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Wie kann ich den Zahnarzt wechseln?

So klappt der Zahnarztwechsel

Sie können jederzeit Ihren Zahnarzt wechseln. Es gibt jedoch einige Punkte, die Sie dabei beachten sollten.

Frau und Mann stehen bei telefonierender Arzthelferin.

Nicht immer verläuft der Besuch beim Zahnarzt ohne Probleme. Zu hohe Rechnungen, die Verweigerung von Kassenleistungen oder Unzufriedenheit bei der Behandlung sind die häufigsten Gründe für verärgerte Patienten. Natürlich können auch andere Gründe wie der Umzug in eine andere Stadt, den Zahnarztwechsel zwingend notwendig machen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie Ihren Zahnarzt wechseln dürfen und worauf Sie dabei achten müssen.  

Kann ich einfach so den Zahnarzt wechseln?

Generell besteht in Deutschland das Recht auf eine freie Ärztewahl. Daher haben Sie immer das Recht, Ihren Zahnarzt zu wechseln. Selbst wenn Ihre Krankenkasse versucht, Sie davon abzuhalten, können Sie sich jederzeit einen neuen Zahnarzt suchen.
Natürlich hat es auch einige Vorteile, über viele Jahre vom gleichen Arzt betreut zu werden. Er kennt Ihre Krankengeschichte und die bisherigen Behandlungen. Daher kann er auf neue oder wiederkehrende Beschwerden bestmöglich eingehen.
Wenn Sie sich aber schlecht beraten oder behandelt fühlen, kann der Zahnarztwechsel mehr Vor- als Nachteile mit sich bringen.

Übrigens ist eine Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Versicherung, denn sie übernimmt häufig einen großen Anteil der Zahnbehandlungskosten. Informieren Sie sich einfach und errechnen Sie sich Ihren individuellen Beitrag.

Aber nicht immer kann der Zahnarzt gewechselt werden

Wenn Sie bereits eine Behandlung bei einem Zahnarzt begonnen haben, ist es häufig schwer, zwischendrin zu wechseln. Und zwar auch dann, wenn der behandelnde Zahnarzt Ihnen Schmerzen zugefügt hat oder Ihr Vertrauen missbraucht hat. In dem Fall kann Ihre Krankenkasse Ihnen den Wechsel sogar offiziell verweigern.
Der Zahnarzt hat nämlich eine Nachbesserungspflicht, die er erfüllen muss. Diese Nachbesserung bleibt sowohl für den Patienten, als auch für die Krankenkasse kostenfrei. Daher kann die Krankenkasse, wenn sich der Patient bei einem anderen Zahnarzt weiterbehandeln lässt, die Zahlung der anfallenden Kosten verweigern. Wenn der behandelnde Zahnarzt es allerdings nicht schafft, den Mangel zu beseitigen, hat der Patient das Recht, sich von einem anderen Zahnarzt weiterbehandeln zu lassen. Die Krankenkasse hat in dem Fall nicht mehr das Recht, die Zahlung zu verweigern. Der Wechsel des Zahnarztes muss dann trotz allem mit der Krankenkasse abgesprochen werden.

Mit diesen Tipps gelingt der Zahnarztwechsel problemlos

Wenn Sie Ihren Zahnarzt wechseln möchten, können Sie das in der Regel jederzeit tun. Damit es im Nachhinein nicht zu Problemen kommt, sollten Sie allerdings einige Dinge berücksichtigen.

  • Informieren Sie sich gründlich, zu welchem Zahnarzt Sie in Zukunft gehen möchten. Sprechen Sie mit Familie und Freunde über Ihre Erfahrungen oder lesen Sie Bewertungen im Internet.
  • Bitten Sie Ihren bisherigen Zahnarzt, dass er Ihnen alle Röntgenbilder mitgibt. So kann sich der neue Zahnarzt ein Bild von Ihrer Zahngesundheit machen, ohne erneut röntgen zu müssen.
  • Wenn Sie möchten, können Sie Ihrem bisherigen Zahnarzt ein kurzes Feedback geben. Vielleicht ist Ihrem Zahnarzt gar nicht klar, dass er etwas hätte anders machen können. So hat er zumindest in Zukunft die Change, seine Patienten besser zu behandeln.
  • Bringen Sie bei Ihrem neuen Zahnarzt die Versicherungskarte, das Bonusheft und ggf. alle Röntgenbilder mit. So kann er sich direkt ein Bild von Ihrer Behandlungsgeschichte machen.

Kann man zu verschiedenen Zahnärzten gehen?

Sie haben in Deutschland jederzeit das Recht, eine zweite Meinung einzuholen. Dafür dürfen keine zusätzlichen Kosten anfallen. Sie können sich dabei nicht nur eine zweite Meinung zu der angeratenen Behandlung einholen, sondern auch einen zweiten Kostenvoranschlag. Schließlich müssen Sie beim Zahnarzt häufig einen Teil der Kosten selber tragen.
Ihre Krankenkasse kann Sie dabei sogar unterstützen, da es bei der Zahnärzteschaft seit 2005 das Zweitmeinungsmodell gibt. Diese Patientenberatungsstellen sind speziell geschulte Gutachter, die die Art der vorgeschlagenen Therapie und Kosten genau unter die Lupe nehmen. Sie helfen auch bei Fragen zu neuen Behandlungsmethoden, Alternativen und möglichen Risiken.  
Aber auch sonst haben Sie das Recht, zu unterschiedlichen Zahnärzten zu gehen, wenn Sie nicht gerade mitten in einer Behandlung stecken. Die Frage ist jedoch, ob es Sinn macht, jedes Mal einen anderen Zahnarzt aufzusuchen? Sobald Sie einen Zahnarzt gefunden haben, mit dem Sie zufrieden sind, gibt es dafür eigentlich keinen Grund mehr.

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