Als Bezugsfertigkeit eines Gebäudes bezeichnet man den Zeitpunkt, ab dem das Gebäude benutzbar ist.
Fragen zur Wohngebäudeversicherung richtig beantworten: Das müssen Sie wissen
Die Wohnfläche ist die Grundfläche der Wohnung bzw. Wohnungen im Gebäude einschließlich Wintergarten, Wohnräumen im Souterrain und ausgebauten Räumen im Dachgeschoss. Nicht zur Wohnfläche zählen Treppen, Kellerräume, Balkone, Loggien und Terrassen.
Heizungsanlagen
- Kachelofen oder offener Kamin mit einem Einzelwert von mehr als 5.000 €
Besondere technische Anlagen
Ein- und Zweifamilienhaus ab 181 qm Wohnfläche
- Einbruchmeldeanlage / Haussteuerung mit einem Einzelwert von mehr als 5.000 €
- Klimaanlage / Zentrale Lüftungsanlage mit einem Einzelwert von mehr als 5.000 €
- Schwimmbad – innerhalb / außerhalb des Gebäudes; Wellnesseinrichtung (Whirlpool, Sauna oder ähnlich hochwertige Einrichtung) mit einem Einzelwert von mehr als 10.000 €
Mehrfamilienhaus
- Aufzug / Fahrstuhl
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