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Junges Paar sitzt am Steg

Lebens- oder Rentenversicherung

Beitragszahlung aussetzen

Sie möchten eine vorübergehende Aussetzung der Beitragszahlung oder eine dauerhafte Beitragsfreistellung beantragen? ERGO prüft gern für Sie, ob das möglich ist. Einfach online angeben.

FAQ Beitragsfreistellung – einfacher erklärt

Bei einer Beitragsfreistellung müssen Sie keine Beiträge mehr für Ihren Vertrag zahlen. Eine Beitragsfreistellung kann vorübergehend oder dauerhaft gelten. Der Vertrag bleibt dabei bestehen. Die Leistungen und deren Höhe können sich allerdings verändern, weil weniger Beiträge eingezahlt werden als ursprünglich vereinbart.

Nein, nicht jeder Versicherungsvertrag kann beitragsfrei gestellt werden. Ob eine Beitragsfreistellung möglich ist, hängt vom Tarif und der Art des Vertrags ab. Es kann auch eine Rolle spielen, wie lange der Vertrag bereits läuft und wie viel schon eingezahlt wurde. Es muss nämlich eine Mindestversicherungssumme oder Mindestleistung bestehen bleiben.

Bei Lebens- und Rentenversicherungen sowie bei Berufsunfähigkeitsversicherungen können Sie eine vorübergehende oder dauerhafte Beitragsfreistellung beantragen. Die Beitragsfreistellung ist möglich, wenn dabei die Mindestversicherungssumme oder -leistung eingehalten wird.

Wenn Sie die Beitragsfreistellung für einen vorübergehenden Zeitraum vereinbart haben, sind die Beiträge danach wieder wie gewohnt zu zahlen. Besteht noch ein gültiges Lastschriftmandat, bucht ERGO die Beiträge automatisch ab. In dem Fall müssen Sie sich um nichts kümmern.

Wurde eine dauerhafte Beitragsfreistellung vereinbart, prüft ERGO gern für Sie, ob Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen können. Ob dies möglich ist, ist vom Vertrag und möglichen Fristen abhängig.

Bei einer Beitragsfreistellung werden vorübergehend oder dauerhaft keine Beiträge mehr in die Versicherung eingezahlt. Es fließt also weniger Geld in den Vertrag als anfangs geplant. Deshalb sinken meist auch die ursprünglich vereinbarten Leistungen, z. B. die Höhe der Rentenzahlungen. Mögliche Zusatzversicherungen können bei einer Beitragsfreistellung entfallen.

Eine Beitragsfreistellung können Sie meistens schon zum nächsten Zahlungstermin beantragen. Wenn Sie Ihre Beiträge monatlich zahlen, können Sie die Beitragsfreistellung also zum nächsten Monatsersten beantragen.

Je nach Vertrag gibt es auch die Möglichkeit, die Beiträge zu senken und die Leistungen anzupassen, z. B. bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenden Sie sich hierzu gern an Ihren ERGO Berater oder rufen Sie an.

Egal ob vorübergehend oder dauerhaft, durch eine Beitragsfreistellung verringern sich in der Regel auch die versicherten Leistungen. Zusatzversicherungen können ganz entfallen.

Je nach Vertrag ist es später vielleicht nicht mehr möglich, die Leistungen wieder zu erhöhen oder Zusatzversicherungen erneut einzuschließen. Dies kann auch von einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig sein.

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