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Versicherung bei Vandalismus

Wer zahlt bei mutwilliger Zerstörung?

Wenn Vandalismus Haus, Wohnung oder Auto trifft, können Hausrat- und Wohngebäudeversicherung oder Voll- und Teilkasko vor hohen Kosten schützen.

Eine Frau hat ein Handy mit gesprungenem Display in der Hand.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vandalismus ist eine Straftat und beschreibt die mutwillige Beschädigung fremden Eigentums, meist aus Frust, Langeweile oder Protest.
  • Versicherungsschutz besteht nicht immer automatisch: Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl, die Wohngebäudeversicherung nur mit Zusatzbaustein. Beim Auto hilft die Vollkasko, unter Umständen auch die Teilkasko.
  • Schutz vor Vandalismus bieten gezielte Maßnahmen, zum Beispiel Außenbeleuchtung, sichere Schlösser oder Videoüberwachung..

Diese Themen finden Sie hier

Schäden durch Vandalismus: Wie kann ich mich absichern?

Ein zerkratztes Auto, eine beschmierte Haustür oder die demolierte Einrichtung – wer selbst von Vandalismus betroffen ist, weiß genau, wie ärgerlich und schlimm das ist. Die Folgekosten sind zudem oft hoch. Mit dem richtigen Versicherungsschutz lassen sich zumindest die finanziellen Schäden abfedern. Aber welche Versicherung zahlt jetzt eigentlich?

Blinde Zerstörungswut: Was ist Vandalismus?

Vandalismus beschreibt die mutwillige, unerlaubte und böswillige Sachbeschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums, ohne dass der Täter einen direkten Nutzen daraus zieht. Oft stecken hinter der reinen Zerstörungswut Frust, Langeweile oder ein Zeichen des Protests. Vandalismus kann verschiedene Bereiche betreffen: private Wohnungen, öffentliche Gebäude, Fahrzeuge oder auch Naturflächen. Entscheidend ist immer der gezielte Eingriff in fremdes Eigentum – ohne Zustimmung und mit schädigender Absicht.

Übrigens: Die Bedeutung des Begriffs Vandalismus geht historisch auf den germanischen Stamm der Vandalen zurück. 455 n. Chr. plünderten die Vandalen Rom – das Ereignis galt in späteren Jahrhunderten als klassisches Beispiel sinnloser Zerstörung.

Gut zu wissen

Ist Vandalismus strafbar?

Vandalismus fällt in Deutschland unter den Straftatbestand der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB. Wer vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört, macht sich strafbar und muss mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren rechnen, in schweren Fällen sogar mehr.

Was fällt unter Vandalismus?

Vandalismus zeigt sich in vielen Formen – vom öffentlichen Raum bis hin zum privaten Wohnbereich. Hier einige typische Beispiele:

  • zerkratzte Autolacke oder eingeschlagene Fensterscheiben
  • mit Graffiti beschmierte Hauswände, Garagentore oder Haltestellen
  • abgetretene Seitenspiegel oder beschädigte Fahrstuhltasten
  • zerstörte Sitzbänke, Spielgeräte oder Briefkästen im Wohnumfeld
  • herausgerissene Pflanzen, umgestürzte Mülltonnen oder verwüstete Grünflächen
  • eingetretene Wohnungstüren oder beschädigte Türklinken im Treppenhaus
  • mutwillig zerbrochene Spiegel, Lichtschalter oder Sanitäranlagen in Mietwohnungen

Was ist der Unterschied zwischen Sachbeschädigung und Vandalismus?

Sachbeschädigung ist ein Straftatbestand und liegt vor, wenn jemand vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört. Fahrlässig verursachte Sachbeschädigung gibt es zwar auch, sie ist jedoch nicht strafbar. Vandalismus ist dagegen kein juristischer Begriff, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung für besonders blinde, wütende oder mutwillige Zerstörung. Er fällt in der Regel unter die strafbare Sachbeschädigung und beschreibt deren besonders aggressive Form.

Vandalismus: Welche Versicherung zahlt im Schadensfall?

Betrifft die mutwillige Beschädigung die eigenen vier Wände, stellt sich schnell die Frage: Wer übernimmt die Kosten? Ob Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung – der Schutz hängt von der Art des Schadens und der gewählten Police ab.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung sichert alle beweglichen Sachen in der Wohnung ab. Versichert sind Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Raub. Wird Ihr Eigentum dabei beschädigt oder zerstört, zahlt die Hausratversicherung. Daher gilt für den Versicherungsschutz die Voraussetzung, dass der Vandalismusschaden im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb der eigenen Wohnung oder des Hauses steht.

Ein Beispiel: Auf der Suche nach Wertsachen durchwühlen Einbrecher die Wohnung, brechen Schränke auf und zerstören Mobiliar, indem sie unter anderem das TV-Gerät vom Regal werfen und die Couch aufschlitzen.

Reine Sachbeschädigung ohne Einbruch und Raub ist hingegen nicht automatisch mitversichert. Bei Bedarf haben Sie aber die Möglichkeit, über Zusatzbausteine diese Schäden abzudecken.

Eine Frau in lässiger Kleidung sitzt trinkend auf ihrer Küchenablage.

Hausratversicherung 

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Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab. Das können beispielsweise beschädigte Türen, Fenster oder Fassaden sein. Dabei gehört Vandalismus nicht zu den klassischen versicherten Schäden durch Brand, Sturm und Hagel oder Leitungswasser. Über einen Premium-Tarif oder eine Zusatzabsicherung lässt sich aber auch bei der Wohngebäudeversicherung das Risiko Vandalismus absichern.

Ein Mann trägt seine Tochter auf den Schultern. Im Hintergrund eine lächelnde Frau auf der Veranda eines weißen Hauses.

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Vandalismus am Auto: Teilkasko oder Vollkasko?

Wenn das Auto über Nacht zerkratzt wurde oder mit einem abgetretenen Außenspiegel dasteht, ist das für den Halter ärgerlich und teuer. Doch nicht jede Autoversicherung übernimmt den Schaden:

  • Teilkaskoversicherung
    Für Glasschäden wie eingeschlagene Autoscheiben oder kaputte Leuchten kommt die Teilkasko unabhängig davon auf, wodurch der Schaden verursacht wurde, daher auch bei Vandalismus. Meist sind zudem Brandschäden mitversichert. Hier gilt es aber im Einzelfall zu prüfen, ob die Versicherung tatsächlich zahlt. Für andere mutwillige Beschädigungen am Fahrzeug reicht der Schutz der Teilkasko nicht aus.
  • Vollkaskoversicherung
    Mit einem Rundumschutz übernimmt die Vollkasko auch Schäden durch Vandalismus, etwa wenn das Auto absichtlich zerkratzt oder beschädigt wurde. Allerdings kann die Regulierung einen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt haben, was die Beiträge erhöht.
Frau mit Sonnenbrille und tätowierten Armen schaut mit breitem Lächeln aus einem türkisblauen Mini Cooper.

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Gut zu wissen

Wie kann ich Vandalismus am Auto nachweisen?

Eine Auto-Überwachungskamera kann abschrecken und im Schadensfall helfen, den Täter zu identifizieren. Wichtig dabei: Beachten Sie unbedingt die rechtlichen Vorgaben zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum. So darf die Videoüberwachung zum Beispiel nur den eigenen Privatbereich filmen und keine öffentlichen Flächen oder fremdes Eigentum erfassen.

Wie schütze ich mein Zuhause vor Vandalismus?

Wenn Rowdytum und Randale nicht nur fremdes Eigentum treffen, sondern die eigene Wohnung und das Haus Ziel des Angriffs sind, ist der Ärger groß. Umso wichtiger ist es, frühzeitig mit den richtigen Schutzmaßnahmen inklusive Einbruchschutz vorzusorgen.

Checkliste

Eine Außenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern schreckt potenzielle Täter ab.

Die Videoüberwachung an Hauseingängen, Garagen oder Einfahrten dokumentiert verdächtige Aktivitäten und wirkt ebenfalls abschreckend.

Sichere Tür- und Fensterschlösser sowie eine einbruchhemmende Verglasung erschweren das gewaltsame Eindringen.

Alarmanlagen melden einen unbefugten Zutritt sofort – ein wichtiges Signal für Täter, dass sie erwischt werden könnten.

Aufmerksame Nachbarn sind oft der beste Schutz: Gegenseitige Unterstützung und Aufmerksamkeit im Viertel helfen, Auffälligkeiten früh zu bemerken.

Im Mehrfamilienhaus kann auch ein Zugangssystem mit Schließkarte oder Code das Risiko von Vandalismus im Treppenhaus oder Keller minimieren.

Zusätzlich sinnvoll sind folgende Maßnahmen: Wertgegenstände nicht offen sichtbar lagern, Mülltonnen fixieren und regelmäßig Präsenz auch bei längerer Abwesenheit zeigen.

Denn eines gilt immer: Je schwieriger es ist, unbemerkt Schaden anzurichten, desto geringer ist die Gefahr blinder Zerstörungswut.

Wie reagiere ich richtig, wenn ich von Vandalismus betroffen bin?

Ist der erste Schreck über den immensen Sachschaden der Verschandelung überwunden, heißt es kühlen Kopf bewahren und richtig reagieren.

Das sollten Sie im Schadensfall tun:

  • Sichern Sie Beweise. Machen Sie möglichst direkt nach der Entdeckung Fotos oder Videos von allen Schäden.
  • Informieren Sie umgehend die Polizei. Eine Anzeige ist nicht nur wichtig für mögliche Ermittlungen, sondern auch für die Versicherung.
  • Kontaktieren Sie Ihre Versicherung. Der Schaden sollte schnellstmöglich gemeldet werden, um keine Fristen zu versäumen. Halten Sie dafür alle Unterlagen bereit.
  • Verändern Sie nichts am Tatort, bis die Beweissicherung abgeschlossen ist. Das gilt besonders bei schwerwiegenden Schäden.
  • Dokumentieren Sie alle Maßnahmen, die Sie zur Schadensminderung getroffen haben, etwa eine Notverglasung.

Gut zu wissen

Kann man die Täter auch Jahre später belangen?

Täter sind selbst dann schadensersatzpflichtig, wenn sie erst Jahre später identifiziert werden. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist für Schadensersatz bei böswilliger Sachbeschädigung beträgt 30 Jahre.

FAQ – Häufige Fragen zum Versicherungsschutz bei Vandalismus

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Ja, einige Reiseversicherungen bieten Schutz gegen Vandalismus in Ihrem Hotelzimmer oder am Mietwagen. Prüfen Sie jedoch die Details Ihrer Police.

Ja, wenn der Täter nicht erwischt wird und Sie keine Versicherung haben, müssen Sie die Kosten für Vandalismusschäden aus eigener Tasche bezahlen. Das gilt sowohl für Schäden an Ihrem Auto als auch in Ihrer Wohnung oder am Gebäude.

Die Kosten hängen von der Art des Schadens ab. Die Behebung kleiner Schäden wie Kratzer am Auto kostet meist unter 1.000 Euro, teurer wird es bei elektronischem Equipment und Schäden an Gebäuden.

Stand: 16.06.2025

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