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Arbeitsvertrag: Gehalt brutto oder netto?

Was ist üblich?

Wird in einem Arbeitsvertrag eigentlich das Brutto- oder das Nettogehalt angegeben? Und was ist überhaupt der Unterschied?

Ein Arbeitsvertrag wird in einer Hand gehalten.

Rechtsfrage des Tages:

Der Unterschied zwischen dem Brutto- und dem Nettogehalt kann ganz erheblich sein. Welcher Betrag steht üblicherweise im Arbeitsvertrag? Und was gilt, wenn eine genaue Bezeichnung fehlt?

Antwort:

Und was verdienst Du? Diese Frage dürfte jeder Arbeitnehmer kennen. Bei der Antwort ist nicht immer ganz klar, ob der Betrag auch tatsächlich auf dem Konto landet. Oder ob vorher noch die Sozialabgaben und die Einkommenssteuer abgezogen werden. Daher ist es für Sie wichtig zu wissen, welcher Betrag in Ihrem Arbeitsvertrag steht.

Bruttolohn und Abzüge

Insbesondere für Arbeitgeber spielt es eine große Rolle, ob er mit einem Mitarbeiter einen Brutto- oder Nettolohn vereinbart hat. Bezieht sich die Angabe des Gehalts im Arbeitsvertrag auf einen Bruttolohn, zieht der Arbeitgeber von diesem Betrag vor der Auszahlung die Arbeitnehmeranteile an der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsabgaben ab. Der Arbeitnehmer bekommt den sich dann ergebenden Nettolohn auf sein Konto.

Netto: eins zu eins aufs Konto

Haben Sie mit Ihrem Chef hingegen einen Nettolohn vereinbart, erhalten Sie diesen Betrag vollständig auf Ihr Konto. Ihr Arbeitgeber muss zusätzlich den sich auf diesen Betrag errechneten Arbeitnehmeranteil an Steuern und Abgaben bezahlen. Faktisch ist Ihr Bruttogehalt also entsprechend höher als der im Arbeitsvertrag genannte Betrag.

Änderung Lohnsteuerklasse

Die Vereinbarung eines Nettolohns hat für den Arbeitgeber so seine Tücken. Nach einschlägigen Gerichtsurteilen hat er nämlich bei der Vereinbarung eines Nettolohns keine Handhabe, wenn sich bei seinem Angestellten die Lohnsteuerklasse ändert. Das vereinbarte Nettogehalt muss er auszahlen. Und zwar zusätzlich zur gegebenenfalls höheren Einkommenssteuer.

Wenn nichts im Vertrag steht

Das Gehalt in einem Arbeitsvertrag wird üblicherweise als Bruttolohn angegeben. Liegen keine besonderen Umstände vor, werten Gerichte ein Gehalt auch ohne weitere Bezeichnung als Bruttogehalt. Denn ein Nettogehalt müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer gesondert vereinbaren. Dafür trägt der Arbeitnehmer die Beweislast. Haben Sie im Arbeitsvertrag ein Gehalt ohne den Zusatz „brutto“ oder „netto“ aufgenommen, reicht das für die Annahme einer Nettolohnvereinbarung nicht aus.

Was muss sonst in den Arbeitsvertrag?

Mit der Angabe des Gehalts ist ein Arbeitsvertrag natürlich nicht vollständig. Zwar ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, Ihnen überhaupt einen solchen Vertrag zur Unterschrift vorzulegen. Sinnvoll ist es aber allemal. So können Streitpunkte von vornherein ausgeräumt werden. Daher sollen in einem Arbeitsvertrag neben Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch immer Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses stehen, der Arbeitsort und die Art der Tätigkeit. Außerdem sollte er Angaben zur Arbeitszeit und zum Urlaubsanspruch enthalten. Letztlich ist es auch wichtig, die Kündigungsfristen zu definieren und gegebenenfalls auf die Geltung eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung hinzuweisen.

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