
Ihre Nachbarn fahren in den Urlaub und fragen Sie, ob Sie nicht auf ihren süßen Hund aufpassen würden. Sofort schießen Ihnen Fragen durch den Kopf: Was braucht ein Hund? Kann ich seine Körpersprache deuten? Woran erkenne ich, dass er zum Tierarzt muss? Wird sich das Tier in einer anderen Umgebung bei einem fremden Menschen wohlfühlen? Muss ich vorher öfter zu Besuch kommen, damit sich der Hund langsam an seinen neuen Hundesitter gewöhnt? Und brauche ich für diese Zeit auch eine Hundehaftpflicht?
34 Mio. Haustiere leben in Deutschland
Die Deutschen lieben Haustiere: 34,3 Mio. tierische Mitbewohner zählte das Statistikportal Statista im Jahr 2017. Katzen sind die beliebtesten Heimtiere (13,7 Mio.), gefolgt von 9,2 Mio. Hunden und 1,97 Mio. Vögeln. Nicht nur zur Urlaubszeit bitten Tierhalter Nachbarn oder Freunde, während ihrer Abwesenheit auf ihre Lieblinge aufzupassen.
Wer sich vorübergehend etwa als Hundesitter betätigt, hat daran meist Freude – aber er geht auch Risiken ein. „Wer ein Tier für einen bestimmten Zeitraum pflegt, vereinbart stillschweigend einen sogenannten Verwahrungsvertrag mit dem Tierhalter“, betont Dieter Sprott von ERGO. Laut BGB würden die Tiersitter damit i. d. R. für Schäden haften, die das Tier anrichtet. Wenn ein Vierbeiner beißt und tritt oder sogar einen Verkehrsunfall verursacht, sind hohe Schäden möglich.

Checkliste für die Übergabe des Hundes
- Welche Charaktereigenschaften und welche Gewohnheiten hat der Hund?
- Wie viel Auslauf braucht er?
- Wie geht er mit anderen Hunden um? Wie reagiert er? Worauf muss ich achten?
- Auf welche Kommandos reagiert das Tier, beispielsweise beim Abtasten nach Zecken?
- Was frisst der Hund? Was tue ich, wenn er das Fressen verweigert, weil das Herrchen nicht mehr da ist?
- Wie steht es um die Fellpflege? Wie oft muss er gekämmt werden?
- Benötigt das Tier Medikamente und wie muss es diese einnehmen?
- Wie lautet die Adresse seines Tierarztes?
- Wer haftet bei vom Hund verursachten Schäden? Brauche ich eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung?
Hundehaftpflicht beim Hundesitting
Wer einen Freundschaftsdienst übernimmt und auf einen fremden Hund aufpasst, sollte das Thema Haftung vorher mit dem Tierhalter besprechen. „Wichtig ist die Klärung, ob der Hundehalter über eine Hundehaftpflicht verfügt“, so Sprott. Denn die Fremdbetreuung seines Tieres sei darin eingeschlossen. Prinzipiell sind Tierhüter damit gegen Schäden an anderen Personen oder Gegenständen abgesichert.
„Auf der sicheren Seite ist man, wenn zusätzlich in der eigenen privaten Haftpflichtversicherung das Hüten fremder Hunde oder Pferde mitversichert ist“, erläutert Sprott. Die Versicherung unterscheidet zwischen professionellem Hundesitter und Freundschaftsdienst.
Sie sind Hundehalter und haben noch keine Haftpflichtversicherung?
Als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Dazu zählen auch Verkehrsunfälle und Personenschäden durch Hundebiss oder Verkehrsunfälle. Mit der ERGO Hundehaftpflicht sind Sie und Ihr Hund bestens abgesichert.