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Arbeitszeit: wegen Sturm arbeitsfrei?

Stillstand im Stau?

Chaotisches Wetter oder Stau kann den Weg zur Arbeit erheblich erschweren. Bleibt die Verspätung bei der Arbeit dann folgenlos?

Rechtsfrage des Tages:

Der Herbst ist da und das Wetter beschert uns bald wieder stürmische Zeiten. Der Weg zur Arbeit kann dabei ganz schön schwierig werden. Dürfen Sie wegen einer Sturmwarnung zu Hause bleiben? Und was gilt bei einer Verspätung, wenn Sie unerwartet im Stau stehen?

Antwort:

Grundsätzlich tragen Sie als Arbeitnehmer das Wegerisiko und sollten bei schlechtem Wetter früher starten, um rechtzeitig zur Arbeit zu kommen. Auch ein Streik im öffentlichen Nahverkehr oder der Stau wegen eines Unfalls liegt im Risikobereich des Arbeitnehmers. Nur extreme Wetterverhältnisse können Sie ausnahmsweise berechtigen, einen Tag nicht zur Arbeit zu fahren. Einen Anspruch auf Bezahlung haben Sie dann aber nicht.

Wer trägt das Wegerisiko?

Auch wenn es noch so stark stürmt oder schneit – schlechtes Wetter berechtigt Sie nicht, einfach im Bett zu bleiben. Im Gegenteil: Sie sollten sogar noch früher starten als sonst. Denn als Arbeitnehmer tragen Sie das Wegerisiko. Nur in extremen Ausnahmefällen dürfen Sie zu Hause bleiben, beispielsweise wenn der Weg zur Arbeit wegen starken Sturms zur echten Gefahr oder aufgrund Verkehrschaos unmöglich wird.

Geld für den freien Tag?

Vergessen Sie aber nicht, sich dann im Büro abzumelden. Der Nachteil ist, dass Sie für diesen Tag keine Bezahlung verlangen können. Diese können Sie nur beanspruchen, wenn Sie unverschuldet aus Gründen verhindert sind, die in Ihrer Person liegen. Ein Unwetter ist aber ein objektiver Grund. Hatten Sie hingegen selbst einen Unfall oder müssen wegen plötzlicher Erkrankung morgens gleich zum Arzt, darf Ihr Arbeitnehmer Ihren Lohn nicht kürzen. Wichtig ist dabei, dass Sie die Verspätung nicht mutwillig verursacht haben.

Betriebsrisiko liegt beim Chef

Etwas anderes gilt, wenn beispielsweise durch einen Sturm der Betrieb lahmgelegt wird. Hat das Unwetter die Werkshallen unter Wasser gesetzt, trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko und muss seine Angestellten dennoch bezahlen. Trotzdem sollten Sie auf die Mitteilung des Chefs warten, ob Sie zu Hause bleiben dürfen, bevor Sie sich im Bett nochmal umdrehen.

Homeoffice als Alternative?

Vielleicht haben Sie aber auch Glück. Manche Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge sehen eine Vergütung auch bei begründeter Arbeitsverhinderung vor, wie zum Beispiel durch Unwetter. Haben Sie einen guten Draht zu Ihrem Chef, sollten Sie ihn aktiv ansprechen. Vielleicht können Sie die Arbeitszeit nachholen oder Ihren Job im Homeoffice erledigen.

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