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Private Elektrogeräte am Arbeitsplatz

Ventilator im Büro

Eigentlich ist es doch Ihre Sache, wenn Sie private elektronische Geräte mit zur Arbeit nehmen. Oder stimmt das etwa doch nicht?

Eine Frau am Schreibtisch stützt ihren Kopf nachdenklich auf einer Hand ab.

Rechtsfrage des Tages:

Jetzt ist der Sommer angekommen und damit auch heiße und stickige Luft im Büro. Ein Ventilator kann da für etwas Abkühlung sorgen. Dürfen Arbeitnehmer eigene Ventilatoren mit ins Büro bringen? Und wie sieht es mit dem Aufladen des privaten Handys aus?

Antwort:

Auf den ersten Blick erscheint die Antwort simpel. Stören Ventilatoren die Arbeitsabläufe nicht, dürfte gegen etwas frischen Wind im Büro nichts einzuwenden sein. Dennoch müssen Arbeitgeber das Aufstellen dieser Geräte erst genehmigen. Und das sollten sie sich gut überlegen. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitarbeiter Wert auf seine eigene Kaffeemaschine legt. Das Aufladen des privaten Handys ist zwar auch nicht untersagt. Hier müssen Sie aber an den Stromverbrauch denken.

Arbeitsmittel vom Arbeitgeber

Ventilatoren gelten wie Kaffeemaschinen oder andere elektrische Geräte als Arbeitsmittel. Diese müssen eigentlich vom Arbeitgeber gestellt werden. Genehmigt der Chef private Geräte, muss er auch deren Betriebssicherheit gewährleisten. Vor der Benutzung muss er diese sogar vorschriftsmäßig prüfen und in bestimmten Zeitabschnitten kontrollieren. Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Prüfungspflicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit oder bei Gefährdung sogar eine Straftat.

Besser Geräte vom Chef einfordern

Genehmigt Ihr Arbeitgeber die Benutzung des privaten Geräts im Büro, kann es mit frischem Kaffee und der kühlen Erfrischung losgehen. Da er aber nichts über den Zustand der privaten Geräte weiß, sollte er auch bei von Angestellten mitgebrachten Ventilatoren und anderen Geräten vorsichtig sein. Besser, der Chef sorgt selbst für frischen Wind und schafft für seine Mitarbeiter kontrollierte, neuwertige Geräte an. Im Sinne des Arbeitsschutzes kann er zumindest im Hinblick auf die notwendige Kühlung im Hochsommer unter Umständen sogar verpflichtet sein. Und eine feine Kaffeemaschine kann die Arbeitsmoral stärken.

Handy aufladen am Arbeitsplatz

Stecker rein und los gehts. Auch wenn es so einfach ist, vergessen Sie dabei nicht, dass der Stromverbrauch Kosten verursacht. Und das trifft beim Arbeitgeber nicht immer auf Gegenliebe. Ob dieser Ihnen das Aufladen des Handys gestattet oder nicht, bleibt ihm überlassen. Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung. Zunächst sollten Sie schauen, ob Sie dazu eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung finden.

Darüber reden

Ist dies nicht der Fall, sollten Sie konkret mit Ihrem Chef sprechen. Verbietet er Ihnen die Nutzung der Steckdosen, sollten Sie auch tunlichst die Finger davon lassen. Laden Sie Ihr Handy trotzdem auf, droht Ihnen eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall kann Ihnen deswegen sogar gekündigt werden. Legen Sie sich lieber einen externen, aufgeladenen Batteriespeicher in die Büroschublade. Dann können Sie Ihr Handy laden, ohne die klare Anweisung Ihres Chefs zu missachten.

Eindeutige Regelung hilft

Arbeitgeber sollten darauf achten, möglichst von Anfang an eine klare Regelung zu schaffen. Dulden Vorgesetzte nämlich eine längere Zeit den privaten Stromverbrauch, kann daraus eine betriebliche Übung entstehen. Diese kann wiederum einen Anspruch der Arbeitnehmer begründen. Zulässig ist es, dass Firmen mit den Arbeitnehmern eine Energiepauschale vereinbaren. Die Kosten für den "privaten" Strom können so als Pauschale vom Einkommen direkt abgezogen werden.

 

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