
Rechtsfrage des Tages:
Haben Sie Schulkinder, lauern diese bestimmt bereits auf hitzefrei. Aber kann Ihr Chef auch Sie nach Hause schicken, wenn das Büro oder die Werkshalle zum Backofen wird?
Antwort:
Viele Kinder freuen sich über hitzefreie Tage in der Schule beinahe so sehr wie auf die großen Sommerferien. Die Eltern haben meist nicht so viele Urlaubstage vor sich und schwitzen im Büro oder der Werkstatt. Erreichen die Temperaturen im Büro Rekordmarken, kann Ihr Chef Sie tatsächlich nach Hause schicken. Vorher muss er aber schon einige Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergreifen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei haben Sie leider nicht.
Hitzefrei auf Arbeit?
Wird es wärmer und wärmer, fällt die Arbeit immer schwerer. Gerade ältere, schwangere und chronisch kranke Menschen können schnell an ihre Grenzen stoßen. Nach der Arbeitsstättenverordnung soll die Lufttemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Das heißt aber nicht, dass der Chef bei Temperaturen über dem Wert das Büro direkt schließen muss. Vielmehr muss der Arbeitgeber ab 30 Grad für Schutzmaßnahmen sorgen. Erst ab 35 Grad Lufttemperatur und mehr kann es hitzefrei geben, wenn keine geeigneten Maßnahmen zur Kühlung vorhanden sind.
Schutzmaßnahmen gegen Hitze
Um das Arbeiten erträglicher zu machen, haben Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten. Damit die Angestellten nicht vor Hitze verglühen, kann der Betrieb Ventilatoren oder Luftduschen aufstellen und die Kleidungsvorschriften lockern. Stehen kühlere Räume zur Verfügung, kann er die Arbeitsplätze verlegen. Kalte Getränke sollte die Firma bei großer Hitze auch bereitstellen. Denkbar wäre auch die Einführung von Gleitzeit. So können die Arbeitnehmer die Arbeitszeiten in die kühleren Stunden des Tages verlegen.
Hitzefrei selbst verordnet?
Auch wenn Ihr Chef nichts unternimmt und die Temperaturen weiter steigen, dürfen Sie sich nicht einfach selbst hitzefrei verordnen und nach Hause gehen. Es droht eine Abmahnung. Etwas anderes kann gelten, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben oder schwanger sind. Gefährden die Temperaturen Ihre Gesundheit erheblich, muss Ihr Arbeitgeber Sie gehen lassen.
Gut zu wissen ...
Meistens sind nicht alle Räume im Unternehmen gleich heiß. Wenn es kühlere Orte gibt, kann Ihr Chef von Ihnen verlangen, dass Sie dort weiterarbeiten.
Wenn die Hitze krank macht
Laut Arbeitsrecht steht Ihnen grundsätzlich kein hitzefrei zu. Geht es Ihnen aufgrund der Hitze jedoch schlecht, brauchen Sie nicht auf einen offiziellen Feierabend vom Chef zu warten. Bekommen Sie heftige Kopfschmerzen, ist Ihnen schwindlig oder wird Ihnen übel, sollten Sie sich krankmelden. Möglicherweise sind Sie überhitzt oder dehydriert. Gehen Sie am besten umgehend zum Arzt und holen sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ein Sonnenbad auf dem Balkon oder einen Besuch im Freibad sollten Sie dann aber sowohl aus gesundheitlichen als auch aus arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten unterlassen.
Hitzefrei durch Betriebsrat
Viele Unternehmen haben einen Betriebsrat. Wenn es zu heiß im Büro wird, kann dieser zwischen der Geschäftsleitung und den Angestellten vermitteln und sich zum Beispiel für angepasste Arbeitsbedingungen einsetzen. Sollten bei Ihnen im Büro so hohe Temperaturen herrschen, dass Sie nicht mehr produktiv arbeiten können oder gesundheitliche Probleme befürchten, können Sie den Betriebsrat mit dem Wunsch nach „hitzefrei in der Arbeit“ kontaktieren. Der Betriebsrat kann das Problem an die Geschäftsleitung herantragen und Lösungsvorschläge vorbereiten. Er kann die Vereinbarungen dazu auch in einer Betriebsvereinbarung festhalten. So wissen die Mitarbeiter an den nächsten heißen Tagen, welche Maßnahmen nun greifen und wann sie hitzefrei bekommen.
Wussten Sie, dass ...
… der Arbeitgeber, der gegen die Vorgaben der Arbeitsstättenregeln ASR 3.5 verstößt, eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe riskiert? Das gilt dann, wenn er die Gesundheit oder das Leben seiner Mitarbeiter vorsätzlich gefährdet. In nicht ganz so extremen Fällen droht eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro, auch wenn es sich bei den Vorgaben weder um ein Gesetz noch um eine allgemeinverbindliche Verordnung handelt.
Arbeiten im kühlen Zuhause
Das Arbeiten zu Hause ist heutzutage nicht mehr außergewöhnlich. Und selbst, wenn Sie bisher nicht von zu Hause aus arbeiten: Ist es in Ihrer Wohnung kühler als im Büro, sprechen Sie Ihren Chef an. Vielleicht hat er nichts dagegen, dass Sie während der Hitzewelle weiter am heimischen Schreibtisch arbeiten statt ins Büro zu fahren.
Hitzefrei im Homeoffice
Wie ist die Situation, wenn Sie im Homeoffice arbeiten und es bei Ihnen zu Hause zu heiß wird? Hier kommt es darauf an, ob es sich wirklich um einen vom Arbeitgeber eingerichteten Homeoffice-Arbeitsplatz handelt. Denn solche Telearbeitsplätze unterliegen zumindest teilweise arbeitsstättenrechtlichen Regelungen. Beim mobilen Arbeiten stellt der Arbeitgeber meist nur ein Laptop, jedoch keine vollständige Einrichtung eines häuslichen Arbeitsplatzes zur Verfügung. Daher haben Sie auch keinen Anspruch auf Maßnahmen gegen die Hitze durch den Arbeitgeber oder gar hitzefrei. Schließlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen aufzusuchen.
Stand: 17.06.2025
Auch interessant:

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.