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Hitzefrei im Büro: Gibts das?

Ab ins Freibad?

Ist es draußen richtig heiß, fällt das Arbeiten jedem schwer. Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Hitzefrei, wenn es zu warm wird?

Hitzefrei im Büro: Gibts das?

Rechtsfrage des Tages:

Im Hochsommer konnten wir uns früher immer mal über Hitzefrei in der Schule freuen. Muss Ihr Chef Sie aber auch aus dem Büro nach Hause schicken, wenn der Arbeitsplatz zum Backofen wird?

Antwort:

Während viele Kinder sich noch über die Sommerferien freuen können, schwitzen Erwachsene bei der Arbeit. Erreichen die Temperaturen im Büro Rekordmarken, kann Ihr Chef Sie tatsächlich nach Hause schicken. Vorher muss er aber schon einige Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergreifen. Und einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei haben Sie leider nicht.

Zu heiß

Wird es wärmer und wärmer, fällt die Arbeit immer schwerer. Nach der Arbeitsstättenverordnung soll die Lufttemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Das heißt aber nicht, dass bei Temperaturen über dem Wert das Büro direkt geschlossen werden muss. Vielmehr muss der Arbeitgeber ab 30 Grad für Schutzmaßnahmen sorgen. Erst ab 35 Grad Lufttemperatur und mehr kann es Hitzefrei geben, wenn keine geeigneten Maßnahmen zur Kühlung vorhanden sind.

Luftdusche und Ventilator

Um das Arbeiten erträglicher zu machen, haben Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten. Damit die Angestellten nicht vor Hitze verglühen, kann er Ventilatoren oder Luftduschen aufstellen und die Kleidungsvorschriften lockern. Stehen kühlere Räume zur Verfügung, kann er die Arbeitsplätze verlegen. Kalte Getränke sollte er bei großer Hitze auch stellen. Denkbar wäre auch die Einführung von Gleitzeit. So können die Arbeitnehmer die Arbeitszeiten in die kühleren Stunden des Tages verlegen.

Nicht einfach gehen

Auch wenn Ihr Chef nichts unternimmt und die Temperaturen weiter steigen, dürfen Sie sich nicht einfach selbst hitzefrei verordnen und nach Hause gehen. Es droht eine Abmahnung. Etwas anderes kann gelten, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben oder schwanger sind. Gefährden die Temperaturen Ihre Gesundheit erheblich, muss Ihr Arbeitgeber Sie gehen lassen.

Krank statt hitzefrei

Geht es Ihnen aufgrund der Hitze schlecht, brauchen Sie nicht auf ein Hitzefrei zu warten. Bekommen Sie heftige Kopfschmerzen, ist Ihnen schwindlig oder wird Ihnen übel, sollten Sie sich krankmelden. Möglicherweise sind Sie überhitzt oder dehydriert. Gehen Sie am besten umgehend zum Arzt und holen sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ein Sonnenbad auf dem Balkon oder einen Besuch im Freibad sollten Sie dann aber sowohl aus gesundheitlichen als auch aus arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten unterlassen.

Strafe droht

Bei den Arbeitsstättenregeln ASR 3.5 handelt es sich zwar weder um ein Gesetz noch um eine allgemeinverbindliche Verordnung. Verstößt der Arbeitgeber aber gegen die Vorgaben, riskiert er eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Das gilt dann, wenn er die Gesundheit oder das Leben seiner Mitarbeiter vorsätzlich gefährdet. In nicht ganz so extremen Fällen droht eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.

Alternative Homeoffice

Auch nach dem Ende der pandemischen Lage sind viele Arbeitgeber dabei geblieben, ihren Arbeitnehmern das zumindest teilweise Arbeiten zu Hause weiter zu ermöglichen. Ist es bei Ihnen zu Hause kühler als im Büro, sprechen Sie Ihren Chef an. Vielleicht hat er nichts dagegen, dass Sie während der Hitzewelle weiter am heimischen Schreibtisch arbeiten statt ins Büro zu fahren.

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