
Rechtsfrage des Tages:
Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma. Seit Längerem bin ich an ein Unternehmen entliehen. Jetzt möchte ich kündigen und mir etwas Neues suchen. Wer muss mir das Arbeitszeugnis ausstellen? Die Zeitarbeitsfirma oder der Betrieb, bei dem ich jetzt arbeite?
Antwort:
Geht Ihr Beschäftigungsverhältnis zu Ende, haben Sie, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Weniger klar ist die Frage, wer Ihnen dieses Zeugnis ausstellen muss. Bei der Beschäftigung für Zeitarbeitsfirmen besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Ihnen als Arbeitnehmer, der Zeitarbeitsfirma und der Entleihfirma.
Arbeitszeugnis von der Leiharbeitsfirma ist Pflicht
Die Antwort ist eindeutig. Es kommt darauf an, zwischen wem das eigentliche Arbeitsverhältnis besteht. Ihr Arbeitgeber ist nämlich zuständig für Ihr Arbeitszeugnis. Auch wenn Sie im Betrieb der Entleihfirma tätig sind, Ihr Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma. Mit dieser haben Sie Ihren Arbeitsvertrag geschlossen und bekommen auch von dort für Ihre Arbeit bei der Entleihfirma Ihren Lohn.
Kündigen Sie Ihre Stelle bei der Zeitarbeitsfirma, muss diese Ihnen ein Zeugnis erstellen. Ganz außen vor ist der Betrieb, in dem Sie eingesetzt sind, jedoch auch nicht. Die Entleihfirma hat nämlich eine gewisse Mitwirkungspflicht. Sie muss der Zeitarbeitsfirma Auskunft über Ihre Arbeitsaufgaben und Ihre Leistungen geben.
Form und Inhalt des Arbeitszeugnisses
Das Arbeitszeugnis entspricht in den wesentlichen Teilen hinsichtlich Aufbau und Formulierungen einem "normalen" Arbeitszeugnis. Es sollte daher Angaben zu Ihren Aufgaben, der Beschäftigungsdauer, Arbeitsmotivation, Sozialverhalten u.s.w. enthalten. Bedauerlich: Einen Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses durch die Entleihfirma selbst haben Sie rechtlich nicht.
Arbeitszeugnis von Entleihfirma ist freiwillig
Möchte die Entleihfirma Sie für Ihre gute Arbeit mit einem eigenen Zeugnis belohnen, spricht natürlich nichts dagegen. In diesem Zeugnis sollte aber klar erkennbar sein, dass Sie dort nicht direkt angestellt waren. Die Zeitarbeitsfirma und das Entleihverhältnis sollten genannt werden. Ansonsten könnte es bei der Bewerbung um eine neue Arbeitsstelle zu Verwirrungen kommen und Ihnen schlimmstenfalls Täuschungsabsichten unterstellt werden. Sie können bei Ihrer Entleihfirma natürlich auch selbst um ein zusätzliches Zeugnis bitten. Ist diesem wie beschrieben Ihre Position zu entnehmen, können Sie damit Ihre Bewerbung bereichern.