
Vernachlässigen Sie nicht, Ihre Tätigkeiten im Betrieb zutreffend würdigen zu lassen. Denn ist einmal die Firmentür hinter Ihnen zugeschlagen, kann sich Ihre Forderung nach einem Zeugnis erschweren.
- Einfaches Zeugnis
- Ein einfaches Zeugnis können Sie so lange verlangen, wie es Unterlagen über Art und Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses im Betrieb gibt.
- Qualifiziertes Zeugnis
- Aufzupassen gilt es bei einem qualifizierten Zeugnis. Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis kann verwirkt werden oder durch Fristen beschränkt sein.
- Zeitpunkt
- Damit Ihre Beurteilung seine Funktion im Arbeitsleben erfüllt, sollten Sie sich diese noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen lassen. Denn so sind die Erinnerungen Ihres Ex-Chefs an Sie und Ihre Qualitäten noch frisch und Ihre Einflussmöglichkeiten größer. Zudem kann das Zeugnis notwendig und entscheidend für laufende Bewerbungen sein.
Ausschlussfristen
Die Zeit drängt, denn in vielen Arbeits- und Tarifverträgen lauern Ausschlussfristen, auch Verfallsfristen oder Verfallsklauseln genannt. Vorsicht also, wenn Sie in Ihrem Arbeitsvertrag eine Regelung finden wie z. B.:
- "Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis müssen innerhalb eines Monats nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verwirkt."
Eine solche Klausel heißt:
Sie müssen Ihren Zeugnisanspruch innerhalb eines Monats nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis schriftlich geltend machen.
Versäumen Sie die Frist, ist Ihr Anspruch erloschen. Ihr Ex-Chef muss Ihre Arbeit dann nicht mehr schriftlich würdigen und Sie bekommen unter Umständen kein qualifiziertes Zeugnis mehr.
- Überprüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Arbeitsvertrag eine Ausschlussklausel enthält oder ob für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt. Auch wenn Ihr Arbeitsvertrag keine Ausschlussklausel enthält, kann sich eine solche Regelung in Tarifverträgen befinden. Informieren Sie sich im Zweifelsfall beim Betriebsrat!
- Auch wenn Sie vor Gericht mit einer Kündigungsschutzklage um Ihren Arbeitsplatz streiten: Fordern Sie Ihr Zeugnis! Eine Kündigungsschutzklage ändert nichts daran, dass Sie das Zeugnis einfordern müssen. Verpassen Sie keine Ausschlussfristen!
Verwirkung
Auch wenn keine Ausschlussfristen lauern, schieben Sie die Forderung nach dem Zeugnis nicht auf die lange Bank. Nach Meinung der Gerichte muss ein qualifiziertes Zeugnis bald nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt werden, sonst ist der Anspruch verwirkt.
Die Frist
Falls Sie versäumen, das Zeugnis frühzeitig einzufordern, lassen Ihnen die Gerichte noch zwischen 6 Monaten bis zu 3 Jahren Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen. Das hängt neben der Einzelmeinung der Richter auch ab von der
- Art und Dauer der Tätigkeit
- Größe des Betriebs
- Ihrer Stellung im Betrieb
Daher: Selbst wenn Sie keine Ausschlussfrist in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag finden: Riskieren Sie nichts und reagieren Sie bald!