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Radfahren im Herbst

Sicher durch die dunklen Jahreszeiten

Frau lehnt mit dickem Schal und Fahrradhelm über dem Lenker ihres Fahrrads.

Schon längst nutzen Fahrradfahrer Ihr E-Bike oder Fahrrad nicht nur bei schönem Wetter. Für viele ist der fahrbare Untersatz eine echte Alternative zum Auto geworden und wird Tag täglich auch bei Wind und Wetter genutzt.

Damit Sie auch in den kälteren Jahreszeiten sicher unterwegs sind, sollten Sie ein paar wichtige Vorschriften kennen.

Ebenso wie für Autos gibt es auch für Radfahrer bei bestimmten Licht- und Witterungsbedingungen eine Lichtpflicht. So müssen Sie bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen die vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung benutzen (§ 17 Straßenverkehrsordnung (StVO)). Wann konkret schlechte Sichtverhältnisse vorliegen, ist gesetzlich nicht geregelt. Da die Beleuchtung aber auch Ihrer eigenen Sicherheit dient, sollten Sie in Zweifelsfällen die Beleuchtung lieber einschalten statt schlecht sichtbar unterwegs zu sein. Auch dürfen Sie Ihr Fahrrad nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehen lassen. Stellen Sie es lieber sicher auf dem Gehweg ab.

Die Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt klar vor, welche Einrichtungen für die richtige Beleuchtung am Fahrrad vorhanden sein müssen. Dazu gehört nämlich nicht nur der nach vorne strahlende Scheinwerfer und das rote Rücklicht mit Rückstrahler. Auch passive Beleuchtungselemente sind vorgeschrieben: Ihr Fahrrad braucht Speichenreflektoren, Rückstrahler an den Pedalen und einen weißen Front-Reflektor. Beleuchtungseinrichtungen müssen während der Fahrt fest am Fahrrad angebracht sein, dürfen im Übrigen aber auch abnehmbar sein. Scheinwerfer und Rücklicht müssen heutzutage nicht mehr dynamobetrieben sein, Sie dürfen auch auf batteriebetriebene Leuchten zurückgreifen.

Weder der Frontscheinwerfer noch der Rückstrahler dürfen blinken, sondern müssen ein konstantes Licht abgeben. Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktionen sind am vorderen Scheinwerfer hingegen erlaubt. Das Rücklicht kann zusätzlich eine Bremslichtfunktion haben.

Um auch im Dunkeln gut sichtbar zu sein, können Sie zusätzlich reflektierende Kleidung tragen, einen Helm mit Stirnlampe oder rückwärtig blinkendem Licht benutzen oder zusätzliche Strahler am Rucksack montieren. Achten Sie dabei darauf, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.

Alle Anhänger für Fahrräder müssen an Front und Heck einen Rückstrahler haben. Breitere Anhänger über einem Meter Breite müssen zusätzlich mit einer weißen Frontleuchte ausgestattet sein. Für mehr Sicherheit können Reflektoren an den Speichen, Katzenaugen oder andere Reflektionsstreifen sorgen.

Verfügt Ihr Fahrrad nicht über die vorgeschriebene Beleuchtung oder haben Sie diese nicht eingeschaltet, drohen Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro. Kommt es zum Unfall, kann Ihnen aber auch zumindest eine Teilschuld angelastet werden und Sie bleiben auf Schadensersatzansprüche sitzen. Im Ernstfall könnte Sie sogar die alleinige Schuld treffen und Sie müssen dem anderen Beteiligten seinen Schaden ersetzen.

Ist der Radweg mit entsprechender, blauer Beschilderung versehen, müssen Sie diesen auch nutzen. Gerade im Herbst kann aber auch eine Ausnahme gelten. Ist der Radweg nämlich nicht sicher benutzbar, dürfen Sie auf die Fahrbahn ausweichen. Das kann der Fall sein, wenn große oder rutschige Laubhaufen den Radweg gefährlich machen. Auch wenn der erste Schnee kommt, kann der Radweg durchaus mal unpassierbar werden.

Egal ob strahlender Frühling oder nebeliger Herbsttag: Sie dürfen grundsätzlich nur so schnell fahren, wie Sie Ihr Gefährt auch sicher beherrschen können. Wird es jetzt früher dunkel, behindert Nebel die Sicht oder ein Regenguss verwandelt den Weg in eine Rutschbahn, müssen Sie Ihr Tempo reduzieren. Halten Sie außerdem mehr Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern. Nasse Witterung kann Ihren und den Bremsweg anderer Fahrer deutlich verlängern.

Nein, eine Winterreifenpflicht wie bei Autos gibt es weder für normale Fahrräder, noch für E-Bikes. Als einspurige Fahrzeuge sind sie ebenso von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen wir Motorräder- Allerdings finden Sie auf dem Markt mittlerweile viele verschiedene Modelle von Reifen oder Spikes, die auch bei Eis und Schnee einen sicheren Grip versprechen. Wer viel auf dem Drahtesel unterwegs ist, sollte über eine Anschaffung nachdenken.

Gerade bei Dunkelheit kann ein Handzeichen zum Abbiegen schnell übersehen werden. Seit einiger Zeit sind elektrische Blinker an allen Fahrrädern erlaubt. Mit den gut sichtbaren, blinkenden Leuchten können andere Verkehrsteilnehmer sicherer erkennen, dass Sie abbiegen wollen. Vorgeschrieben sind sie allerdings nicht. Alternativ können Sie auch reflektierende Manschetten um die Handgelenke tragen.

Stand: 01.10.2025

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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