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Wonach suchen Sie?

Private Elektrogeräte am Arbeitsplatz

Ventilator & Co.

Wollen Sie an heißen Tagen Ihren eigenen Ventilator im Büro aufstellen? Dann lesen Sie weiter, denn ganz so einfach ist das leider nicht.

Eine Frau am Schreibtisch stützt ihren Kopf nachdenklich auf einer Hand ab.

Rechtsfrage des Tages:

Ob der Ventilator im Sommer oder der Heizlüfter im Winter – private Elektrogeräte können das Klima am Arbeitsplatz deutlich angenehmer gestalten. Dürfen Sie diese Geräte einfach so in Betrieb nehmen oder hat der Chef ein Wörtchen mitzureden?

Antwort:

Auf den ersten Blick erscheint die Antwort simpel. Stören Ventilatoren die Arbeitsabläufe nicht, dürfte gegen etwas frischen Wind im Büro oder einen Kaffee aus der eigenen Maschine eigentlich nichts einzuwenden sein. Ohne Rücksprache mit Ihrem Chef sollten Sie aber die Finger davon lassen. Denn der Arbeitgeber muss das Aufstellen dieser Geräte erst genehmigen. Und das sollten diese sich gut überlegen. Das Gleiche gilt für Heizlüfter oder Radios mit Stecker. Das Aufladen des privaten Handys ist zwar auch nicht grundsätzlich untersagt. Hier müssen Sie aber an den Stromverbrauch denken.

Prüfungspflicht des Arbeitgebers

Ventilatoren gelten wie Kaffeemaschinen oder andere elektrische Geräte als Arbeitsmittel. Diese müssen eigentlich vom Arbeitgeber gestellt werden. Will dieser nun partout keinen Ventilator anschaffen, müssen Sie für den Betrieb Ihres eigenen Geräts eine Erlaubnis einholen. Genehmigt der Chef private Geräte, muss er auch deren Betriebssicherheit gewährleisten. Vor der Benutzung muss er diese sogar vorschriftsmäßig prüfen und in bestimmten Zeitabschnitten kontrollieren. Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Prüfungspflicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit oder bei Gefährdung sogar eine Straftat.

Wussten Sie, dass ...

… die Nutzung des Stroms in der Firma außerdem arbeitsrechtliche, im Extremfall sogar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann? Denn Sie benutzen den Strom, den Ihre Firma bezahlt für ein privates Gerät. Daher sollten Sie sich immer die Erlaubnis einholen.

Gekauft vom Chef

Genehmigt Ihr Arbeitgeber die Benutzung des privaten Geräts im Büro, kann es mit frischem Kaffee und der kühlen Erfrischung losgehen. Da er aber nichts über den Zustand der privaten Geräte weiß, sollte er auch bei von Angestellten mitgebrachten Ventilatoren und anderen Geräten vorsichtig sein. Besser, der Chef sorgt selbst für frischen Wind und schafft für seine Mitarbeiter kontrollierte, neuwertige Geräte an. Im Sinne des Arbeitsschutzes kann er zumindest im Hinblick auf die notwendige Kühlung im Hochsommer unter Umständen sogar verpflichtet sein. Und eine ordentliche Kaffeemaschine kann die Arbeitsmoral stärken.

Darf ich mein Handy laden?

Stecker rein und los gehts. Auch wenn es so einfach ist, vergessen Sie dabei nicht, dass der Stromverbrauch Kosten verursacht. Und das trifft beim Arbeitgeber nicht immer auf Gegenliebe. Ob dieser Ihnen das Aufladen des Handys gestattet oder nicht, bleibt ihm überlassen. Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung. Zunächst sollten Sie schauen, ob Sie dazu eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung finden.

Gut zu wissen ...

Nutzen Sie während der Arbeitszeit ein Diensthandy, kann die Erlaubnis zum Aufladen unter Umständen sogar unterstellt werden. Schließlich profitiert der Arbeitgeber davon, wenn Sie auch gut erreichbar sind und muss außerdem für die Einsatzbereitschaft des Arbeitsmittels sorgen. Zur Sicherheit fragen Sie aber lieber nach.

Lieber extern laden

Ist dies nicht der Fall, sollten Sie konkret mit Ihrem Chef sprechen. Verbietet er Ihnen die Nutzung der Steckdosen, sollten Sie auch tunlichst die Finger davon lassen. Laden Sie Ihr Handy trotzdem auf, droht Ihnen eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall kann Ihnen deswegen sogar gekündigt werden. Legen Sie sich lieber einen externen, aufgeladenen Batteriespeicher in die Büroschublade. Dann können Sie Ihr Handy laden, ohne die klare Anweisung Ihres Chefs zu missachten.

Eindeutige Regelung hilft

Arbeitgeber sollten darauf achten, möglichst von Anfang an eine klare Regelung zu schaffen. Dulden Vorgesetzte nämlich eine längere Zeit den privaten Stromverbrauch, kann daraus eine betriebliche Übung entstehen. Diese kann wiederum einen Anspruch der Arbeitnehmer begründen. Zulässig ist es, dass Firmen mit den Arbeitnehmern eine Energiepauschale vereinbaren. Die Kosten für den "privaten" Strom können so als Pauschale vom Einkommen direkt abgezogen werden.

Stand: 01.07.2025

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