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Mieterselbstauskunft

Sinnvoll für die Wohnungsbewerbung

Was müssen Sie bei einer Mieterselbstauskunft preisgeben und wo dürfen Sie sogar lügen?

Ein Dokument mit dem Titel „Mietvertrag“ liegt auf einem Tisch.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mieterselbstauskunft ist rechtlich freiwillig, erhöht aber die Erfolgschancen bei der Wohnungsbewerbung deutlich.
  • Vermieter dürfen nur solche Angaben verlangen, die für das Mietverhältnis relevant sind – andere Fragen dürfen falsch beantwortet werden.
  • Kommt es zu Konflikten rund um unzulässige Fragen oder Kündigungen, kann eine Rechtsschutzversicherung bei der rechtlichen Klärung helfen.

Was Sie über die Mieterselbstauskunft wissen sollten

Erfahren Sie hier, welche Fragen Sie in der Mieterselbstauskunft beantworten müssen und welche nicht.

Diese Themen finden Sie hier

Was sind die Rechte und Pflichten bei der Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft stellt viele Mieter immer wieder vor eine Herausforderung: Welche Infos darf der Vermieter bei potenziellen Mietern einholen? Und darf ich als Mieter rein rechtlich bestimmte Auskünfte verweigern? Im Folgenden finden Sie alle Informationen dazu kompakt zusammengefasst – inklusive praktischer Vorlage zum Download.

Mieterselbstauskunft: Warum sie für Mieter und Vermieter sinnvoll ist

Viele Wohnungssuchende nutzen die Mieterselbstauskunft, um als potenzielle Mieter ein positives Bild zu hinterlassen. Damit der Mieter möglichst viel Kontrolle über seine eigenen Daten und Angaben hat, sollte er seine eigene Mieterselbstauskunft mitbringen. So gibt der Mieter nicht mehr von sich preis, als sinnvoll und nötig ist.

Aus Vermietersicht ist die Mieterselbstauskunft eine notwendige Entscheidungshilfe. Der Vermieter will seine Wohnung an jemanden vermieten, der die Miete jeden Monat pünktlich zahlt. Mit der Selbstauskunft versucht er, sich vor Mietzahlungsausfall bzw. Mietnomaden zu schützen.

Rechtlich betrachtet sieht die Situation allerdings etwas anders aus. Die Angaben des Mieters sind nämlich immer freiwillig. Rein theoretisch darf der Vermieter nur zu bestimmten Zeitpunkten bestimmte Angaben verlangen. Im Folgenden finden Sie alle Informationen dazu.

ERGO stellt Ihnen eine für beide Seiten faire Mieterselbstauskunft mit einer Ausfüllhilfe zur Verfügung.

Mieterselbstauskunft: Kostenlose Vorlage zum Download

Gut zu wissen

Was darf der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung fragen?

Bei der Wohnungsbesichtigung darf der Vermieter Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erfragen. Zur Identitätsprüfung reicht es, einen Personalausweis zu zeigen. Der darf vom Vermieter aber nicht kopiert oder fotografiert werden. Bei Sozialwohnungen ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins erforderlich.

Welche Fragen darf der Vermieter bei Mietwunsch stellen?

Dem potenziellen Mieter hat die Wohnung gefallen und er möchte in die Wohnung einziehen. Der Vermieter kann nun eine Selbstauskunft verlangen. Aber auch jetzt ist der Mieter nicht gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Ohne Selbstauskunft sinken allerdings die Chancen, die Wohnung zu bekommen. Vor allem, wenn noch weitere Leute Interesse an der Wohnung haben und bereit sind, eine Selbstauskunft vorzulegen.

Folgende Informationen benötigt der Vermieter in der Regel:

  • Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen bzw. wie viele davon jeweils Kinder und Erwachsene sind.
  • Familienstand
  • Anzahl der Haustiere bzw. ob geplant ist, Haustiere anzuschaffen, wobei nur größere Tiere wie Hunde und Katzen, die andere Hausbewohner stören könnten, anzugeben sind; Kleintiere müssen nicht genannt werden.
  • Berufliche Situation (z. B. Arbeitnehmer oder Selbstständiger), Beruf und Arbeitgeber. Über die Dauer des Arbeitsverhältnisses muss der Mieter keine Angaben machen.
  • Höhe verfügbares Nettoeinkommen (außer eine öffentliche Stelle wie z. B. die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Miete).
  • Angabe, ob gegen den Mieter ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Restschuldbefreiung vorliegt.
  • Angabe, ob in den vergangenen 5 Jahren ein Räumungstitel vorlag.

Finanzielle Auskunft erst bei Vertragsabschluss

Entscheidet sich der Vermieter für den Mieter und es kommt zum Vertragsabschluss, muss der Mieter seine Einkünfte bzw. seine Bonität erst dann mit Gehaltsabrechnungen, einem Kontoauszug oder einem Einkommensteuerbescheid nachweisen. Dabei kann der Mieter nicht zwingend erforderliche Angaben, etwa zu Nationalität oder Religionszugehörigkeit, schwärzen.

Mieterselbstauskunft bei Wohnungsbesichtigung freiwillig vorlegen und damit Chancen erhöhen

Gerade in Großstädten wird es zunehmend schwerer, die Zusage für eine Wohnung zu bekommen. Deshalb ist es unwahrscheinlich, dass sich der Vermieter bei jedem Schritt neue Informationen einholt. Hat er genug Bewerber zur Auswahl, will er in der Regel alle Angaben sofort haben. Warum auch sollte er das Risiko eingehen, erst bei Vertragsschluss festzustellen, dass der Mieter gar nicht in der Lage ist, die Miete zu zahlen?

Wenn der Mieter eine begehrte Wohnung haben möchte, sollte er aus Sicht des Vermieters bereits zur Wohnungsbesichtigung eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft mitbringen.

Welche Fragen darf der Vermieter nicht stellen?

Der Vermieter darf vom Mieter nur Auskünfte verlangen, die das Mietverhältnis direkt betreffen. Zu allen weiteren Lebensumständen muss der Mieter keine Angaben machen.

Was darf ein Mieter bei der Mieterselbstauskunft für sich behalten?

Zu den folgenden Angaben müssen Sie als potenzieller Mieter nichts sagen oder dürfen rechtlich betrachtet sogar die Unwahrheit sagen:

Checkliste

  • Familienplanung wie z. B. Heiratspläne oder Kinderwunsch
  • sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität
  • Krankheiten und Behinderungen
  • Nationalität oder ethische Zugehörigkeit
  • Rechtsstreitigkeiten oder Rechtskonflikte wie z. B. Gerichtsverfahren mit einem bisherigen Vermieter sowie andere laufende Ermittlungsverfahren oder Vorstrafen
  • Zugehörigkeit zu einer Religion
  • Mitgliedschaften in Parteien, Vereinen oder Gewerkschaften
  • Vorstrafen und laufende strafrechtliche Ermittlungen
  • Angaben zum vorherigen Vermieter
  • Hobbys oder Musikgeschmack

Besonders die Fragen nach bisherigen Rechtsstreitigkeiten mit früheren Vermietern sorgen immer wieder für Verwirrung. Dabei muss der Mieter aber keine Angaben machen bzw. darf sogar die Unwahrheit sagen. Allerdings gibt es 2 Ausnahmen: Sie müssen angeben, wenn Sie gegenüber einem Vermieter gewalttätig geworden sind oder wenn Sie Ihre Miete nicht zahlen konnten.

Kommt es zu Problemen zwischen Mietern und Vermietern, kann eine spezielle Immobilien-Rechtsschutzversicherung helfen. Sie schützt sowohl Mieter als auch Eigentümer bei Rechtsstreitigkeiten.

In diesen Fällen ist Lügen bei der Mieterselbstauskunft erlaubt

Damit sich ein Mietinteressent auf dem Wohnungsmarkt bestmöglich präsentieren und seine Chancen auf eine Zusage erhöhen kann, darf er unzulässige Fragen des Vermieters falsch beantworten. Oder anders gesagt: Er darf lügen, ohne juristische Konsequenzen zu fürchten. Das gilt aber nur für die Beantwortung der unzulässigen Fragen aus vorausgegangener Checkliste.

Unabhängig davon muss der Vermieter jede Mieterselbstauskunft von sich aus vernichten, wenn kein Mietvertrag zustande kommt. Dazu hätten potenzielle Mieter laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Auskunftsrecht.

Was passiert, wenn ich bei den zulässigen Fragen der Mieterselbstauskunft die Unwahrheit sage?

Wer auf berechtigte Fragen vom Vermieter falsche Angaben macht und z. B. ein falsches Gehalt angibt, muss im schlimmsten Fall mit Konsequenzen rechnen, falls die Lüge auffliegt. Bemerkt der Vermieter den Schwindel noch vor dem Einzug, kann er z. B. den Mietvertrag anfechten oder Schadenersatz für die Kosten einer erneuten Mietersuche verlangen. Fällt die Täuschung später auf, kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar geworden ist. Seien Sie also bei berechtigten Fragen gegenüber Ihrem Vermieter immer ehrlich.

Wie erhöhe ich meine Chancen auf eine Wohnung außer mit der Mieterselbstauskunft?

Wenig Wohnungen, viele Wohnungssuchende – mit diesen beiden Dokumenten können Sie als Mieter von Anfang an bei Ihrem potenziellen Vermieter punkten:

Download: Kostenlose Vorlage Mieterselbstauskunft

Eine Frau sitzt entspannt mit einer Tasse Kaffee auf dem Küchenboard.

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FAQ – Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Nein, die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, den Sie als Wohnungsinteressent selbst ausfüllen müssen. Die Schufa-Auskunft fordern Sie bei der Schufa an. Die Schufa-Auskunft muss rein rechtlich nicht Bestandteil der Mieterselbstauskunft sein. Es empfiehlt sich aber, beides zur Wohnungsbesichtigung mitzubringen, um Vertrauen zu schaffen.

Weil ein Vermieter wissen will und darf, an wen er seine Wohnung vermietet. Die Mieterselbstauskunft ist dafür das offizielle Dokument. Allerdings gibt es hierzu verschiedene Versionen und Fassungen, die für den Mieter nachteilig sein können. Am besten verwenden Sie als Mieter diese kostenlose Vorlage. Sie enthält keine unzulässigen Fragen des Vermieters und ist daher für beide Seiten eine faire Lösung.

Am besten immer der Mieter selbst bzw. für sich allein. So kann er selbst entscheiden, was er mitteilt und was nicht. Im Beisein des potenziellen Vermieters läuft er Gefahr, mehr preiszugeben als nötig.

Jein. Rein rechtlich ist sie freiwillig. Allerdings gibt es nur noch wenige Vermieter, die darauf verzichten. Erklärt sich der Mieter zu einer Selbstauskunft bereit, reichen bei der Wohnungsbesichtigung oft wenige Angaben. Vor Vertragsabschluss werden weitere persönliche und finanzielle Informationen erforderlich.

Stand: 30.09.2025

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