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Jobben als Student: Minijob, Werkstudent ...

Nachteile umgehen

Nur mit BAföG oder dem Unterhalt der Eltern bleibt im Studium meist nicht viel übrig. Ein Studentenjob kann Geld in die Kasse bringen.

Jobben als Student: Minijob, Werkstudent ...

Rechtsfrage des Tages:

Studieren ist kein günstiges Vergnügen. Damit neben den Ausgaben auch noch etwas für Freizeit und Spaß zur Verfügung steht, suchen sich viele Studenten einen Job. Was müssen Sie beachten?

Antwort:

Gerade hat das Wintersemester begonnen und viele neue Studenten bereiten sich auf einen spannenden Lebensabschnitt vor. Dabei können Studiengebühren, Materialien, der Umzug in eine andere Stadt und selbstständige Versorgung mit Lebensmitteln ganz schön ins Geld gehen. Ein Nebenjob ist eine gute Alternative, um die Haushalts- und Reisekasse aufzubessern. Vielleicht bringt der Einblick in die Arbeitswelt auch etwas für die berufliche Zukunft. Um keine Nachteile zu erleiden, sollten Studenten aber einiges wissen.

Nicht zu viel

Beim Studium soll natürlich das Lernen im Vordergrund stehen. Um den Status als Student nicht zu verlieren, dürfen Sie daher nicht zu viel verdienen. Bis zu 520 Euro monatlich dürfen Sie als Minijobber einnehmen. Dann können Sie weiter kostenlos in der Familienversicherung der Eltern versichert bleiben. Bekommen Sie BAföG, liegt die Grenze ebenfalls bei 520 Euro. Verdienen Sie mehr, wird ein Teilbetrag angerechnet und die Förderung gekürzt.

Mehr als Werkstudent

Möchten Sie mehr arbeiten, können Sie sich als Werkstudent anstellen lassen. Arbeitgeber und Student zahlen dann Beiträge in die Rentenkasse ein. Umgekehrt spart der Arbeitgeber bei den Sozialabgaben. Überschreitet der Verdienst 620 Euro, entfällt allerdings die Familienversicherung. Als Student müssen Sie dann selbst für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Meist gibt es reduzierte Studententarife. Wichtig ist die Werkstudentenregel. Im Semester dürfen Sie nämlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien gilt diese Grenze hingegen nicht. Der Nachteil für Werkstudenten: Sie müssen Einkommensteuer zahlen, sofern Sie mehr als die steuerlichen Freibeträge verdienen.

Jobben in den Semesterferien

Vielleicht wollen Sie sich während des Semesters aber auch vollständig auf Ihr Studium konzentrieren. Dann bietet sich ein Ferienjob an. Diese kurzfristige Beschäftigung muss auf drei Monate befristet sein oder auf das Jahr verteilt nicht mehr als 70 Arbeitstage ausmachen. Beiträge zur Sozialversicherung müssen nicht gezahlt werden, allerdings ist die Beschäftigung steuerpflichtig.

Steuererklärung sinnvoll?

Arbeiten Sie als Minijobber, brauchen Sie sich um eine Steuererklärung keine Gedanken zu machen. Ihr Einkommen ist steuerfrei, allerdings können Sie auch keine Werbungskosten absetzen. Verdienen Sie mehr, hat der Arbeitgeber meist Lohnsteuer einbehalten. Dann kann sich eine Steuererklärung lohnen. Denn bleiben Sie mit Ihrem Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag in Höhe von 10.347 Euro und 1.200 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag, bekommen Sie mit der Steuererklärung im Folgejahr unter Umständen die ganze einbehaltene Lohnsteuer sowie gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erstattet. Übersteigt das Jahreseinkommen den Steuerfreibetrag, kann eine Steuererstattung aufgrund von geltend gemachten Fahrtkosten und weiteren Werbungskosten vielleicht etwas Geld auf Ihr Konto spülen.

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