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Wonach suchen Sie?

Gesetzlich unfallversichert beim mobilen Arbeiten?

Im heimischen Büro

Mobiles Arbeiten gehört für viele heutzutage einfach dazu. Wenn dabei ein Unfall passiert, zahlt dann die gesetzliche Unfallversicherung?

Frau sitzt mit Kopfhörern vor ihrem Laptop und telefoniert.

Rechtsfrage des Tages:

Mobiles Arbeiten zu Hause ist heute ganz normal. Aber was passiert, wenn Sie sich dabei verletzen? Wie sieht es mit dem gesetzlichen Unfallschutz aus?

Antwort:

Während der Corona-Pandemie haben viele von uns ihr Büro gegen das heimische Arbeitszimmer eingetauscht. Für die meisten war das Arbeiten von zu Hause anfangs ungewohnt, doch die Vorteile haben viele mittlerweile erkannt. Daher nutzen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Teil der Arbeit außerhalb des Büros zu erledigen. Allerdings können auch im Homeoffice Unfälle passieren. In solchen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung, solange der Vorfall mit Ihrer Arbeit zu tun hat.

Was sind Arbeitsunfälle?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen. Wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall haben oder sich während der Arbeit verletzen, können Sie die Leistungen dieser Versicherung in Anspruch nehmen. Auch bei Betriebsfeiern oder Ausflügen sind Sie versichert.

Wussten Sie, dass ...

… der Schutz automatisch gilt und keine Anmeldung oder Beitragszahlung von Ihrer Seite erfordert? Das übernimmt Ihr Arbeitgeber.

Auch beim mobilen Arbeiten?

Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet nicht zwischen Büroarbeit und mobilem Arbeiten zu Hause. Das bedeutet, dass Sie auch an Ihrem heimischen Arbeitsplatz grundsätzlich geschützt sind. Sollten Sie sich während der Arbeit verletzen, haben Sie Anspruch auf die Übernahme von Behandlungskosten und Rehabilitationsmaßnahmen. Beachten Sie jedoch, dass es spezielle Regelungen für Wegeunfälle gibt.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Bis zur Tür des Arbeitszimmers

Im Büro sind die Wege zur Toilette oder zur Teeküche versichert. Wenn Sie auf dem Büroflur stolpern und sich verletzen, sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Im Homeoffice sieht das jedoch anders aus: Hier sind Sie nur versichert, wenn der Unfall im direkten Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit steht. Die Grenze verläuft an der Tür zu Ihrem Arbeitszimmer. Stolpern Sie über ein Kabel oder fällt Ihnen ein Aktenordner auf den Fuß, gilt das als Arbeitsunfall. Wenn Sie jedoch Ihren Arbeitsplatz verlassen, um in die Küche oder zur Toilette zu gehen, erlischt dieser Schutz, da Sie in den privaten Bereich eintreten. Dieser ist nicht versichert.

Unterwegs mit Arbeitsauftrag

Wenn Sie Ihr Arbeitszimmer für berufliche Zwecke verlassen, sieht die Sache anders aus. Beispiel: Wenn Sie im Keller neues Kopierpapier holen und dabei die Treppe hinunterfallen, greift der Versicherungsschutz wieder.

Gut zu wissen ...

Auch beim Essen in der Teeküche oder während eines Toilettenbesuchs im Firmengebäude sind Sie nicht versichert. Nur der Weg dorthin zählt als Wegeunfall, im Gegensatz zum Homeoffice.

Lücken schließen

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen soliden Schutz, doch es gibt einige Lücken. Eine private Unfallversicherung kann hier eine sinnvolle Ergänzung sein. Auch andere Versicherungen, wie eine Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, können helfen, die finanziellen Folgen eines Unfalls abzufedern. Selbstständige oder Freiberufler sollten beachten, dass sie in der Regel nicht automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind und selbst für ihre Absicherung sorgen.

Gesund und sicher arbeiten

Es ist wichtig, sich der möglichen Risiken bewusst zu sein, die mit mobilem Arbeiten verbunden sind. Überlegen Sie, wie Sie Ihren Arbeitsplatz zu Hause sicherer gestalten können. Ergonomische Möbel, eine aufgeräumte Arbeitsfläche und regelmäßige Pausen können dazu beitragen, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Informieren Sie sich auch über zusätzliche Versicherungsoptionen, die Ihnen im Fall eines Unfalls umfassenden Schutz bieten können. So sind Sie nicht nur rechtlich abgesichert, sondern können auch mit einem guten Gefühl arbeiten.

Stand: 08.07.2025

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