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Krankenversicherung für ein Auslandssemester in der EU

Studieren im Ausland – aber sicher

Informieren Sie sich zum Thema Krankenversicherung, wenn Sie ein Auslandssemester während des Studiums planen.

Junge Erwachsene sitzen auf einer Wiese und schauen gemeinsam in Hefte und Bücher.

Heute ist ein Auslandssemester während des Studiums keine Ausnahme mehr. Viele Studenten nutzen diese Möglichkeit, um neue Erfahrungen zu sammeln und die Welt kennenzulernen.

Bei der Organisation eines Auslandssemesters in der EU oder der Teilnahme an einem ERASMUS-Bildungsprogramm spielt auch die Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Denn Studenten sollten in allen Krankheitsfällen abgesichert sein. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Studenten sind im EU-Ausland durch ihre gesetzliche Krankenversicherung geschützt.
  • Eine private Auslandskrankenversicherung für ein Studium in der EU ist sinnvoll, um die Leistungen der Krankenkasse zu ergänzen.
  • Ohne Auslandskrankenversicherung müssen Studenten bei Behandlungen mit Zuzahlungen rechnen.

Krankenversicherungsschutz durch Sozialversicherungsabkommen

Sie möchten an einem ERASMUS-Bildungsprogramm teilnehmen oder Ihr Auslandssemester innerhalb der Europäischen Union absolvieren? Oder in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wie Liechtenstein, Norwegen oder Island? Dann haben Sie bei der Frage der Krankenversicherung grundsätzlich nur wenig zu klären. Denn mit all diesen Ländern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen.

Dieses Abkommen regelt den sozialen Schutz für Versicherte. So können die Bürger eines Staates in einem anderen Staat die gleichen oder ähnliche Leistungen in Anspruch nehmen wie in ihrer Heimat. Dazu zählen z. B. die Unfall- oder Arbeitslosenversicherung.

Sind Studenten im Auslandssemester in der EU krankenversichert?

D. h. für Sie als Student: Beim Studium innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz sind Sie auch weiterhin gesetzlich krankenversichert.

Zeigen Sie bei einem Arztbesuch im EU-Ausland einfach Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vor (EHIC, European Health Insurance Card). Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte. Damit erhalten Sie wie gewohnt medizinische Leistungen.

Auch in der Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina haben Sie Anspruch auf ärztliche Behandlung. Dafür benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Nach der Ankunft im Land tauschen Sie den Schein beim Sozialversicherungsträger des jeweiligen Landes gegen eine „Gesundheitshilfebescheinigung gemäß Sozialversicherungsabkommen“ ein. Dadurch besteht Ihre Krankenversicherung auch bei einem Auslandssemester in diesen Ländern und Sie werden medizinisch versorgt.

Voraussetzung für die Krankenversicherung während eines Auslandsemesters in der EU: Sie sind auch während des Auslandssemesters an einer deutschen Hochschule immatrikuliert. Dadurch bleiben Sie versicherungspflichtig und haben Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung. Wenn Sie vor oder während des Auslandsaufenthalts exmatrikuliert werden, kann der Versicherungsschutz verloren gehen.

Ärztin berät eine Patientin

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im EU-Ausland

Bei Studenten, die im Ausland studieren, leisten die gesetzlichen Krankenkassen nur begrenzt: Sie zahlen nur für die Leistungen, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben sind. Und nicht immer den vollen Betrag. Oft übernehmen sie nur die Kosten, die in Deutschland für die gleiche Behandlung anfallen würden. Überschreitet eine medizinische Leistung im Ausland diese Kosten, müssen Sie die Differenz selbst aufbringen. Die Zuzahlungen unterscheiden sich je nach Land.

Tipp

Rechnen Sie damit, dass Sie nach einer Behandlung die Kosten in bar bezahlen müssen. Bewahren Sie die Belege unbedingt sorgfältig auf, um sie später bei der Krankenkasse einzureichen und Ihr Geld erstattet zu bekommen.

Denken Sie auch daran, dass die Krankenkasse im Ausland nur Leistungen übernimmt, die dringend medizinisch notwendig sind. Grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung enthaltene Leistungen sind:

  • Vorsorgeuntersuchungen bei Augen- oder Zahnärzten
  • Nachbehandlung nach einem Unfall
  • Rücktransport nach Deutschland

Hinweis

Auch wenn Sie als Student eine private Krankenversicherung haben, sind Sie innerhalb der EU versichert. Aber Achtung: Im Ausland stehen Ihnen nicht dieselben Leistungen zu wie in Deutschland.

Vorteile einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung

Die gesetzliche oder private Krankenversicherung bietet einen guten Schutz beim Studieren im Ausland. Allerdings sollten Sie sich zusätzlich für weitere Fälle absichern. Damit vermeiden Sie hohe Kosten für medizinische Behandlungen, die die Krankenkasse möglicherweise nicht übernimmt.

Sie möchten länger als ein Semester im Ausland studieren, vielleicht sogar das gesamte Studium dort verbringen? Dann ist es sinnvoll, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung für Studenten abzuschließen. Damit profitieren Sie von einem größeren Leistungsangebot und sind auch bei einem Unfall oder einer unerwarteten Erkrankung geschützt. Möchten Sie eine längere Zeit z. B. in den USA oder in Australien verbringen, ist eine Auslandskrankenversicherung in jedem Fall erforderlich.

Anforderungen an eine Auslandskrankenversicherung

Achten Sie beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung darauf, dass diese monatlich kündbar ist. Außerdem sollten Sie sie flexibel verlängern oder verkürzen können. Das ist wichtig, falls Sie einige Wochen oder Monate früher oder später abreisen als geplant. Auch der Krankenrücktransport sollte enthalten sein: Ohne private Auslandskrankenversicherung bezahlen Sie sonst mehrere Tausend Euro dafür.

Achten Sie bei der Suche nach der passenden Auslandskrankenversicherung für Ihr Studium in der EU auf folgende Leistungen:

  • Ärztliche Behandlung
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
  • Notfallversorgung bei zahnmedizinischen Beschwerden
  • Krankenhausbehandlung
  • Bestattungs- und Überführungskosten

Um die Leistungen im Ausland zu erhalten, müssen Sie einen Versicherungsnachweis dabeihaben. Dieser sollte ins Englische übersetzt sein, besser noch in die Landessprache. So vermeiden Sie Schwierigkeiten und Missverständnisse wegen Übersetzungsproblemen.

Arzt bespricht Behandlung mit Studentin

Versicherung von Vorerkrankungen im EU-Ausland

Sie haben schon vor der Reise chronische Erkrankungen oder körperliche Beeinträchtigungen? Diese sind meist von der Versicherung ausgeschlossen. D. h., die Kosten für eine Behandlung dieser Beschwerden im Ausland werden nicht übernommen. Sprechen Sie daher unbedingt mit Ihrer Krankenkasse über Ihre Krankenversicherung, wenn Sie Ihr Auslandssemester vorbereiten. Informieren Sie sich außerdem über die medizinische Versorgung im Gastland. Damit stellen Sie sicher, dass Sie fachgerecht versorgt werden.

Fazit

Während eines Auslandssemesters in der EU sind Sie als Student weiterhin bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert. Diese übernimmt die Kosten der medizinischen Leistungen, die das Land vorgibt. Allerdings müssen Sie meist einen Teil der Kosten selbst tragen.

Bei einem längeren Auslandsaufenthalt empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung. Damit sichern Sie auch Ihre Versorgung bei Unfällen oder Erkrankungen umfangreich ab. Und Ihrer Reise steht nichts mehr im Weg.

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