Vor den ordentlichen Gerichten werden privatrechtliche Angelegenheiten verhandelt. Ansprüche aus einem Unfall, Streit mit dem Vermieter oder Streitigkeiten aus Kaufverträgen landen je nach Höhe des Streitwerts bei den Amts- oder Landgerichten. Außerdem verhandeln diese Gerichte Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten.
Mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten befassen sich hingegen die Arbeitsgerichte.
Seit dem 01.01.2026 gibt es einige Änderungen bei der Streitwertgrenze und den Spezialzuständigkeiten:
Für ab dem 01.01.2026 anhänigige Verfahren mit einem Streitwert bis 10.000 Euro sind nun die Amtsgerichte zuständig. Bislang waren diese nur bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro zuständig.
Nachbarschaftliche Streitigkeiten werden seit dem 01.01.2026 streitwertunabhängig vor dem Amtsgerichts verhandelt.
Hingegen sind den Landgerichten künfig alle Streitigkeiten zugeordnet, die sich mit Heilbehandlungen (Arzthaftung), Vergabe öffentlicher Aufträge und Veröffentlichungsstreitigkeiten (Presse, Internet) beschäftigen.
Für laufende Verfahren gelten hingegen die alten Streitwertgrenzen.