Zum Inhalt springen

Steuervorteile mit Homeoffice

Das Büro zu Hause

Arbeiten von zu Hause aus ist für viele bereits Normalität. Gibt es die Homeoffice-Pauschale weiterhin und was können Sie noch absetzen?

Eine Frau sitzt zuhause vor einem Laptop und geht Papierunterlagen durch.

Rechtsfrage des Tages:

Statt im Büro sitzt so mancher Arbeitnehmer am Küchentisch oder im heimischen Arbeitszimmer. Das Arbeiten zu Hause kann auch steuerliche Vorteile bringen. Welche Kosten können steuerlich geltend gemacht werden und was ist die Homeoffice-Pauschale?

Antwort:

Was vor einiger Zeit noch nicht besonders verbreitet war, ist seit der Corona-Krise für viele Arbeitnehmer zur Selbstverständlichkeit geworden: Arbeiten von zu Hause aus. Viele haben es zu schätzen gelernt, zumindest teilweise zu Hause zu arbeiten. Über ein echtes Arbeitszimmer verfügt allerdings nicht jeder. Und der Schreibtisch im Schlafzimmer oder das improvisierte Büro am Küchentisch kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Allerdings kann die seinerzeit eingeführte „Homeoffice-Pauschale“ auch im Jahr 2024 weiterhin steuerliche Vorteile bringen.

„Echtes“ Arbeitszimmer?

Es kann durchaus attraktiv sein, einen Teil seiner Wohnung steuerlich absetzen zu können. Damit Sie Ihren Arbeitsplatz aber steuerlich geltend machen können, müssen Sie strenge Voraussetzungen erfüllen. Denn nur ein ausschließlich zum Arbeiten genutzter Raum kann als Arbeitszimmer in Ihrer Steuererklärung Berücksichtigung finden. Haben Sie Ihren Schreibtisch im Gästezimmer aufgebaut? Oder nutzen Sie eine ruhige Ecke Ihrer Küche? Dann wird nichts aus dem Steuervorteil. Nur wenn das Arbeitszimmer der beruflichen Tätigkeit dient und höchstens ganz sporadisch privat genutzt wird, können Sie steuerlich davon profitieren. Dafür muss Ihnen zusätzlich kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen oder das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sein. Unschädlich ist es hingegen, wenn sich zwei Personen ein solches Arbeitszimmer teilen.

Arbeitszimmer vs. Wohnfläche

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie die Kosten für das Arbeitszimmer in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Hierfür berechnen Sie anhand der Quadratmeterzahl des Zimmers den Anteil an der Gesamtwohnfläche. Von der Miete inklusive Nebenkosten können Sie prozentual diesen Anteil absetzen. Ist Ihr Arbeitszimmer beispielsweise 20 Quadratmeter groß und Ihre Wohnung hat 100 Quadratmeter, beträgt der Anteil 20 Prozent der Miete und Nebenkosten. Leben Sie im Eigenheim oder einer eigenen Wohnung, gehören zu den abzugsfähigen Aufwendungen unter anderem anteilige Schuldzinsen für Kredite, Wasser- und Energiekosten, die Grundsteuer, Hausratversicherung und Wohngeld ohne Instandhaltungsrücklage.

Oder Homeoffice-Pauschale

Wer über kein absetzbares Arbeitszimmer verfügt, kann von der Homeoffice-Pauschale profitieren. So können Sie pauschal sechs Euro pro Tag und maximal 1.260 Euro von der Steuer absetzen, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten. Sie können somit 210 Homeoffice-Arbeitstage in der Steuer geltend machen. Diese Regelung galt zunächst nur befristet, wurde aber mittlerweile als dauerhafte Möglichkeit eingeführt. Dadurch sollen die Mehrkosten für Strom, Wasser und Gas ausgeglichen werden. Die Homeoffice-Pauschale wird allerdings nicht zusätzlich zu der Werbungskostenpauschale gezahlt, sondern mit eingerechnet. Die Homeoffice-Pauschale soll gerade einkommensschwache Menschen und Familien mit kleineren Wohnungen entlasten, da diese häufig kein separates Arbeitszimmer ausweisen können.

Kein Antrag nötig

Die Homeoffice-Pauschale ist eine Steuererleichterung und muss daher nicht extra beantragt werden. Die Pauschale erhalten Sie, indem Sie diese in der Steuererklärung geltend machen. Tragen Sie die Anzahl Ihrer Homeoffice-Tage in Anlage N, Zeile 45 ein. Das Finanzamt errechnet dann, wie viel Sie erstattet bekommen. Die Homeoffice-Pauschale gilt für alle Berufstätigen, egal ob Sie selbstständig oder angestellt sind. Sie wurde 2020 während der Corona-Pandemie eingeführt und 2023 noch einmal deutlich erhöht und auf Dauer angelegt. Wird die Pauschale voll ausgereizt, überschreitet sie seit diesem Jahr sogar die Werbungskosten, die bei maximal 1.230 Euro liegen.

Alternative Pendlerpauschale?

Wichtig zu wissen: Nehmen Sie die Homeoffice-Pauschale in Anspruch, fällt die Entfernungspauschale für die Nutzung des eigenen Fahrzeugs weg. Und diese beträgt auch in 2024 ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro Kilometer. Bis 20 Kilometer beträgt die Pauschale 30 Cent pro Kilometer. Daher sollten Sie genau nachrechnen, ob die Homeoffice-Pauschale für Sie günstiger ist als die Pendlerpauschale.

Weitere Kosten absetzbar

Neben dem Arbeitszimmer können Sie grundsätzlich auch andere Kosten Ihrer Arbeit steuerlich geltend machen. Arbeitsmittel wie Papier, ein Schreibtischstuhl oder ein Computer gehören zu den Werbungskosten. Außerdem können Sie Telefonkosten pauschal mit 20 Prozent, maximal 20 Euro pro Monat, in Ihre Steuererklärung mit aufnehmen. Aber Achtung: Die Homeoffice-Pauschale gehört zu den Werbungskosten und wird in diese eingerechnet. Haben Sie mit der Homeoffice-Pauschale die Werbungskosten schon voll ausgereizt, können Sie keine weiteren Arbeitsmittel absetzen.

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: