig entscheiden Sie sich für ein umweltfreundliches Fortbewegungsmittel und fördern Ihre Gesundheit. Mittlerweile gibt es viele Anbieter, die professionelle Leasing- und Finanzierungsangebote für Dienstfahrräder bereithalten. Vielleicht können Sie Ihren Chef bei der nächsten Gehaltsverhandlung überzeugen.

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