
Den neuen Arbeitsvertrag bekommen Sie üblicherweise in 2 Ausfertigungen. Beide Exemplare hat Ihr Arbeitgeber unterschrieben. Sind Sie mit dem Vertrag einverstanden, unterschreiben Sie ein Exemplar und schicken es zurück. Damit ist der neue Arbeitsvertrag rechtsgültig geschlossen.
Wichtig: Kündigen Sie Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis erst, wenn Sie den neuen Arbeitsvertrag in Händen halten. Und haken Sie nach, wenn der Arbeitsvertrag nicht vom Arbeitgeber unterschrieben ist.
Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag zulässig?
Auch ohne eine schriftliche Vereinbarung sind Sie nicht schutzlos. Einen wirksamen Arbeitsvertrag können Sie auch per Handschlag oder durch schlüssiges Handeln besiegeln. Die mündliche Vereinbarung zählt genauso. Und die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzrechte finden ebenfalls Anwendung.
Einzige Voraussetzung für einen mündlichen Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung mit Ihrem neuen Chef. Sie müssen sich mindestens einig sein, dass Sie für ihn gegen Zahlung einer Vergütung eine bestimmte Arbeitsleistung erbringen.
Was geschieht im Streitfall?
Kommt es dennoch zu einem Streit mit Ihrem Arbeitgeber, sind Sie beweispflichtig. Sie müssen beispielsweise Absprachen wie eine übertarifliche Zulage oder die Dauer des Urlaubs beweisen. Das kann zu Problemen führen. Denn in den meisten Fällen haben Sie das Gespräch allein und ohne Zeugen mit Ihrem Arbeitgeber geführt. Dann steht bei individuellen Vereinbarungen Ihr Wort gegen das des Arbeitgebers.
Haben Sie Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Ihren neuen Arbeitgeber können Sie nicht zwingen, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen und von Ihnen unterzeichnen zu lassen. Allerdings ist er verpflichtet, die wichtigsten Inhalte des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen und das Schriftstück an Sie herauszugeben. Fordern Sie Ihren Chef also ruhig dazu auf, Ihnen einen schriftlichen Nachweis auszuhändigen. Dafür hat der Arbeitgeber einen Monat Zeit. Das Dokument muss mindestens die wesentlichen Punkte Ihres Arbeitsverhältnisses beinhalten. Zum Inhalt eines Arbeitsvertrages finden Sie hier mehr.
Konsequenzen bei Verstoß
Auch wenn Ihnen der Chef keinen schriftlichen Arbeitsvertrag übergibt, ist das Arbeitsverhältnis mit entsprechenden Absprachen trotzdem wirksam. Sie können vor dem Arbeitsgericht auf Erstellung und Aushändigung der Niederschrift über den mündlichen Arbeitsvertrag im Sinne des Nachweisgesetzes (NachwG) klagen.
Bei Streitigkeiten über eine mündlich getroffene Vereinbarung wertet das Gericht unter Umständen die fehlende Bestätigung zu Ihren Gunsten. Genaue gesetzliche Regelungen gibt es dazu aber nicht.