Grundsätzlich können Sie die Zahnarztpraxis jederzeit wechseln – unabhängig vom Grund. Häufige Anlässe sind ein Umzug, Unzufriedenheit mit der bisherigen Behandlung oder der Wunsch nach einer zweiten Meinung. Wichtig ist nur, laufende Zahnbehandlungen möglichst abzuschließen, um Abrechnungsprobleme mit der Krankenkasse zu vermeiden.
Neuer Zahnarzt, neue Behandlung – und trotzdem keine Sorgen um die Kosten: Die Zahnzusatzversicherung von ERGO übernimmt viele Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Generell haben Sie in Deutschland jederzeit das Recht, Ihren Zahnarzt zu wechseln, denn es gilt die freie Arztwahl.
- Ein Wechsel ist während einer laufenden Behandlung im Allgemeinen nur mit Zustimmung der Krankenkasse möglich, insbesondere wenn der bisherige Zahnarzt noch eine Nachbesserungspflicht hat.
- Damit ein Wechsel reibungslos funktioniert, empfiehlt sich eine sorgfältige Auswahl des neuen Zahnarztes sowie die Mitnahme von Unterlagen wie Bonusheft, Versicherungskarte und Röntgenbildern.
Diese Themen finden Sie hier
Wann und warum sollte ich den Zahnarzt wechseln?
Nicht immer verläuft der Besuch beim Zahnarzt ohne Probleme. Oft sind Patienten verärgert und möchten die Praxis verlassen. Die häufigsten Gründe für einen Wechsel sind:
- zu hohe Rechnungen
- die Verweigerung von Kassenleistungen
- Unzufriedenheit bei der Behandlung
Natürlich können auch andere Gründe wie der Umzug in eine andere Stadt den Zahnarztwechsel zwingend notwendig machen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie Ihren Zahnarzt wechseln dürfen und worauf Sie dabei achten müssen.
Was beim Zahnarztwechsel zu beachten ist
Vorteile
Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn Sie sich nicht gut beraten fühlen, dauerhaft Terminprobleme bestehen oder Sie einen Zahnarzt mit modernerer Ausstattung, Technologien oder Behandlungsmethoden suchen. Auch ein besseres Vertrauensverhältnis kann die Qualität der Zahnbehandlung steigern.
Nachteile
Wenn Sie lange Patient oder Patientin in derselben Praxis sind, profitieren Sie davon, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt Ihre Behandlungshistorie kennt. So können Beschwerden an den Zähnen besser eingeordnet werden. Ein Wechsel während laufender Behandlungen birgt außerdem Risiken bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder der Dokumentation.
Übrigens ist eine Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Versicherung, denn sie übernimmt häufig einen großen Anteil der Zahnbehandlungskosten. Informieren Sie sich einfach und errechnen Sie sich Ihren individuellen Beitrag.
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Wann ist ein Zahnarztwechsel nicht möglich?
Wenn eine Zahnbehandlung bereits begonnen wurde, ist ein Wechsel des Zahnarztes in der Regel nur eingeschränkt möglich, selbst wenn Sie nicht zufrieden sind oder das Vertrauen in ihren behandelnden Arzt verloren haben. Grund dafür ist die sogenannte Nachbesserungspflicht: Der behandelnde Zahnarzt hat das Recht und die Pflicht, eventuelle Mängel an seiner Behandlung oder Fehler selbst zu korrigieren und Nachbesserungen vorzunehmen – ohne zusätzliche Kosten für Sie oder die Krankenkasse.
Wenn Sie die Behandlung stattdessen in einer anderen Praxis fortsetzen lassen, kann die Krankenkasse die Übernahme der Kosten ablehnen. Erst wenn der bisherige Zahnarzt den Mangel nicht beheben kann oder will, dürfen Sie die Behandlung bei einem anderen Zahnarzt fortführen. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die weiteren Kosten, sofern Sie den Wechsel vorab mit ihr abgestimmt haben.
Wenn Sie Ihren Zahnarzt wechseln möchten, können Sie das in der Regel jederzeit tun. Damit es im Nachhinein nicht zu Problemen kommt, sollten Sie allerdings einige Dinge berücksichtigen.
Checkliste
- Informieren Sie sich gründlich, zu welchem Zahnarzt Sie in Zukunft gehen möchten. Sprechen Sie mit Familie und Freunde über Ihre Erfahrungen oder lesen Sie Bewertungen im Internet.
- Bitten Sie Ihren bisherigen Zahnarzt, dass er Ihnen alle Röntgenbilder mitgibt. So kann sich der neue Zahnarzt ein Bild von Ihrer Zahngesundheit machen, ohne erneut röntgen zu müssen.
- Wenn Sie möchten, können Sie Ihrem bisherigen Zahnarzt ein kurzes Feedback geben. Vielleicht ist Ihrem Zahnarzt gar nicht klar, dass er etwas anders hätte machen können. So hat er zumindest in Zukunft die Chance, seine Patienten besser zu behandeln.
- Bringen Sie bei Ihrem neuen Zahnarzt die Versicherungskarte, das Bonusheft als Nachweis aller Kontrolluntersuchungen und ggf. alle Behandlungsunterlagen mit. So kann er sich direkt ein Bild von Ihrer Behandlungsgeschichte machen.
Kann ich zu mehreren Zahnärzten gehen?
In Deutschland haben Sie jederzeit das Recht, eine zweite Meinung einzuholen – und zwar ohne zusätzliche Kosten. Das gilt sowohl für die empfohlene Behandlung als auch für den dazugehörigen Kostenvoranschlag. Gerade bei Zahnersatz oder aufwendigen Eingriffen lohnt sich ein Vergleich, da Sie häufig einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Unterstützung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Dort gibt es strukturierte Zweitmeinungsverfahren, in denen speziell geschulte Gutachterinnen und Gutachter die vorgeschlagene Therapie und die veranschlagten Kosten prüfen. Sie beraten außerdem zu alternativen Behandlungsmethoden, neuen Verfahren und möglichen Risiken.
Grundsätzlich können Sie jederzeit verschiedene Zahnärzte oder Zahnärztinnen aufsuchen – vorausgesetzt, Sie sind nicht in einer laufenden Behandlung. Sinnvoll ist das jedoch meist nicht: Wenn Sie eine Zahnarztpraxis gefunden haben, mit der Sie zufrieden sind, profitieren Sie von Kontinuität und Vertrauen. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt kennt Ihre Behandlungs- und Krankengeschichte und kann neue Befunde dadurch besser einschätzen.
FAQ – Häufige Fragen zum Zahnarztwechsel
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Ein Wechsel der Praxis während einer laufenden Behandlung kann zu organisatorischen und finanziellen Risiken führen. Der neue Zahnarzt muss sich zunächst ein Bild vom bisherigen Behandlungsstand machen, was zusätzlichen Aufwand bedeutet. Zudem kann die Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnen, wenn die Behandlung bereits begonnen wurde.
Informieren Sie die neue Praxis über Ihre bisherige Zahnbehandlung und bringen Sie beim ersten Zahnarztbesuch alle relevanten Unterlagen mit – etwa Bonusheft, Heil- und Kostenplan sowie Röntgenbilder. So der Zahnarzt nahtlos an den bisherigen Befund anknüpfen. Auch die Übertragung Ihrer Patientenakte erleichtert einen reibungslosen Übergang.
Die Wahl des passenden Arztes ist Vertrauenssache. Eine erfolgreiche Zahnarztsuche beginnt mit Empfehlungen aus dem Freundes- oder Familienkreis. Online-Bewertungen und Portale, z. B. von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, helfen ebenfalls, eine geeignete Praxis zu finden. Achten Sie auf Spezialisierungen, Öffnungszeiten und die persönliche Beratung – das Vertrauen zwischen Patient und Zahnarzt ist entscheidend für eine erfolgreiche Zahnbehandlung.
Wenn Sie Zahnersatz benötigen und bereits ein Heil- und Kostenplan genehmigt wurde, bleibt dieser grundsätzlich gültig. Beim Wechsel in eine andere Praxis kann der neue Zahnarzt die Behandlung fortführen, sofern die Leistungen übereinstimmen. Ändert sich die Art des Zahnersatzes, muss gegebenenfalls ein neuer Plan bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Stand: 15.01.2026
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