
Zeitarbeiter arbeiten nicht direkt für ihren Arbeitgeber, sondern für eine Entleihfirma. Endet das Arbeitsverhältnis, stellt sich die Frage nach einem Arbeitszeugnis. Besteht ein Anspruch und wer muss das Zeugnis ausstellen?
Wer als Zeitarbeiter tätig ist, arbeitet sozusagen im Dreieck. Als Arbeitnehmer ist er angestellt bei einer Zeitarbeitsfirma. Diese ist als Verleiher der Arbeitgeber tätig. Tatsächlich gearbeitet wird aber bei einem Unternehmen, das den Arbeitnehmer entleiht. Im Arbeitsvertrag legen Arbeitnehmer und Zeitarbeitsfirma beziehungsweise Personaldienstleister eine bestimmte Art der Beschäftigung fest. Die Entleihung von Zeitarbeitern hat für Unternehmen den Vorteil, schnell an neue Mitarbeiter zu kommen. Umgekehrt nutzen viele Zeitarbeiter diesen Berufseinstieg als Sprungbrett. Denn nicht selten wird ein Zeitarbeiter bei guter Leistung vom Entleihunternehmen übernommen.
Anspruch auf Arbeitszeugnis
Endet ein Arbeitsverhältnis, hat der ausscheidende Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch kann sogar gerichtlich geltend gemacht werden. Fordert er es ein, kann er vom Arbeitgeber auch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dieses enthält, anders als die einfache Arbeitsbescheinigung, unter anderem Angaben zur Leistung und zum Sozialverhalten des Arbeitnehmers. Zusätzlich können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen vom Chef auch ein Zwischenzeugnis verlangen.
Auch bei Zeitarbeit?
Arbeitnehmer einer Zeitarbeitsfirma haben wie jeder andere Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Unsicherheit herrscht bei vielen Zeitarbeitern durch den Umstand, dass bei der Beschäftigung für Zeitarbeitsfirmen ein Dreiecksverhältnis zwischen ihnen als Arbeitnehmer, der Zeitarbeitsfirma und der Entleihfirma besteht. Daher stellt sich zu Recht die Frage, wer für das Arbeitszeugnis zuständig ist. Die Antwort ist eindeutig.
Arbeitgeber ist zuständig
Es kommt darauf an, zwischen wem das eigentliche Arbeitsverhältnis besteht. Auch wenn Zeitarbeiter im Betrieb der Entleihfirma tätig sind, ist der Arbeitgeber die Zeitarbeitsfirma. Mit dieser hat er einen Arbeitsvertrag abschlossen und bekommt auch von dort für die Arbeit bei der Entleihfirma seinen Lohn. Sollte also das Arbeitsverhältnis beendet werden, besteht ein Anspruch auf Erstellung eines Arbeitszeugnisses gegenüber der Zeitarbeitsfirma.
Mitwirkungspflicht des Entleihers
Die Entleihfirmen, für die der Zeitarbeiter tätig war, haben aber eine gewisse Mitwirkungspflicht. Sie müssen der Zeitarbeitsfirma Auskunft über die Arbeitsaufgaben und die Leistungen des Arbeitnehmers geben. Das Arbeitszeugnis entspricht in den wesentlichen Teilen hinsichtlich Aufbau und Formulierungen einem "normalen" Arbeitszeugnis. Es sollte daher Angaben zu den Aufgaben, der Beschäftigungsdauer, Arbeitsmotivation, Sozialverhalten und so weiter enthalten.
Kein Zeugnis vom Beschäftigungsbetrieb
Hingegen haben Zeitarbeiter keinen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch die Entleihfirma selbst. Möchte diese ihn für seine gute Arbeit mit einem eigenen, guten Zeugnis belohnen, spricht natürlich nichts dagegen. In diesem Zeugnis sollte aber klar erkennbar sein, dass er dort nicht direkt angestellt, sondern über eine Zeitarbeitsfirma entliehen war. Ansonsten könnte es bei der Bewerbung um eine neue Arbeitsstelle zu Verwirrungen kommen und schlimmstenfalls eine Täuschungsabsicht unterstellt werden.
Zwischenzeugnis und Referenzen
Wer als Zeitarbeiter in verschiedenen Betrieben tätig ist, wird manchmal eine lange Reihe von Beschäftigungen nachweisen können. Damit das eigentliche Arbeitszeugnis nicht am Ende ausufert oder die Leistungen im Rahmen der einzelnen Tätigkeiten vielleicht nicht mehr detailliert nachvollziehbar sind, sollten Sie beim Arbeitgeber regelmäßig um ein Zwischenzeugnis bitten. Dadurch werden alle wichtigen Daten wie Einsatzort oder neue Kenntnisse und Fähigkeiten dokumentiert. Und das macht sich gut im Lebenslauf. Außerdem können Sie im Entleihbetrieb um ein Referenzschreiben bitten. Der Vorgesetzte kann den Zeitarbeiter dabei einfach und formfrei für gute Arbeit loben und damit den beruflichen Weg ebnen.